Wiener Neustadt: Freispruch wegen Hakenkreuz-Überfall

Aus „ermit­tlungstak­tis­chen Grün­den“ wurde der Über­fall im Sep­tem­ber zunächst geheim gehal­ten. Ein mask­iertes Quar­tett hat­te damals Robert T. (52) aus Bad Fis­chau vom Rad geris­sen, geschla­gen und ein Hak­enkreuz auf die Stirn ger­itzt. Mitte Okto­ber wurde dann bekan­nt­gegeben, dass ein Verdächtiger in Unter­suchung­shaft genom­men wurde. Am Montag,21.12., endete die Ver­hand­lung am Lan­des­gericht Wiener Neustadt mit einem über­raschen­den Freispruch.

Ursprünglich war von Ermit­tlun­gen wegen ver­suchter schw­er­er Nöti­gung, Kör­per­ver­let­zung und NS-Wieder­betä­ti­gung die Rede. Schließlich waren schon am 5. Sep­tem­ber Haus und Auto von Robert T. mit Hak­enkreuzen und „schlim­men Botschaften“ (Kuri­er, 22.12. 15) beschmiert wor­den. Aber gut, damals, zu Beginn der Ermit­tlun­gen zu dem Über­fall vom 23. Sep­tem­ber , der aus tak­tis­chen Grün­den der Öffentlichkeit zunächst ver­schwiegen wurde, ging man von einem Nach­barschaftsstre­it aus und ver­haftete den Nachbarn.

Das Ver­hält­nis zwis­chen den Nach­barn war alles andere als fre­und­schaftlich und hat sich im Ver­lauf der let­zten Jahre immer weit­er ver­schlechtert: ver­bale Vor­fälle, die mit Anzeigen und neuen ver­balen Vor­fällen immer weit­er eskalierten. Dann der Über­fall, der kein ver­baler Vor­fall mehr war. Obwohl laut Angaben des Opfers damals auch Worte gesprochen wur­den von den Maskierten.

„Sie haben mir aber Grüße vom Nach­barn aus­gerichtet und gemeint, sie zün­den mein Haus an, wenn wir nicht ausziehen“, zitiert der „Kuri­er“ (22.12.2015) das Opfer.

Der Angeklagte, dessen ehe­ma­lige Lebens­ge­fährtin und deren Vater geben vor Gericht ihr Bestes, um vor Gericht das Opfer als Täter im Nach­barschaftsstre­it zu schildern. Fol­gt man dem Bericht in der NÖN, dann war es für die Rich­terin „schwierig den Durch­blick zu behal­ten und her­auszu­fil­tern, welche Aus­sagen strafrechtliche Rel­e­vanz hat­ten“.

Schließlich wurde der Angeklagte in allen drei Anklagepunk­ten freige­sprochen, auch aus Man­gel an Beweisen. Ein völ­lig unbe­friedi­gen­des Ergeb­nis – vor allem für das Opfer!