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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: Der Nazi-Drachen (Teil II)

Der Haupttäter (22) stand schon im März wegen Wiederbetätigung vor Gericht und wurde damals zu zwei Jahren unbedingt verurteilt. Immerhin hatte er sechs Vorstrafen und drei Probezeiten offen. Jetzt musste sich sein Gehilfe (21), der ihm im November des Vorjahres beim Nazi-Drachensteigen am Müllner-Steg assistiert hatte, vor Geschworenen am Salzburger Landesgericht verantworten. Der Angeklagte stand nicht nur wegen Wiederbetätigung, sondern auch wegen eines versuchten Diebstahls vor Gericht und zeigte sich umfassend geständig.

2. Juni 2017

Passanten hatten im November 2016 die Polizei alarmiert, nachdem sie am Salzburger Müllnersteg zwei junge Männer mit einem seltsam verzierten Drachen, den sie zum Steigen gebracht hatten, beobachteten. Der Drachen war mit der 88, SS-Runen, einem Hakenkreuz und dem Eisernen Kreuz verziert. Eine ziemlich dümmliche Aktion.

Interessant ist allerdings, was der Hauptangeklagte in seinem Prozess im März zu seiner politischen Sozialisation aussagte. „Er sei schon in jungen Jahren mit der NS-Gesinnung in Berührung gekommen. In einer Gruppe rund um den Ring freiheitlicher Jugend hätten sie regelmäßig Exkursionen – etwa zum Kehlsteinhaus – und dergleichen gemacht“, berichtete der „Standard“ damals vom Prozess. Und noch heute ziert er sein Facebook-Profil mit einem Norbert-Hofer-Foto.

Der Drache mit den verbotenen Symbolen.
Der Drache mit den verbotenen Symbolen.

Vom Gehilfen ist nicht bekannt, ob auch er über den Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) und dessen Exkursionen zum Kehlsteinhaus zum Nazi-Drachensteigen gekommen ist. In den „Salzburger Nachrichten“ (2.6.2017) wird er mit den Sätzen zitiert, dass er damals „eine rechte Einstellung“ gehabt habe und ihn Rechtsrock und rechtsextreme Demos fasziniert hätten: „Aber jetzt ist das überhaupt kein Thema mehr“.

Das Urteil, 3 Monate bedingt und die Anordnung von Bewährungshilfe, ist noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärt hat.

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | FPÖ | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsextremismus | Salzburg | Verbotsgesetz

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