Hat sich Robert T. (52), dem zunächst im September 2015 und dann im Februar 2016 Hakenkreuze und weitere Schnittwunden auf Kopf und Körper geritzt wurden, seine Verletzungen selbst zugefügt oder nicht? Die Anklage wirft ihm jedenfalls Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und falsche Zeugenaussage vor. Verhandelt wird heute vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Im Dezember des Vorjahres war ein Nachbar des jetzt Angeklagten wegen der ersten Verstümmelungsaktion aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Wiener Neustadt/Bad Fischau: Hakenkreuz-Opfer vor Gericht
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