
Mitte August 2016 wurden drei Denkmäler wegen darauf verwendeter SS-Symbole angezeigt. Es geht um folgende Orte:
1) Gedenkstein für die 13.Waffen-SS-Division in Bleiburg/Pliberk (Bezirk Völkermarkt/Velikovec, Behörde: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt/Velikovec) [Bericht stopptdierechten.at] 2) Gedenkstein und ‑tafel für die 14.Waffen-SS-Division in Feldbach (Bezirk Südoststeiermark, Behörde: Bezirkshauptmannschaft) [Bericht stopptdierechten.at
3) Gedenktafel für das 15.SS-Kosaken-Kavalerie-Korps am Ulrichsberg bei Klagenfurt/Celovec (Stadt Klagenfurt/Celovec, Behörde: Landespolizeidirektion Kärnten/Koroška) [Bericht stopptdierechten.at]
Mittlerweile sind alle drei Sachverhaltsdarstellungen (mit umfangreichen Quellen und Bildern) auch auf der DÖW-Homepage abrufbar, siehe Anzeige Bleiburg, Anzeige Ulrichsberg, Anzeige Feldbach.
Umgang am ‚Ulrichsberg’: An Unzuständige weiterleiten …
Nimmt man die Berichte der letzten Wochen zusammen ergibt sich das Bild, dass alle drei mit SS-Denkmälern belangten Behörden einen anderen Umgang gefunden haben. Auf derstandard.at ist heute zu lesen (basierend auf einer APA-Aussendung), dass der Landesverband Kärnten des KZ-Verbands kritisierte:
Wie die Behörden in Kärnten mit den angezeigten SS-Symbolen umgehen, ist beschämend. Die Klagenfurter Polizeidirektorin erklärt sich plötzlich für das Verwaltungsstrafrecht unzuständig und schickt die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, der Völkermarkter Bezirkshauptmann zitiert aus Wikipedia und macht das SS-Symbol zu einem harmlosen, mittelalterlichen Wappen. (derstandard.at, 6.11.16)
Das heißt, die Anzeige am Ulrichsberg, die von der LPD Klagenfurt zu verfolgen ist, wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, obwohl diese für den Vollzug von Verwaltungsstrafen gar nicht zuständig ist.

Umgang in ‚Bleiburg’: Mittelalter statt Nationalsozialismus …
Die BH Bleiburg/Pliberk wiederum erklärt sich zwar für zuständig, erkennt in der Verwendung des SS-Symbols aber keinen Verstoß gegen das Abzeichengesetz, denn dieses sei auch schon vor 1938 verwendet worden.
Demgegenüber sieht der Bezirkshauptmann von Völkermarkt/Velikovec keinen Verstoß gegen das Abzeichengesetz, wie dies in einem Schreiben der BH vom 9. 9. 2016 ausgeführt wird. Argumentiert wird dieser Beschluss mit Erkenntnissen des örtlichen Landesamtes Verfassungsschutz (LV). In dieser vom Kärntner Landesamt für Verfassungsschutz erstellten historischen Expertise wird argumentiert, dass das inkriminierte Symbol schon früher, gar schon im 15. Jahrhundert, verwendet worden sei. Nach dieser Sichtweise wäre fast jedes NS-Symbol in Österreich legal, da die meisten von diesen – manchmal auch in leicht veränderter Form – schon davor existierten. Nach Dafürhalten des DÖW steht dies in klarem Widerspruch zur derzeit gültigen Rechtslage sowie zur Spruchpraxis österreichischer Gerichte. (DÖW, Freibrief durch Bezirkshauptmannschaft?)
Auf die Problematik und weitreichenden Konsequenzen dieses Beschluss der Verwaltungsbehörde wies das DÖW bereits im September hin. („Freibrief durch Bezirkshauptmannschaft?”) Im Artikel auf derstandard.at geht die Historikerin Dr. Lisa Rettl noch einmal auf diesen Punkt genauer ein:
Es handle sich „eindeutig um das Ärmelabzeichen der 13. SS-Division”. Die österreichische Rechtsordnung und die bisherige Judikatur gebe eine klare Linie vor. Sie könne die Begründung des Bezirkshauptmannes nicht nachvollziehen, sagte Rettl: „Der Verweis auf eine Nutzung des Symbols seit dem Mittelalter bzw. auch auf spätere Zeiten muss schon deshalb aufs schärfste zurückgewiesen werden, weil das im Umkehrschluss ja gleichzeitig bedeuten müsste, dass auch das Hakenkreuz legal wäre — auch hier gibt es eine lang zurückreichende Nutzungsgeschichte. Wenn neben einem SS-Symbol sogar noch der zeitliche Verweis ‚Mai 1945’ zu finden ist, dann gehört schon viel dazu, in diesem dieses Symbol lieber ein mittelalterliches Wappen erkennen zu wollen. (derstandard.at)

Tatsächlich zeigt ein Vergleich der Bilder, die der Anzeige beilagen, dass die Symbole ident sind. Würde also der Bezirkshauptmann in seine Bezirk auch Hakenkreuze nicht anzeigen, da es ja schon im alten Griechenland Hakenkreuz-Darstellungen gab?
Umgang in ‚Feldbach’: Im Zweifelsfall verhüllen …
Dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass die dritte Behörde im Bunde, die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, noch einmal anders reagiert hat: In einem ersten Schritt sind die angezeigten Symbole der 14. Waffen-SS-Division in Feldbach, „im Zuge der geplanten Totenehrung am 31. Oktober verhüllt wurden”. Tatsächlich gab es auch zwei Berichte in der Lokalausgabe der Kleinen Zeitung darüber.
Jetzt bleibt zwar unklar, ob die beiden Denkmäler dauerhaft verhüllt sind oder dies nur zu Allerseelen so war, aber immerhin hat der Bezirkshauptmann der Südoststeiermark sich zuständig gefühlt und richtig reagiert. Nämlich so wie es der Gesetzgeber 1960 beim Beschluss des Abzeichengesetzes im Sinn hatte:
Das Aufscheinen der Abzeichen der in Österreich verbotenen Organisationen in der Öffentlichkeit ist nicht nur geeignet, öffentliches Ärgernis zu erregen und die öffentliche Ruhe und Ordnung zu gefährden, sondern könnte auch eine Schädigung des Ansehens Österreichs im Ausland zur Folge haben. Dies trifft insbesondere für jene dieser Abzeichen zu, die geradezu Sinnbild eines als verbrecherisch gebrandmarkten, totalitären politischen Systems geworden sind. Es ist daher aus innenpolitischen und außenpolitischen Gründen notwendig, jedem wie immer gearteten öffentlichen Aufscheinen oder Auftauchen der erwähnten Abzeichen energisch und wirksam entgegenzutreten. (Quelle: Parlament/AK Hinterland)