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Salzburg: Hitler-Lob und Holocaust-Lüge keine Wiederbetätigung?

Am 15.2. muss­te sich ein 48-jäh­ri­­ger Salz­bur­ger vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Er hat­te im Zeit­raum Okto­ber 2015 bis Febru­ar 2016 auf Face­book immer wie­der Pos­tings ver­öf­fent­licht, in denen nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft Hit­ler beju­belt, der Holo­caust geleug­net und gegen den Islam gehetzt wur­de. Die Geschwo­re­nen sahen kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung, berich­tet der […]

16. Feb 2017

Die Pos­tings des Salz­bur­gers waren ein­deu­tig. Ein Foto von Adolf Hit­ler kom­men­tier­te er etwa so: „heu­te in der Früh auf dem Weg zur Arbeit, er lässt uns nicht im Stich.” Einen Bild­text mit dem Titel „Nazi im Wan­del der Zeit“ beglei­te­te er mit dem Text: „dann ste­he ich dazu, ich bin ein Nazi.

Was braucht es eigent­lich noch, damit dabei Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz fest­ge­stellt wird? Viel­leicht den fol­gen­den Link, den der Ange­klag­te geteilt hat: „Rhein­wie­sen­la­ger 1945. Deut­sche Lei­chen wur­den als jüdi­sche Lei­chen aus­ge­ge­ben“ Das ist eine ziem­lich üble Neo­na­zi-Lüge über den Holo­caust, die eigent­lich den Tat­be­stand des § 3h Ver­bots­ge­setz dar­stellt. Auch eine Web­sei­te, auf der der Holo­caust geleug­net wird, war auf sei­nem Face­book-Pro­fil zu finden.

Den Geschwo­re­nen reich­te das alles nicht, um Wie­der­be­tä­ti­gung zu erken­nen. Wegen eines vom Ange­klag­ten geteil­ten Pos­tings, auf dem eine Atom­bom­ben­ex­plo­si­on zu sehen war und der Text: „Eini­ge Krebs­ar­ten müs­sen mit Strah­len bekämpft wer­den — der Islam ist eine davon“, sahen sie aber Ver­het­zung als gege­ben an, und der Ange­klag­te wur­de mit der mil­den Geld­stra­fe von 1.800 Euro nach Hau­se geschickt. Einst­wei­len – denn die Staats­an­walt­schaft hat sich zu dem Urteil noch nicht erklärt.