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Salzburg: Der Nazi-Drachen (Teil II)

Der Haupt­tä­ter (22) stand schon im März wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht und wur­de damals zu zwei Jah­ren unbe­dingt ver­ur­teilt. Immer­hin hat­te er sechs Vor­stra­fen und drei Pro­be­zei­ten offen. Jetzt muss­te sich sein Gehil­fe (21), der ihm im Novem­ber des Vor­jah­res beim Nazi-Dra­chen­s­tei­­gen am Mül­l­­ner-Steg assis­tiert hat­te, vor Geschwo­re­nen am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te stand […]

2. Jun 2017

Pas­san­ten hat­ten im Novem­ber 2016 die Poli­zei alar­miert, nach­dem sie am Salz­bur­ger Müll­ner­steg zwei jun­ge Män­ner mit einem selt­sam ver­zier­ten Dra­chen, den sie zum Stei­gen gebracht hat­ten, beob­ach­te­ten. Der Dra­chen war mit der 88, SS-Runen, einem Haken­kreuz und dem Eiser­nen Kreuz ver­ziert. Eine ziem­lich dümm­li­che Aktion.

Inter­es­sant ist aller­dings, was der Haupt­an­ge­klag­te in sei­nem Pro­zess im März zu sei­ner poli­ti­schen Sozia­li­sa­ti­on aus­sag­te. „Er sei schon in jun­gen Jah­ren mit der NS-Gesin­nung in Berüh­rung gekom­men. In einer Grup­pe rund um den Ring frei­heit­li­cher Jugend hät­ten sie regel­mä­ßig Exkur­sio­nen – etwa zum Kehl­stein­haus – und der­glei­chen gemacht“, berich­te­te der „Stan­dard“ damals vom Pro­zess. Und noch heu­te ziert er sein Face­book-Pro­fil mit einem Norbert-Hofer-Foto.

Der Drache mit den verbotenen Symbolen.
Der Dra­che mit den ver­bo­te­nen Symbolen.

Vom Gehil­fen ist nicht bekannt, ob auch er über den Ring Frei­heit­li­cher Jugend (RFJ) und des­sen Exkur­sio­nen zum Kehl­stein­haus zum Nazi-Dra­chen­stei­gen gekom­men ist. In den „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (2.6.2017) wird er mit den Sät­zen zitiert, dass er damals „eine rech­te Ein­stel­lung“ gehabt habe und ihn Rechts­rock und rechts­extre­me Demos fas­zi­niert hät­ten: „Aber jetzt ist das über­haupt kein The­ma mehr“.

Das Urteil, 3 Mona­te bedingt und die Anord­nung von Bewäh­rungs­hil­fe, ist noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklärt hat.