Zeitschrift ‚Aula’ muss Artikel gegen KZ-Befreite widerrufen

In Graz endete ein Ver­fahren gegen die recht­sex­treme Zeitschrift „Aula” mit einem Erfolg. In einem Artikel in der „Aula” im let­zten Jahr wur­den Per­so­n­en, die 1945 aus dem KZ Mau­thausen befre­it wur­den, als Land­plage und Krim­inelle pauschal dif­famiert. Eine entsprechende Klage dage­gen wurde erst abgewiesen, nach öffentlichem Protest und im zivil­rechtlichen Weg nun doch anerkannt.

Die heutige Gedenkstätte Mau­thausen — Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Cre­ative Com­mons 3.0.

Details sind der all­ge­meinen Berichter­stat­tung, etwa im Stan­dard: „Aula” muss Belei­di­gun­gen gegen KZ-Häftlinge als unwahr wider­rufen, zu ent­nehmen, vor allem aber auch der fol­gen­den Presseaussendung von Har­ald Walser:

Walser: Große Erle­ichterung über Aus­gang des Ver­fahrens gegen die ‚Aula’ / Grüne fordern nun eine Über­prü­fung der FPÖ-nahen „Aula“ nach dem Verbotsgesetz

Wien (OTS) — „Ich bin sehr erle­ichtert über die nun gerichtlich erwirk­te defin­i­tive Klärung, dass es in Öster­re­ich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holo­caust-Über­lebende in ein­er der­ar­tig men­schen­ver­ach­t­en­den Weise zu belei­di­gen, wie es die recht­sex­treme Zeitschrift ‚Aula’ mehrfach getan hat­te“, kom­men­tiert der ver­gan­gen­heit­spoli­tis­che Sprech­er der Grü­nen, Har­ald Walser, den Aus­gang des zivil­rechtlichen Ver­fahrens gegen den Aula-Autor Man­fred Duswald und gegen die „Aula“ selb­st. Vor Gericht wurde gestern das zivil­rechtliche Ver­fahren mit einem Ver­gle­ich been­det, in dem die „Aula“ alle Ansprüche der Kläger anerken­nen und sich zum Ersatz der Kosten des Ver­fahrens verpflicht­en musste, sowie den inkri­m­inierten Artikel „KZ-Befre­ite als Massen­mörder“ als unwahr zu wider­rufen hat.

Diese nun erzwun­gene Klarstel­lung sei eine über­aus notwendi­ge Kor­rek­tur der sein­erzeit­i­gen skan­dalösen Begrün­dung der Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen die „Aula“ und den Autor des Artikels durch die Graz­er Staat­san­waltschaft, die nation­al und inter­na­tion­al viel Schaden angerichtet habe. Walser stellt aber auch klar, dass es mit dem nun­mehri­gen Aus­gang des Ver­fahrens nicht zu Ende sei: „Jet­zt ist drin­gend zu klären, ob die vom Doku­men­ta­tion­sarchiv des öster­re­ichis­chen Wider­stands nicht nur als recht­sex­trem, son­dern auch als anti­semi­tisch und sog­ar geschicht­sre­vi­sion­is­tisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Ver­bots­ge­setz zu unter­w­er­fen ist. Und gle­ichzeit­ig muss sich die FPÖ sehr genau über­legen, ob sie diese wider­wär­tige Zeitschrift weit­er­hin mit Inser­at­en und Wort­spenden unter­stützen will.“

Dass die Aula nun den dif­famieren­den Artikel als unwahr wider­rufen muss, sei auch eine Genug­tu­ung für die neun Kläger und für die Klägerin, denen Walser seinen Dank ausspricht: „Es ist über­aus anerken­nenswert, dass die neun ehe­ma­li­gen KZ-Über­leben­den und die Tochter von Leon Zel­man, Car­o­line Shk­larek-Zel­man, nach der ver­heeren­den ursprünglichen Ein­stel­lung des Ver­fahrens den Gang vor Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wäre diese gerichtliche Klärung nicht möglich gewe­sen. Ich danke auch dem Bund sozialdemokratis­ch­er Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unter­stützung der Klage.“

Weit­ere Artikel dazu (Auswahl):
KZ-Über­lebende kla­gen „Aula“
„Geschichtsver­drehung und Geschmack­losigkeit“ – „Aula“-Klage abgewiesen
Wer klagt die „Aula“?
Staat­san­waltschaft Graz: Freilas­sung von KZ-Häftlin­gen war Belästigung!