Linz/Graz: Hetze bleibt Hetze, oder?

Der Ver­gle­ich macht mehr als unsich­er: Het­ze, die in Graz straf­frei blieb, wurde in einem sehr ähn­lich gelagerten Fall in Linz mit neun Monat­en bed­ingter Haft und ein­er Geld­strafe von 720 Euro bedacht. Das unver­ständliche Graz­er Urteil, bei dem in der Vor­woche noch unklar war, ob es von der Staat­san­waltschaft beein­sprucht würde, hat zu einem deut­lichen Kom­men­tar von Hans Rausch­er im „Stan­dard“ geführt.

Graz und Linz im Vergleich:
Eigentlich waren es zwei Freis­prüche in zwei Ver­hand­lun­gen wegen Ver­het­zung, die am 12.8.2016 in Graz abgewick­elt wur­den. Während der Freis­pruch in der ersten Ver­hand­lung – rechtlich gese­hen – vertret­bar war, war er das in der zweit­en Ver­hand­lung nicht. Als „geschmack­lose Äußerung“, aber wed­er als Ver­het­zung (§ 283 StGB) noch als Auf­forderung zu ein­er mit Strafe bedro­ht­en Hand­lung (§ 282 StGB) wertete der Richter den Spruch: „Tötet die Asy­lanten, die sich noch im Land befind­en“. Der Richter war der Ansicht, das sei „keine konkrete Auf­forderung zu ein­er Straftat“ und sprach den Angeklagten frei. Bei dem Graz­er Angeklagten han­delt es sich laut APA um einen nicht näher beze­ich­neten FPÖ-Poli­tik­er, was das Urteil noch beden­klich­er macht.

In Linz war in der Vor­woche ein Früh­pen­sion­ist (58) aus dem Großraum Linz angeklagt, weil er vier het­zerische Post­ings auf Face­book veröf­fentlicht hat­te. „Ja, ich geb’s zu, aber auf Face­book geht es zu wie auf einem Schlacht­feld“, ver­suchte er sich – so die OÖN – zu rechtfertigen.
In einem von ihm geteil­ten Beitrag ging es um ein in Berlin ver­mis­stes Kind. In eini­gen Kom­mentaren wur­den Flüchtlinge verdächtigt, worauf der Angeklagte schrieb: „Bringt doch diese Dreckschweine von Asy­lanten um“. Um seine Het­ze irgend­wie zu recht­fer­ti­gen, ver­wies der Angeklagte darauf, dass er vor neun Jahren von einem Tschetsch­enen so bru­tal zusam­mengeschla­gen wor­den sei, dass er nicht mehr arbeits­fähig war und in die Inva­lid­ität­spen­sion gehen musste. Für das Linz­er Lan­des­gericht war es trotz­dem klar Ver­het­zung, der sich der Angeklagte schuldig gemacht hat­te und verurteilte ihn zu der schon erwäh­n­ten Haft­strafe von neun Monat­en bed­ingt und ein­er unbe­d­ingten Geld­strafe von 720 Euro.

Der Urteilsspruch des Graz­er Richters (und ein ähn­lich gelagert­er in Steyr) ist umso unverständlicher.