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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Eisenstadt: Ein Polizist als Hitlergrüßer

Man muss sich das vor­stel­len: Es gibt eine Ver­kehrs­kon­trol­le, man wird an den Rand gewinkt, kur­belt das Fens­ter run­ter und der Poli­zist grüßt mit „Heil Hit­ler“. Gibt’s nicht? Höchs­tens im Film? Nein, auch in Nickels­dorf an der Gren­ze zu Ungarn, wo ein Poli­zist aus Wien am 27.4.2016 eine Amts­hand­lung so begon­nen hat. Ange­zeigt wur­de der Vor­fall von einem Kol­le­gen des Poli­zis­ten. Am 20.10.2016 stand der Hit­ler­po­li­zist des­halb vor einem Schwur­ge­richt in Eisenstadt.

21. Okt. 2016

Der Ange­klag­te (29) bekann­te sich nicht schul­dig, ver­such­te es mit Aus­flüch­ten. Er habe unga­ri­sche Auto­len­ke­rIn­nen des öfte­ren in ihrer Spra­che mit „szia“ (unga­risch für Ser­vus) begrüßt. Das habe der Kol­le­ge ver­mut­lich akus­tisch miss­ver­stan­den. „Ich weiß nicht, wie er auf die­se Idee kommt. Ich habe sicher nicht ‚Heil Hit­ler‘ gesagt. Ich ver­baue mir sicher nicht mei­ne Zukunft wegen so was”, erklär­te er vor Gericht.

Der Kol­le­ge blieb aber bei sei­ner Aus­sa­ge. Er habe den Hit­ler­gruß „hun­dert­pro­zen­tig“ gehört, ver­wies auf ein Gespräch mit dem Kol­le­gen, in dem er ihn dar­auf auf­merk­sam mach­te, dass er dar­über Mel­dung machen wer­de. Bei die­sem Gespräch war ein wei­te­rer Kol­le­ge anwe­send, der auch als Zeu­ge gela­den war. Damals habe der Ange­klag­te den Vor­fall nicht geleug­net, son­dern sich dafür entschuldigt.

Der Ver­tei­di­ger sah eine „dep­per­te Mel­dung“ aber ganz sicher kei­nen Nazi in dem Poli­zis­ten. Da waren die Geschwo­re­nen aber ande­rer Mei­nung und spra­chen den Poli­zis­ten im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes mit 8:0 Stim­men schul­dig. Das Ergeb­nis: neun Mona­te Haft bedingt (nicht rechts­kräf­tig). Der Rich­ter mein­te, dass der Ange­klag­te damit in den Genuss einer außer­or­dent­li­chen Straf­mil­de­rung gekom­men sei.

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Schlagwörter: Burgenland | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Polizei | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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