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Wochenschau KW 34

Frei­spruch in Feld­kirch Vom Ver­ge­hen der Ver­het­zung wur­de ein bereits mit 28 Vor­stra­fen belas­te­ter Beschul­dig­ter (58) im Zwei­fel frei­ge­spro­chen, berich­te­te die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (23.8.2017) . Er hat­te auf einen Medi­en­be­richt über einen Flücht­ling, der nach einem Ein­bruch von einem Poli­zis­ten ange­schos­sen wur­de, mit die­sem Face­­book-Pos­­ting reagiert: „Ers­ter Schuss: Kopf, zwei­ter Schuss: Luft. Warn­schuss für […]

27. Aug 2017

Freispruch in Feldkirch

Vom Ver­ge­hen der Ver­het­zung wur­de ein bereits mit 28 Vor­stra­fen belas­te­ter Beschul­dig­ter (58) im Zwei­fel frei­ge­spro­chen, berich­te­te die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (23.8.2017) . Er hat­te auf einen Medi­en­be­richt über einen Flücht­ling, der nach einem Ein­bruch von einem Poli­zis­ten ange­schos­sen wur­de, mit die­sem Face­book-Pos­ting reagiert: „Ers­ter Schuss: Kopf, zwei­ter Schuss: Luft. Warn­schuss für die, wel­che noch kom­men möch­ten“. Er sei nicht aus­län­der­feind­lich, spie­le in sei­ner Wohn­ge­mein­de sogar mit Flücht­lings­kin­dern, habe unüber­legt reagiert, woll­te mit sei­nem Pos­ting nur dar­auf hin­wei­sen, dass ein Ein­bre­cher nicht gegen die „Obrig­keit“ vor­ge­hen dür­fe, erklär­te der Ange­klag­te. Die Rich­te­rin begrün­de­te den Frei­spruch im Zwei­fel damit, dass dem Ange­klag­ten nicht nach­zu­wei­sen sei, dass er zu Gewalt gegen Flücht­lin­ge und Hass gegen sie auf­sta­cheln habe wollen.

Schuldspruch in Wiener Neustadt

Der Ange­klag­te (26) muss­te sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wie­ner Neu­stadt ver­ant­wor­ten. Das Lan­des­ge­richt fass­te die wesent­li­chen Vor­wür­fe der Ankla­ge so zusam­men: „Der ein­schlä­gig vor­be­straf­te Ange­klag­te soll in sei­nem Haus eine Wehr­machts­uni­form, einen nach­ge­bau­ten SS-Dolch, ein Por­trait­photo Adolf Hit­lers, meh­re­re Haken­kreuz­fah­nen und ‑arm­bin­den für Zwe­cke der ein­sei­tig pro­pa­gan­dis­tisch vor­teil­haf­ten Dar­stel­lung des NS-Regimes gehor­tet und die­se meh­re­ren Besu­chern unter demons­tra­ti­vem Gebrauch der NS-Sym­bo­lik prä­sen­tiert und Bil­der von sich und ande­ren mit Haken­kreuz­fah­nen und ‑arm­bin­den sowie NS-Wehr­machts­uni­form via Whats­App über­mit­telt haben. Wei­ters soll er sich selbst Haken­kreu­ze an meh­re­ren Kör­per­stel­len ein­ge­ritzt haben sowie eine Pis­to­le und ein Sturm­ge­wehr unbe­fugt beses­sen haben und über­dies einen ande­ren dadurch am Kör­per ver­letzt haben, indem er die­sem, als er schlief, eine Dose gegen die Stirn schlug, wodurch der Ver­letz­te eine tie­fe Schnitt­wun­de über dem Auge mit zurück­blei­ben­der Nar­ben­bil­dung davon­ge­tra­gen haben soll“.

Beson­ders ein­sich­tig zeig­te sich der nach eige­nen Anga­ben Alko­hol­ab­hän­gi­ge, der aus einem „wohl­ha­ben­den Haus“ stammt und die Fir­ma sei­nes Vaters über­neh­men will, nicht. 2011 war er in einem Ver­fah­ren wegen gefähr­li­cher Dro­hung, Sach­be­schä­di­gung und Kör­per­ver­let­zung mit einer Geld­stra­fe davon­ge­kom­men, 2013 wur­de gegen ihn nach einem Kon­flikt mit sei­ner Stief­mut­ter ein Waf­fen­ver­bot ver­hängt. Aus der Ein­ver­nah­me einer jun­gen Zeu­gin ging aller­dings her­vor, dass es mit ihr 2016 zum „Aus­pro­bie­ren“ einer Waf­fe gekom­men ist und sie auch eine Haken­kreuz­fah­ne im Kel­ler gese­hen habe. Dem Fri­seur, der ihm auf sein Ver­lan­gen einen Kurz­haar­schnitt nach dem Vor­bild Himm­lers ver­passt hat­te, warf er bei ande­rer Gele­gen­heit eine Red-Bull-Dose an den Kopf. Das war die Kör­per­ver­let­zung, von der er frei­ge­spro­chen wurde.

Wegen Wie­der­be­tä­ti­gung spra­chen ihn die Geschwo­re­nen aber schul­dig. Das Urteil von drei Jah­ren Haft, davon ein Jahr unbe­dingt, ist nicht rechts­kräf­tig. Der Ange­klag­te mel­de­te Nich­tig­keit und Beru­fung an.

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