Ursprünglich war von Ermittlungen wegen versuchter schwerer Nötigung, Körperverletzung und NS-Wiederbetätigung die Rede. Schließlich waren schon am 5. September Haus und Auto von Robert T. mit Hakenkreuzen und „schlimmen Botschaften“ (Kurier, 22.12.15) beschmiert worden. Am Beginn der Ermittlungen zu dem Überfall vom 23. September, der aus taktischen Gründen der Öffentlichkeit zunächst verschwiegen wurde, ging man von einem Nachbarschaftsstreit aus und verhaftete den Nachbarn.
Das Verhältnis zwischen den Nachbarn war alles andere als freundschaftlich und hat sich im Verlauf der letzten Jahre immer weiter verschlechtert: verbale Vorfälle, die mit Anzeigen und neuen verbalen Vorfällen immer weiter eskalierten. Dann der Überfall, der kein verbaler Vorfall mehr war. Obwohl laut Angaben des Opfers damals auch Worte gesprochen wurden von den Maskierten. „Sie haben mir aber Grüße vom Nachbarn ausgerichtet und gemeint, sie zünden mein Haus an, wenn wir nicht ausziehen“, zitiert der „Kurier“ (22.12.15) das Opfer.
Der Angeklagte, dessen ehemalige Lebensgefährtin und deren Vater geben vor Gericht ihr Bestes, um vor Gericht das Opfer als Täter im Nachbarschaftsstreit zu schildern. Folgt man dem Bericht in den „NÖN” (22.12.15), dann war es für die Richterin „schwierig den Durchblick zu behalten und herauszufiltern, welche Aussagen strafrechtliche Relevanz hatten“.
Schließlich wurde der Angeklagte in allen drei Anklagepunkten freigesprochen, auch aus Mangel an Beweisen. Ein völlig unbefriedigendes Ergebnis – vor allem für das Opfer!