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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Völkermarkt/Feldbach: SS-Symbol durch Bezirkshauptmann legalisiert?

Höchst unter­schied­lich haben die zustän­di­gen Behör­den kürz­lich auf Anzei­gen von KZ-Ver­band, Sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Frei­heits­kämp­fern, Memo­ri­al Kärnten/Koroška und DÖW wegen des Abzei­chen­ge­set­zes reagiert. Wäh­rend in Feld­bach ver­bo­te­ne SS-Emble­me ver­hüllt wur­den, sah die Bezirks­haupt­mann­schaft Völkermarkt/Velikovec kei­nen Grund zum Han­deln. (Arti­kel am 7.11. erweitert.)

7. Nov. 2016
Zusammenstellung: Links das Denkmal mit den zwei SS-Symbolen, rechts die Verhüllung durch den örtlichen ÖKB zu Allerseelen - Bildquelle: DÖW (li.)/Johann Schleich
Zusammenstellung: Links das Denkmal mit den zwei SS-Symbolen, rechts die Verhüllung durch den örtlichen ÖKB zu Allerseelen - Bildquelle: DÖW (li.)/Johann Schleich

Rekrutierungs- und Propagandaplakat der 13.Waffen-SS-Division. Für die Bezirkshauptmannschaft handelt es sich bei den verwendenten Symbolen um "mittelalterliche Wappen" - Bildquelle: DÖW
Rekru­tie­rungs- und Pro­pa­gan­da­pla­kat der 13.Waffen-SS-Division. Für die Bezirks­haupt­mann­schaft han­delt es sich bei den ver­wen­den­ten Sym­bo­len um „mit­tel­al­ter­li­che Wap­pen” — Bild­quel­le: DÖW

Mit­te August 2016 wur­den drei Denk­mä­ler wegen dar­auf ver­wen­de­ter SS-Sym­bo­le ange­zeigt. Es geht um fol­gen­de Orte:

1) Gedenk­stein für die 13.Waffen-SS-Division in Bleiburg/Pliberk (Bezirk Völkermarkt/Velikovec, Behör­de: Bezirks­haupt­mann­schaft Völkermarkt/Velikovec) [Bericht stopptdierechten.at] 2) Gedenk­stein und ‑tafel für die 14.Waffen-SS-Division in Feld­bach (Bezirk Süd­ost­stei­er­mark, Behör­de: Bezirks­haupt­mann­schaft) [Bericht stopptdierechten.at
3) Gedenk­ta­fel für das 15.SS-Kosaken-Kavalerie-Korps am Ulrichs­berg bei Klagenfurt/Celovec (Stadt Klagenfurt/Celovec, Behör­de: Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Kärnten/Koroška) [Bericht stopptdierechten.at]

Mitt­ler­wei­le sind alle drei Sach­ver­halts­dar­stel­lun­gen (mit umfang­rei­chen Quel­len und Bil­dern) auch auf der DÖW-Home­page abruf­bar, sie­he Anzei­ge Blei­burg, Anzei­ge Ulrichs­berg, Anzei­ge Feldbach.

Umgang am ‚Ulrichsberg’: An Unzuständige weiterleiten …

Nimmt man die Berich­te der letz­ten Wochen zusam­men ergibt sich das Bild, dass alle drei mit SS-Denk­mä­lern belang­ten Behör­den einen ande­ren Umgang gefun­den haben. Auf derstandard.at ist heu­te zu lesen (basie­rend auf einer APA-Aus­sendung), dass der Lan­des­ver­band Kärn­ten des KZ-Ver­bands kritisierte:

Wie die Behör­den in Kärn­ten mit den ange­zeig­ten SS-Sym­bo­len umge­hen, ist beschä­mend. Die Kla­gen­fur­ter Poli­zei­di­rek­to­rin erklärt sich plötz­lich für das Ver­wal­tungs­straf­recht unzu­stän­dig und schickt die Anzei­ge an die Staats­an­walt­schaft wei­ter, der Völ­ker­mark­ter Bezirks­haupt­mann zitiert aus Wiki­pe­dia und macht das SS-Sym­bol zu einem harm­lo­sen, mit­tel­al­ter­li­chen Wap­pen. (derstandard.at, 6.11.16)

Das heißt, die Anzei­ge am Ulrichs­berg, die von der LPD Kla­gen­furt zu ver­fol­gen ist, wur­de an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­lei­tet, obwohl die­se für den Voll­zug von Ver­wal­tungs­stra­fen gar nicht zustän­dig ist.

Für die Bezirkshauptmannschaft handelt es sich um die auf diesem Propagandaplakat SS verwendeten Symbole um
Für die Bezirks­haupt­mann­schaft han­delt es sich um die auf die­sem Pro­pa­gan­da­pla­kat SS ver­wen­de­ten Sym­bo­le um „Wap­pen aus dem 15.Jahrhundert” — Bild­quel­le: DÖW

Umgang in ‚Bleiburg’: Mittelalter statt Nationalsozialismus …

Die BH Bleiburg/Pliberk wie­der­um erklärt sich zwar für zustän­dig, erkennt in der Ver­wen­dung des SS-Sym­bols aber kei­nen Ver­stoß gegen das Abzei­chen­ge­setz, denn die­ses sei auch schon vor 1938 ver­wen­det worden.

Dem­ge­gen­über sieht der Bezirks­haupt­mann von Völkermarkt/Velikovec kei­nen Ver­stoß gegen das Abzei­chen­ge­setz, wie dies in einem Schrei­ben der BH vom 9. 9. 2016 aus­ge­führt wird. Argu­men­tiert wird die­ser Beschluss mit Erkennt­nis­sen des ört­li­chen Lan­des­am­tes Ver­fas­sungs­schutz (LV). In die­ser vom Kärnt­ner Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz erstell­ten his­to­ri­schen Exper­ti­se wird argu­men­tiert, dass das inkri­mi­nier­te Sym­bol schon frü­her, gar schon im 15. Jahr­hun­dert, ver­wen­det wor­den sei. Nach die­ser Sicht­wei­se wäre fast jedes NS-Sym­bol in Öster­reich legal, da die meis­ten von die­sen – manch­mal auch in leicht ver­än­der­ter Form – schon davor exis­tier­ten. Nach Dafür­hal­ten des DÖW steht dies in kla­rem Wider­spruch zur der­zeit gül­ti­gen Rechts­la­ge sowie zur Spruch­pra­xis öster­rei­chi­scher Gerich­te. (DÖW, Frei­brief durch Bezirks­haupt­mann­schaft?)

Auf die Pro­ble­ma­tik und weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen die­ses Beschluss der Ver­wal­tungs­be­hör­de wies das DÖW bereits im Sep­tem­ber hin. („Frei­brief durch Bezirks­haupt­mann­schaft?”) Im Arti­kel auf derstandard.at geht die His­to­ri­ke­rin Dr. Lisa Rettl noch ein­mal auf die­sen Punkt genau­er ein:

Es hand­le sich „ein­deu­tig um das Ärmel­ab­zei­chen der 13. SS-Divi­si­on”. Die öster­rei­chi­sche Rechts­ord­nung und die bis­he­ri­ge Judi­ka­tur gebe eine kla­re Linie vor. Sie kön­ne die Begrün­dung des Bezirks­haupt­man­nes nicht nach­voll­zie­hen, sag­te Rettl: „Der Ver­weis auf eine Nut­zung des Sym­bols seit dem Mit­tel­al­ter bzw. auch auf spä­te­re Zei­ten muss schon des­halb aufs schärfs­te zurück­ge­wie­sen wer­den, weil das im Umkehr­schluss ja gleich­zei­tig bedeu­ten müss­te, dass auch das Haken­kreuz legal wäre — auch hier gibt es eine lang zurück­rei­chen­de Nut­zungs­ge­schich­te. Wenn neben einem SS-Sym­bol sogar noch der zeit­li­che Ver­weis ‚Mai 1945’ zu fin­den ist, dann gehört schon viel dazu, in die­sem die­ses Sym­bol lie­ber ein mit­tel­al­ter­li­ches Wap­pen erken­nen zu wol­len. (derstandard.at)

Zusammenstellung aus den Bildern in der Anzeige. Links das angezeigte Denkmal samt SS-Symbol, mitte: ein Angehöriger der 13.Waffen-SS-Division samt dem Symbol am Ärmel, rechts: ein Propagandaplakat aus der NS-Zeit mit dem gleichen Symbol - Bildquelle: DÖW
Zusam­men­stel­lung aus den Bil­dern in der Anzei­ge. Links das ange­zeig­te Denk­mal samt SS-Sym­bol, mit­te: ein Ange­hö­ri­ger der 13.Waffen-SS-Division samt dem Sym­bol am Ärmel, rechts: ein Pro­pa­gan­da­pla­kat aus der NS-Zeit mit dem glei­chen Sym­bol — Bild­quel­le: DÖW

Tat­säch­lich zeigt ein Ver­gleich der Bil­der, die der Anzei­ge bei­la­gen, dass die Sym­bo­le ident sind. Wür­de also der Bezirks­haupt­mann in sei­ne Bezirk auch Haken­kreu­ze nicht anzei­gen, da es ja schon im alten Grie­chen­land Haken­kreuz-Dar­stel­lun­gen gab?

Umgang in ‚Feldbach’: Im Zweifelsfall verhüllen …

Dem Arti­kel ist auch zu ent­neh­men, dass die drit­te Behör­de im Bun­de, die Bezirks­haupt­mann­schaft Süd­ost­stei­er­mark, noch ein­mal anders reagiert hat: In einem ers­ten Schritt sind die ange­zeig­ten Sym­bo­le der 14. Waf­fen-SS-Divi­si­on in Feld­bach, „im Zuge der geplan­ten Toten­eh­rung am 31. Okto­ber ver­hüllt wur­den”. Tat­säch­lich gab es auch zwei Berich­te in der Lokal­aus­ga­be der Klei­nen Zei­tung darüber.

Jetzt bleibt zwar unklar, ob die bei­den Denk­mä­ler dau­er­haft ver­hüllt sind oder dies nur zu Aller­see­len so war, aber immer­hin hat der Bezirks­haupt­mann der Süd­ost­stei­er­mark sich zustän­dig gefühlt und rich­tig reagiert. Näm­lich so wie es der Gesetz­ge­ber 1960 beim Beschluss des Abzei­chen­ge­set­zes im Sinn hatte:

Das Auf­schei­nen der Abzei­chen der in Öster­reich ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­tio­nen in der Öffent­lich­keit ist nicht nur geeig­net, öffent­li­ches Ärger­nis zu erre­gen und die öffent­li­che Ruhe und Ord­nung zu gefähr­den, son­dern könn­te auch eine Schä­di­gung des Anse­hens Öster­reichs im Aus­land zur Fol­ge haben. Dies trifft ins­be­son­de­re für jene die­ser Abzei­chen zu, die gera­de­zu Sinn­bild eines als ver­bre­che­risch gebrand­mark­ten, tota­li­tä­ren poli­ti­schen Sys­tems gewor­den sind. Es ist daher aus innen­po­li­ti­schen und außen­po­li­ti­schen Grün­den not­wen­dig, jedem wie immer gear­te­ten öffent­li­chen Auf­schei­nen oder Auf­tau­chen der erwähn­ten Abzei­chen ener­gisch und wirk­sam ent­ge­gen­zu­tre­ten. (Quel­le: Par­la­ment/AK Hin­ter­land)

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