Ein älterer Demonstrationsteilnehmer trat damals auf die Gruppe zu und ersuchte die Burschen die Provokation einzustellen. Daraufhin habe sich der Angeklagte vor dem Mann aufgebaut, ihn einen Narren genannt, „die Hacken“ zusammengeschlagen, „Heil Hitler“ geschrien und den Hitlergruß getätigt. Die herbeigerufene Polizei nahm daraufhin den Sachverhalt auf.
Der Angeklagte bekannte sich in der Verhandlung schuldig, führte aus, er sei nicht mehr ganz nüchtern gewesen, und er habe mit dieser Handlung die ihm gegenüberstehende Person nur provozieren wollen. Er habe nichts mit Nazis am Hut, er sei auch kein Nazi und er höre auch keine einschlägige Musik. Mit der Schule sei er einmal in Mauthausen gewesen, und er verabscheue die Verbrechen, die von den Nationalsozialisten begangen wurden.
Der Verteidiger räumte ein, dass die Provokation seines Mandanten eine Dummheit gewesen sei, man möge aber bedenken, dass der Angeklagte nach zehn Jahren Selbständigkeit nunmehr arbeitslos sei und die letzten Monate seinen schwer erkrankten Bruder pflegen musste. Die Verhältnisse seien trist, weshalb auch Alkohol eine Rolle spiele. Die Geschworenen entschieden mit 8:0 auf schuldig. Der 30-jährige wurde zu einer bedingten Strafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.