Der Prozess in St. Pölten findet parallel zu dem in Salzburg statt. Absprache unmöglich. Die beiden Anklagen weisen beklemmende Ähnlichkeiten auf. Rainer hat so wie der Salzburger Angeklagte Hitler verherrlicht:
Entschuldigung für die Einmischung, aber wenn ich bedenke, was ich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten so alles über die wahre Geschichte von der Zeit des Zweiten Weltkrieges gelesen habe, wäre Hitler keine Beleidigung, sondern Lob!
postet er auf Facebook und in dieser Tour macht er weiter, lobt das NS-Regime, weil Hitler gegen Machtgier gewesen sei und das „System“ angeblich zerschlagen wollte. Auch Holocaustleugnung wirft ihm die Anklage vor. „Die Juden waren die, die mit umgebauten Lkws die Christen auf offener Straße aufgesammelt haben und hinten in die Gaskammer eingesperrt haben, bis sie kein Lebenszeichen von sich gaben, und dann wurden sie einfach wieder auf die Straße geworfen!!” Das ist ähnlich üble Holocaustleugnung wie jene des Salzburgers.
Auch bei Rainer, der aus dem Bezirk Amstetten kommt, findet sich ein Nazi-Posting über den Begriff des „Nazi“ im Wandel der Zeit, der sich vom heiligen Ort „Nazareth“ ableite und daher eine heilige Person bezeichne. Nazis finden dergleichen lustig. Rainer bemerkt dazu, dass der Begriff allzu oft abwertend benutzt werde für Menschen, die sich für Österreich einsetzen. Der Salzburger Angeklagte war viel deutlicher: „Dann stehe ich dazu, ich bin ein Nazi.“
Im Unterschied zu Rainer wird der Salzburger Angeklagte unverständlicherweise freigesprochen. Rainer wird von den Geschworenen in St. Pölten schuldig gesprochen und zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Zuvor hat er sich schuldig bekannt: „Mir ist bewusst, dass das ein Blödsinn ist, was ich da gelesen und geschrieben habe.” Vor allem während eines langen Krankenstandes habe er zum Thema Zweiter Weltkrieg recherchiert und sei dabei auf ‚Verschwörungstheorien‘ gestoßen. Mittlerweile, so versichern er und sein Verteidiger, sei er davon weg.
Rainers FB-Profil ist zwar mittlerweile von den Nazi-Postings bereinigt, enthält neben vielen Strache‑, Hofer‑, Kickl- und Lugar-Shares aber noch immer viele Links und Teilungen von rechtsextremen Verschwörerseiten (Wahrheitsministerium, Infokrieger, Infoblog, usw.).
Vom Salzburger Angeklagten fehlen uns nähere Informationen. Vor Gericht verhandelt wurden aber ohnehin nicht die Vorlieben für Verschwörerseiten und bestimmte Politiker, sondern Delikte nach dem Verbotsgesetz, und da fällt uns kein Grund ein, warum der Salzburger vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen wurde.