Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 5 Minuten

Der misslungene Paragraph gegen „staatsfeindliche Bewegungen“

Im Juni soll ein neu­er straf­recht­li­cher Rund­um­schlag gegen Staats­kri­tik beschlos­sen wer­den. Die bestehen­den Geset­ze gegen Rechts­extre­mis­mus hin­ge­gen wer­den nicht nach­ge­schärft. Ein Kom­men­tar von Ange­li­ka Ade­nsa­mer* zum Gesetz gegen „staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“.

18. Mai 2017

In der aktu­el­len Novel­le des Straf­ge­setz­bu­ches, die im Herbst in Kraft tre­ten soll, hat Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter einen neu­en Tat­be­stand vor­ge­se­hen, der die Grün­dung und Teil­nah­me an „staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen“ straf­bar machen soll. Die Plä­ne gehen dabei sogar so weit, selbst die „Erfin­dung staats­feind­li­cher Kon­struk­te“ sowie ent­spre­chen­de Theo­rien zu kri­mi­na­li­sie­ren, sie ande­ren zugäng­lich zu machen, die­se Theo­rien nach außen zu ver­tre­ten und sich dar­auf zu berufen.

Der neue Straf­tat­be­stand rich­tet sich in ers­ter Linie gegen Grup­pie­run­gen wie die soge­nann­ten „Reichs­bür­ger“, „Free­man“ oder „One People’s Public Trust“ (OPPT). Die­se haben ver­schwö­rungs­theo­re­ti­schen Cha­rak­ter, teil­wei­se auch mit star­ken rechts­extre­men Ein­schlä­gen. Dass die­ses Gesetz jedoch über das Ziel hin­aus schießt weil es auch zivil­ge­sell­schaft­li­che Grup­pen tref­fen kann, wur­de an ande­ren Stel­len schon viel­fach kri­ti­siert. (1)

Angst bei den Rechten

Doch auch die Rech­ten machen sich Sor­gen – auf der Inter­net­sei­te der rechts­extre­men Zeit­schrift info-direkt heißt es: „Die Stoß­rich­tung der geplan­ten Geset­zes­no­vel­le ist gera­de­zu auf die Iden­ti­tä­re Bewe­gung und ins­be­son­de­re die Kri­mi­na­li­sie­rung ihrer Unter­stüt­zer sowie För­der­ver­ei­ne gemünzt.“ (2) Da die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von rechts­extre­men Grup­pen wie den „Iden­ti­tä­ren“ bis jetzt kei­ne Prio­ri­tät gewe­sen zu sein scheint, ist die­se Ein­schät­zung jedoch zu bezwei­feln. (Vgl. u.a. als Bsp: Link derstandard.at)

Es gibt auch eine par­la­men­ta­ri­sche Stel­lung­nah­me zu der geplan­ten Straf­rechts­re­form von Wil­fried Grie­ßer, der bei den Gemein­de­rats­wah­len 2015 für die FPÖ Möd­ling kan­di­dier­te und im Zuge der Debat­te um die Ände­run­gen im Sexu­al­straf­recht mit gewalt­ver­herr­li­chen­den und frau­en­feind­li­chen Äuße­run­gen auf­ge­fal­len ist – Stich­wort „wild gewor­de­ner Penis“. Er schreibt, mit dem neu­en Straf­tat­be­stand ent­ste­he ein „Ver­bots­ge­setz light“. Ins­be­son­de­re der Deutsch­na­tio­na­lis­mus, so zeigt er sich besorgt, kön­ne damit straf­bar wer­den. Dies zeugt von einem – viel­leicht absicht­lich – fal­schen Ver­ständ­nis des Ver­bots­ge­set­zes, denn die­ses hat im Gegen­satz zum extrem vage for­mu­lier­ten neu­en Tat­be­stand der „staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen“ einen kon­kre­ten ideo­lo­gi­schen Bezug und ging aus einer his­to­ri­schen Not­wen­dig­keit her­vor. Es fal­len eben nicht alle Rechts­extre­me dar­un­ter, und eben­so­we­nig wer­den alle Rechts­extre­me unter das neue Gesetz fallen.

Ent­ge­gen den Beteue­run­gen des Jus­tiz­mi­nis­ters ist der neue Para­graph eben nicht genau an die „Reichs­bür­ger“ ange­passt, son­dern so weit for­mu­liert, dass jeg­li­che Staats­kri­tik aus ver­schie­dens­ten poli­ti­schen Lagern dar­un­ter fal­len könn­te: Anarchist_innen eben­so wie Deutsch­na­tio­na­le und Monarchist_innen. Die­se Vor­gangs­wei­se steht ganz in der Tra­di­ti­on einer Vor­stel­lung von Extre­mis­mus als gegen­über­lie­gen­den Polen, an deren rech­ter und lin­ker Sei­te gefähr­li­che Extremist_innen ste­hen, wäh­rend sich in der Mit­te der kapi­ta­lis­ti­sche par­la­men­ta­risch-reprä­sen­ta­ti­ve Staat befin­det, des­sen Befür­wor­tung die ein­zig bür­ger­lich akzep­ta­ble Gesin­nung zu sein scheint. Die­ses Modell ist als theo­re­ti­sche Ana­ly­se aller­dings man­gel­haft und führt zu eben sol­chen pro­ble­ma­ti­schen Para­gra­phen, in denen eman­zi­pa­to­ri­sche Staats­kri­tik mit men­schen­feind­li­chen Ideo­lo­gien gleich­ge­setzt wer­den kann.

Offene Lücken

Die Geset­ze, die jetzt schon gezielt gegen gefähr­li­che rech­te Ideo­lo­gien gerich­tet sind, das Ver­bots­ge­setz und der Ver­het­zungs­pa­ra­graph haben immer noch gro­ße Straf­bar­keits­lü­cken. Nach dem Ver­bots­ge­setz ist zwar heu­te die Leug­nung des Holo­caust straf­bar, aber auch nur in sei­ner Gesamt­heit. Eine Lücke, die von vie­len Rechts­extre­men und Neo­na­zis genutzt wird, ist die Leug­nung nur eines Teil­aspekt der NS-Mas­sen­ver­nich­tung (wie z. B. Gas­kam­mern in einem bestimm­ten KZ) oder auch das Leug­nen der deut­schen Kriegs­schuld. (Vgl. Link derstandard.at)

Auf der ande­ren Sei­te stel­len Asylwerber_innen noch immer kei­ne „Grup­pe“ dar, die durch den Ver­het­zungs­straf­tats­be­stand geschützt wird, obwohl genau die­se Men­schen im Moment beson­ders viel het­ze­ri­scher Gewalt aus­ge­setzt sind. Das bedeu­tet auch, dass das Auf­ru­fen zu Gewalt gegen die­se nicht als Ver­het­zung bestraft wer­den kann. Die­se Mög­lich­keit besteht nur, wenn es sich gegen „Ausländer_innen“ all­ge­mein oder bestim­me eth­ni­sche Grup­pen richtet.

Dass jetzt aus­ge­rech­net die „Reichs­bür­ger“ schon für das rei­ne Zuge­hö­rig­keits­be­kennt­nis bestraft wer­den kön­nen sol­len, steht im Miss­ver­hält­nis dazu, was am Ende des rechts­extre­men Spek­trums noch erlaubt ist.

Befugnisse erweitern vor einer FPÖ-Regierung

Bereits in den letz­ten Jah­ren wur­de eine Viel­zahl an Erwei­te­run­gen von Poli­zei­be­fug­nis­sen umge­setzt, sei es im Poli­zei­li­chen Staats­schutz­ge­setz, in einer Neu­fas­sung des Sucht­mit­tel­ge­set­zes. Auch an der Ver­ein­fa­chung ras­sis­ti­scher Kon­trol­len im öffent­li­chen Raum oder anhand der letz­ten Ein­schrän­kun­gen der Ver­samm­lungs­frei­heit zeigt sich: der Poli­zei wer­den mehr und mehr Befug­nis­se und Spiel­räu­me gege­ben. Sie kann ermit­teln, Daten sam­meln, Ver­samm­lun­gen unter­sa­gen, auf­lö­sen, Ver­wal­tungs­stra­fen ver­hän­gen, und auch auf Ver­dacht hin Per­so­nen fest­neh­men und der Staats­an­walt­schaft über­füh­ren. Schon jetzt hat die Poli­zei eine star­ke rech­te Schlag­sei­te, die sich etwa durch die oft­mals ein­sei­ti­gen Ermitt­lun­gen aber auch die zur Schau gestell­ten Ideo­lo­gien ihrer Mit­glie­der zeigt. (3) Soll­te es nun wirk­lich – wie zu befürch­ten ist – nach den nächs­ten Natio­nal­rats­wah­len zu einer Regie­rungs­be­tei­li­gung der FPÖ kom­men, wird sich dies mas­siv ver­schlim­mern. Jetzt noch Befug­nis­se aus­zu­wei­ten und vage Gesin­nungs­straf­tat­be­stän­de zu schaf­fen, und damit den auto­ri­tä­ren Staat schon vor­aus­zu­neh­men, ist einer der schwers­ten Feh­ler der der­zei­ti­gen Regie­rung. Anstatt die rechts­staat­li­che Kon­trol­le aus­zu­wei­ten und zu stär­ken, anstatt Sicher­hei­ten in das Sys­tem ein­zu­bau­en, die den Rechts­staat und demo­kra­ti­sche Grund­prin­zi­pi­en auch gegen eine rech­te Regie­rung ver­tei­di­gen kön­nen, wer­den aus­schließ­lich Befug­nis­se erweitert.

Dass es kei­ne Kri­tik am Staat, wie er heu­te besteht, geben darf, scheint wich­ti­ger zu sein, als rechts­extre­me, neo­na­zis­ti­sche und auto­ri­tä­re Strö­mun­gen zu bekämp­fen. Es zeugt mehr von einem auto­ri­tä­ren als von einem demo­kra­ti­schen Staats­ver­ständ­nis der Regie­rung, dass sie Staats­kri­tik – ganz egal aus wel­cher Rich­tung – als sol­che stren­ger bestra­fen will, als men­schen­ver­ach­ten­de Het­ze und Rassismus.

*Ange­li­ka Ade­nsa­mer ist Juris­tin und Kri­mi­no­lo­gin und hat für das Netz­werk Kri­ti­sche Rechts­wis­sen­schaf­ten eine par­la­men­ta­ri­sche Stel­lung­nah­me zum geplan­ten Straf­tat­be­stand der „staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen“ geschrie­ben. Sie ist Redak­ti­ons­mit­glied der Zeit­schrift juri­di­kum und arbei­tet der­zeit am Insti­tut für Rechts- und Kriminalsoziologie.

Fußnoten

(1) Amnes­ty Inter­na­tio­nal (2017): Amnes­ty-Stel­lung­nah­me: Gesetz gegen „staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“; Netz­werk Kri­ti­sche Rechts­wis­sen­schaf­ten (2017): Par­la­men­ta­ri­scher Stel­lung­nah­me zur Ein­füh­rung des Straf­tat­be­stan­des „Staats­feind­li­che Bewe­gun­gen“; Stein­hau­ser, Albert (2017): Ein eige­nes Straf­ge­setz gegen Reichs­bür­ger?; Ster­kl, Maria (2017): Mehr NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Netz
(2) Stain, Hugo (2017): Tota­li­ta­ris­mus 2.0 – Regie­rungs­kri­ti­ker ins Gefäng­nis? (17.5.2017)
(3) Sie­he z.B. den zivi­len Poli­zei-Gewerk­schaf­ter bei der Räu­mung der Piz­ze­ria Anarchia

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Analysen, Dokumentation, Gastbeiträge
Schlagwörter: Antisemitismus | Info-Direkt | Österreich | Polizei | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Verschwörungsideologien

Beitrags-Navigation

« Staatsverweigerer mit eigener Währung?
FPÖ: Nazi-Diktion im Landtag von NÖ »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter