Zugegeben, wir haben den Vornamen geringfügig verändert. Aber es ist tatsächlich so: Wotan B., der schon wegen Wiederbetätigung in Haft sitzt, hat sich auch in der Haft in Wiederbetätigung versucht. Wotan war schon bei den Neonazis vom Objekt 21 die Ulknudel. Jetzt hat er während seiner Haft wieder versucht, sich wiederzubetätigen. Der Versuch führte zu einer neuen Anklage und zu einer weiteren Haftstrafe.
Im Juli 2015 war Wotan B. zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, verurteilt worden: wegen Wiederbetätigung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und (unerlaubtem) Waffenbesitz. Als Wotan B. (25) im Dezember 2015 seine Haft antreten musste, wollte er dies mit Kleidung mit der Aufschrift „88 — Überzeugungstäter“ und „White Resistance“ machen. Die Justizwache spielte nicht mit, nahm ihm die Kleidung ab und zeigte ihn an.
Das Ergebnis konnte sich Wotan am Mittwoch am Landesgericht Ried abholen. Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ online berichten, wurde Wotan zu weiteren 15 Monaten unbedingt wegen Wiederbetätigung verurteilt. Da kann Wotan noch froh sein. Wäre die Justiz so lustig wie Wotan, hätten es ja auch 88 Monate werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.