Salzburg: Hitler-Lob und Holocaust-Lüge keine Wiederbetätigung ?!

Am Mittwoch, 15.2., musste sich ein 48-jähriger Salzburg­er vor einem Geschwore­nen­gericht wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung ver­ant­worten. Er hat­te im Zeitraum Okto­ber 2015 bis Feb­ru­ar 2016 auf Face­book immer wieder Post­ings veröf­fentlicht, in denen nach Ansicht der Staat­san­waltschaft Hitler bejubelt, der Holo­caust geleugnet und gegen den Islam gehet­zt wurde. Die Geschwore­nen sahen keine Wieder­betä­ti­gung, berichtet der ORF Salzburg.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg - Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.

Ver­hand­lung vor dem Lan­des­gericht Salzburg — Bildquelle: Wikipedia/Andreas Prae­fcke, frei unter CC 3.0.

Die Post­ings des Salzburg­ers waren ein­deutig. Ein Foto von Adolf Hitler kom­men­tierte er etwa so: „heute in der Früh auf dem Weg zur Arbeit, er lässt uns nicht im Stich”. Einen Bild­text mit dem Titel „Nazi im Wan­del der Zeit“ begleit­ete er mit dem Text: „dann ste­he ich dazu, ich bin ein Nazi“.

Was braucht es eigentlich noch, damit dabei Wieder­betä­ti­gung nach § 3 g Ver­bots­ge­setz fest­gestellt wird? Vielle­icht den fol­gen­den Link, den der Angeklagte geteilt hat: „Rhein­wiesen­lager 1945. Deutsche Leichen wur­den als jüdis­che Leichen aus­gegeben“. Das ist eine ziem­lich üble Neon­azi-Lüge über den Holo­caust, die eigentlich den Tatbe­stand des § 3 h Ver­bots­ge­setz darstellt. Auch eine Web­seite, auf der der Holo­caust geleugnet wird, war auf seinem Face­book-Pro­fil zu finden.

Den Geschwore­nen reichte das alles nicht, um Wieder­betä­ti­gung zu erken­nen. Wegen eines vom Angeklagten geteil­ten Post­ings, auf dem eine Atom­bomben­ex­plo­sion zu sehen war und der Text: „Einige Kreb­sarten müssen mit Strahlen bekämpft wer­den — der Islam ist eine davon“, sahen sie aber Ver­het­zung als gegeben an und der Angeklagte wurde mit der milden Geld­strafe von 1.800 Euro nach Hause geschickt. Einst­weilen – denn die Staat­san­waltschaft hat sich zu dem Urteil noch nicht erklärt.