In der aktuellen Novelle des Strafgesetzbuches, die im Herbst in Kraft treten soll, hat Justizminister Brandstetter einen neuen Tatbestand vorgesehen, der die Gründung und Teilnahme an „staatsfeindlichen Bewegungen“ strafbar machen soll. Die Pläne gehen dabei sogar so weit, selbst die „Erfindung staatsfeindlicher Konstrukte“ sowie entsprechende Theorien zu kriminalisieren, sie anderen zugänglich zu machen, diese Theorien nach außen zu vertreten und sich darauf zu berufen.
Der neue Straftatbestand richtet sich in erster Linie gegen Gruppierungen wie die sogenannten „Reichsbürger“, „Freeman“ oder „One People’s Public Trust“ (OPPT). Diese haben verschwörungstheoretischen Charakter, teilweise auch mit starken rechtsextremen Einschlägen. Dass dieses Gesetz jedoch über das Ziel hinaus schießt weil es auch zivilgesellschaftliche Gruppen treffen kann, wurde an anderen Stellen schon vielfach kritisiert. (1)
Angst bei den Rechten
Doch auch die Rechten machen sich Sorgen – auf der Internetseite der rechtsextremen Zeitschrift info-direkt heißt es: „Die Stoßrichtung der geplanten Gesetzesnovelle ist geradezu auf die Identitäre Bewegung und insbesondere die Kriminalisierung ihrer Unterstützer sowie Fördervereine gemünzt.“ (2) Da die strafrechtliche Verfolgung von rechtsextremen Gruppen wie den „Identitären“ bis jetzt keine Priorität gewesen zu sein scheint, ist diese Einschätzung jedoch zu bezweifeln. (Vgl. u.a. als Bsp: Link derstandard.at)
Es gibt auch eine parlamentarische Stellungnahme zu der geplanten Strafrechtsreform von Wilfried Grießer, der bei den Gemeinderatswahlen 2015 für die FPÖ Mödling kandidierte und im Zuge der Debatte um die Änderungen im Sexualstrafrecht mit gewaltverherrlichenden und frauenfeindlichen Äußerungen aufgefallen ist – Stichwort „wildgewordener Penis“. Er schreibt, mit dem neuen Straftatbestand entstehe ein „Verbotsgesetz light“. Insbesondere der Deutschnationalismus, so zeigt er sich besorgt, könne damit strafbar werden. Dies zeugt von einem – vielleicht absichtlich – falschen Verständnis des Verbotsgesetzes, denn dieses hat im Gegensatz zum extrem vage formulierten neuen Tatbestand der „staatsfeindlichen Bewegungen“ einen konkreten ideologischen Bezug und ging aus einer historischen Notwendigkeit hervor. Es fallen eben nicht alle Rechtsextreme darunter, und ebensowenig werden alle Rechtsextreme unter das neue Gesetz fallen.
Entgegen den Beteuerungen des Justizministers ist der neue Paragraph eben nicht genau an die „Reichsbürger“ angepasst, sondern so weit formuliert, dass jegliche Staatskritik aus verschiedensten politischen Lagern darunter fallen könnte: Anarchist_innen ebenso wie Deutschnationale und Monarchist_innen. Diese Vorgangsweise steht ganz in der Tradition einer Vorstellung von Extremismus als gegenüberliegenden Polen, an deren rechter und linker Seite gefährliche Extremist_innen stehen, während sich in der Mitte der kapitalistische parlamentarisch-repräsentative Staat befindet, dessen Befürwortung die einzig bürgerlich akzeptable Gesinnung zu sein scheint. Dieses Modell ist als theoretische Analyse allerdings mangelhaft und führt zu eben solchen problematischen Paragraphen, in denen emanzipatorische Staatskritik mit menschenfeindlichen Ideologien gleichgesetzt werden kann.
Offene Lücken
Die Gesetze, die jetzt schon gezielt gegen gefährliche rechte Ideologien gerichtet sind, das Verbotsgesetz und der Verhetzungsparagraph haben immer noch große Strafbarkeitslücken. Nach dem Verbotsgesetz ist zwar heute die Leugnung des Holocaust strafbar, aber auch nur in seiner Gesamtheit. Eine Lücke, die von vielen Rechtsextremen und Neonazis genutzt wird, ist die Leugnung nur eines Teilaspekt der NS-Massenvernichtung (wie z. B. Gaskammern in einem bestimmten KZ) oder auch das Leugnen der deutschen Kriegsschuld. (Vgl. Link derstandard.at)
Auf der anderen Seite stellen Asylwerber_innen noch immer keine „Gruppe“ dar, die durch den Verhetzungsstraftatsbestand geschützt wird, obwohl genau diese Menschen im Moment besonders viel hetzerischer Gewalt ausgesetzt sind. Das bedeutet auch, dass das Aufrufen zu Gewalt gegen diese nicht als Verhetzung bestraft werden kann. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn es sich gegen „Ausländer_innen“ allgemein oder bestimme ethnische Gruppen richtet.
Dass jetzt ausgerechnet die „Reichsbürger“ schon für das reine Zugehörigkeitsbekenntnis bestraft werden können sollen, steht im Missverhältnis dazu, was am Ende des rechtsextremen Spektrums noch erlaubt ist.
Befugnisse erweitern vor einer FPÖ-Regierung
Bereits in den letzten Jahren wurde eine Vielzahl an Erweiterungen von Polizeibefugnissen umgesetzt, sei es im Polizeilichen Staatsschutzgesetz, in einer Neufassung des Suchtmittelgesetzes. Auch an der Vereinfachung rassistischer Kontrollen im öffentlichen Raum oder anhand der letzten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zeigt sich: der Polizei werden mehr und mehr Befugnisse und Spielräume gegeben. Sie kann ermitteln, Daten sammeln, Versammlungen untersagen, auflösen, Verwaltungsstrafen verhängen, und auch auf Verdacht hin Personen festnehmen und der Staatsanwaltschaft überführen. Schon jetzt hat die Polizei eine starke rechte Schlagseite, die sich etwa durch die oftmals einseitigen Ermittlungen aber auch die zur Schau gestellten Ideologien ihrer Mitglieder zeigt. (3) Sollte es nun wirklich – wie zu befürchten ist – nach den nächsten Nationalratswahlen zu einer Regierungsbeteiligung der FPÖ kommen, wird sich dies massiv verschlimmern. Jetzt noch Befugnisse auszuweiten und vage Gesinnungsstraftatbestände zu schaffen, und damit den autoritären Staat schon vorauszunehmen, ist einer der schwersten Fehler der derzeitigen Regierung. Anstatt die rechtsstaatliche Kontrolle auszuweiten und zu stärken, anstatt Sicherheiten in das System einzubauen, die den Rechtsstaat und demokratische Grundprinzipien auch gegen eine rechte Regierung verteidigen können, werden ausschließlich Befugnisse erweitert.
Dass es keine Kritik am Staat, wie er heute besteht, geben darf, scheint wichtiger zu sein, als rechtsextreme, neonazistische und autoritäre Strömungen zu bekämpfen. Es zeugt mehr von einem autoritären als von einem demokratischen Staatsverständnis der Regierung, dass sie Staatskritik – ganz egal aus welcher Richtung – als solche strenger bestrafen will, als menschenverachtende Hetze und Rassismus.
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*Angelika Adensamer ist Juristin und Kriminologin und hat für das Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften eine parlamentarische Stellungnahme zum geplanten Straftatbestand der „staatsfeindlichen Bewegungen“ geschrieben. Sie ist Redaktionsmitglied der Zeitschrift juridikum und arbeitet derzeit am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie.
Verweise:
(1) Amnesty International (2017): Amnesty-Stellungnahme: Gesetz gegen „staatsfeindliche Bewegungen“; Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften (2017): Parlamentarischer Stellungnahme zur Einführung des Straftatbestandes „Staatsfeindliche Bewegungen“; Steinhauser, Albert (2017): Ein eigenes Strafgesetz gegen Reichsbürger?; Sterkl, Maria (2017): Mehr NS-Wiederbetätigung im Netz
(2) Stain, Hugo (2017): Totalitarismus 2.0 – Regierungskritiker ins Gefängnis? Online abrufbar unter: hxxp://info-direkt.eu/2017/01/03/totalitarismus‑2–0‑regierungskritiker-ins-gefaengnis/ (17.5.2017)
(3) Siehe z.B. den zivilen Polizei-Gewerkschafter bei der Räumung der Pizzeria Anarchia, siehe Link (vice.com)