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Ried im Innkreis (OÖ): Wotan weiter in WiederbetätigungLesezeit: 1 Minute

Zuge­ge­ben, wir haben den Vor­na­men gering­fü­gig ver­än­dert. Aber es ist tat­säch­lich so: Wotan B., der schon wegen Wie­der­be­tä­ti­gung in Haft sitzt, hat sich auch in der Haft in Wie­der­be­tä­ti­gung ver­sucht. Wotan war schon bei den Neo­na­zis vom Objekt 21 die Ulk­nu­del. Jetzt hat er wäh­rend sei­ner Haft wie­der ver­sucht, sich wie­der­zu­be­tä­ti­gen. Der Ver­such führ­te zu […]

20. Okt 2016

Im Juli 2015 war Wotan B. zu drei Jah­ren Haft, davon eines unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den: wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung und (uner­laub­tem) Waf­fen­be­sitz. Als Wotan B. (25) im Dezem­ber 2015 sei­ne Haft antre­ten muss­te, woll­te er dies mit Klei­dung mit der Auf­schrift „88 — Über­zeu­gungs­tä­ter“ und „White Resis­tance“ machen. Die Jus­tiz­wa­che spiel­te nicht mit, nahm ihm die Klei­dung ab und zeig­te ihn an.

Das Ergeb­nis konn­te sich Wotan am Mitt­woch am Lan­des­ge­richt Ried abho­len. Wie die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ online berich­ten, wur­de Wotan zu wei­te­ren 15 Mona­ten unbe­dingt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Da kann Wotan noch froh sein. Wäre die Jus­tiz so lus­tig wie Wotan, hät­ten es ja auch 88 Mona­te wer­den kön­nen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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