Der Angeklagte (29) bekannte sich nicht schuldig, versuchte es mit Ausflüchten. Er habe ungarische AutolenkerInnen des öfteren in ihrer Sprache mit „szia“ (ungarisch für Servus) begrüßt. Das habe der Kollege vermutlich akustisch missverstanden. „Ich weiß nicht, wie er auf diese Idee kommt. Ich habe sicher nicht ‚Heil Hitler‘ gesagt. Ich verbaue mir sicher nicht meine Zukunft wegen so was”, erklärte er vor Gericht.
Der Kollege blieb aber bei seiner Aussage. Er habe den Hitlergruß „hundertprozentig“ gehört, verwies auf ein Gespräch mit dem Kollegen, in dem er ihn darauf aufmerksam machte, dass er darüber Meldung machen werde. Bei diesem Gespräch war ein weiterer Kollege anwesend, der auch als Zeuge geladen war. Damals habe der Angeklagte den Vorfall nicht geleugnet, sondern sich dafür entschuldigt.
Der Verteidiger sah eine „depperte Meldung“ aber ganz sicher keinen Nazi in dem Polizisten. Da waren die Geschworenen aber anderer Meinung und sprachen den Polizisten im Sinne des Verbotsgesetzes mit 8:0 Stimmen schuldig. Das Ergebnis: neun Monate Haft bedingt (nicht rechtskräftig). Der Richter meinte, dass der Angeklagte damit in den Genuss einer außerordentlichen Strafmilderung gekommen sei.