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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Linz: Hitler-Grüßer verurteilt

Vor dem Landesgericht Linz, musste sich heute ein 30-jähriger Mann nach dem Verbotsgesetz wegen § 3g verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 20.09.2015 den Demonstrationszug „Linz gegen Rechts“ gemeinsam mit einer Gruppe weiterer Burschen mit Gutmenschen, Warmduscher und Sozialträumer beschimpft zu haben. Ein Prozessbericht aus Linz von Uwe Sailer.

21. Okt. 2016
Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Linz – Bildquelle: LinzWiki/Christian Wirth, Creative Commons 3.0

Ein älterer Demonstrationsteilnehmer trat damals auf die Gruppe zu und ersuchte die Burschen die Provokation einzustellen. Daraufhin habe sich der Angeklagte vor dem Mann aufgebaut, ihn einen Narren genannt, „die Hacken“ zusammengeschlagen, „Heil Hitler“ geschrien und den Hitlergruß getätigt. Die herbeigerufene Polizei nahm daraufhin den Sachverhalt auf.

Der Angeklagte bekannte sich in der Verhandlung schuldig, führte aus, er sei nicht mehr ganz nüchtern gewesen, und er habe mit dieser Handlung die ihm gegenüberstehende Person nur provozieren wollen. Er habe nichts mit Nazis am Hut, er sei auch kein Nazi und er höre auch keine einschlägige Musik. Mit der Schule sei er einmal in Mauthausen gewesen, und er verabscheue die Verbrechen, die von den Nationalsozialisten begangen wurden.

Der Verteidiger räumte ein, dass die Provokation seines Mandanten eine Dummheit gewesen sei, man möge aber bedenken, dass der Angeklagte nach zehn Jahren Selbständigkeit nunmehr arbeitslos sei und die letzten Monate seinen schwer erkrankten Bruder pflegen musste. Die Verhältnisse seien trist, weshalb auch Alkohol eine Rolle spiele. Die Geschworenen entschieden mit 8:0 auf schuldig. Der 30-jährige wurde zu einer bedingten Strafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Schlagwörter: Beleidigung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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