Linz: Noch ein Hitler-Grüßer verurteilt

Vor dem Lan­des­gericht Linz, musste sich heute ein 30-jähriger Mann nach dem Ver­bots­ge­setz wegen § 3g ver­ant­worten. Die Staat­san­waltschaft warf ihm vor, am 20.09.2015 den Demon­stra­tionszug „Linz gegen Rechts“ gemein­sam mit ein­er Gruppe weit­er­er Burschen mit Gut­men­schen, War­m­dusch­er und Sozial­träumer beschimpft zu haben. Ein Bericht aus Linz von Uwe Sailer.

Ein älter­er Demon­stra­tionsteil­nehmer trat damals auf die Gruppe zu und ersuchte die Burschen die Pro­voka­tion einzustellen. Daraufhin habe sich der Angeklagte vor dem Mann aufge­baut, ihn einen Nar­ren genan­nt, „die Hack­en“ zusam­mengeschla­gen, „Heil Hitler“ geschrien und den Hitler-Gruß getätigt. Die her­beigerufene Polizei nahm daraufhin den Sachver­halt auf.

Der Angeklagte bekan­nte sich in der Ver­hand­lung schuldig, führte aus, er sei nicht mehr ganz nüchtern gewe­sen und er habe mit dieser Hand­lung die ihm gegenüber­ste­hende Per­son nur provozieren wollen. Er habe nichts mit Nazis am Hut, er sei auch kein Nazi und er höre auch keine ein­schlägige Musik. Mit der Schule sei er ein­mal in Mau­thausen gewe­sen und er ver­ab­scheue die Ver­brechen, die von den Nation­al­sozial­is­ten began­gen wurden.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Linz - Bildquelle: XXX

Ver­fahren nach dem Ver­bots­ge­setz vor dem Lan­des­gericht Linz — Bildquelle: LinzWi­ki/Chris­t­ian Wirth, Cre­ative Com­mons 3.0

Der Vertei­di­ger räumte ein, dass die Pro­voka­tion seines Man­dan­ten eine Dummheit gewe­sen sei, man möge aber bedenken, dass der Angeklagte nach 10 Jahren Selb­ständigkeit nun­mehr arbeit­s­los sei, und die let­zten Monate seinen schw­er erkrank­ten Brud­er pfle­gen musste. Die Ver­hält­nisse seien trist, weshalb auch Alko­hol eine Rolle spiele. Die Geschwore­nen entsch­ieden mit 8:0 auf schuldig. Der 30-jährige wurde zu ein­er bed­ingten Strafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.