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Startseite | Dokumentation | Rechtsextreme Medien

Lesezeit: 2 Minuten

Aula muss Artikel gegen KZ-Befreite widerrufen

In Graz endete ein Verfahren gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Aula“ mit einem Erfolg. In einem Artikel in der „Aula“ wurden Personen, die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreit wurden, als Landplage und Kriminelle pauschal diffamiert. Eine entsprechende Klage dagegen wurde erst abgewiesen, nach öffentlichem Protest und im zivilrechtlichen Weg nun doch anerkannt.

15. Feb. 2017

Details sind dem Standard („Aula“ muss Beleidigungen gegen KZ-Häftlinge als unwahr widerrufen) zu entnehmen, vor allem aber auch der Presseaussendung von Harald Walser:

Walser: Große Erleichterung über Ausgang des Verfahrens gegen die ‚Aula’ / Grüne fordern nun eine Überprüfung der FPÖ-nahen „Aula“ nach dem Verbotsgesetz

Wien (OTS) – „Ich bin sehr erleichtert über die nun gerichtlich erwirkte definitive Klärung, dass es in Österreich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holocaust-Überlebende in einer derartig menschenverachtenden Weise zu beleidigen, wie es die rechtsextreme Zeitschrift ‚Aula’ mehrfach getan hatte“, kommentiert der vergangenheitspolitische Sprecher der Grünen, Harald Walser, den Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens gegen den Aula-Autor Manfred Duswald und gegen die „Aula“ selbst. Vor Gericht wurde gestern das zivilrechtliche Verfahren mit einem Vergleich beendet, in dem die „Aula“ alle Ansprüche der Kläger anerkennen und sich zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichten musste, sowie den inkriminierten Artikel „KZ-Befreite als Massenmörder“ als unwahr zu widerrufen hat.

Diese nun erzwungene Klarstellung sei eine überaus notwendige Korrektur der seinerzeitigen skandalösen Begründung der Einstellung des Verfahrens gegen die „Aula“ und den Autor des Artikels durch die Grazer Staatsanwaltschaft, die national und international viel Schaden angerichtet habe. Walser stellt aber auch klar, dass es mit dem nunmehrigen Ausgang des Verfahrens nicht zu Ende sei: „Jetzt ist dringend zu klären, ob die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als antisemitisch und sogar geschichtsrevisionistisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Verbotsgesetz zu unterwerfen ist. Und gleichzeitig muss sich die FPÖ sehr genau überlegen, ob sie diese widerwärtige Zeitschrift weiterhin mit Inseraten und Wortspenden unterstützen will.“

Dass die Aula nun den diffamierenden Artikel als unwahr widerrufen muss, sei auch eine Genugtuung für die neun Kläger und für die Klägerin, denen Walser seinen Dank ausspricht: „Es ist überaus anerkennenswert, dass die neun ehemaligen KZ-Überlebenden und die Tochter von Leon Zelman, Caroline Shklarek-Zelman, nach der verheerenden ursprünglichen Einstellung des Verfahrens den Gang vor Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wäre diese gerichtliche Klärung nicht möglich gewesen. Ich danke auch dem Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unterstützung der Klage.“

Weitere Artikel zur Causa (Auswahl):
➡️ KZ-Überlebende klagen „Aula“
➡️ „Geschichtsverdrehung und Geschmacklosigkeit“ – „Aula“-Klage abgewiesen
➡️ Wer klagt die „Aula“?
➡️ Staatsanwaltschaft Graz: Freilassung von KZ-Häftlingen war Belästigung

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Schlagwörter: FPÖ | Freilich/AULA | Klage | Rechtsextremismus | Steiermark

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