Graz und Linz im Vergleich:
Eigentlich waren es zwei Freisprüche in zwei Verhandlungen wegen Verhetzung, die am 12.8.2016 in Graz abgewickelt wurden. Während der Freispruch in der ersten Verhandlung – rechtlich gesehen – vertretbar war, war er das in der zweiten Verhandlung nicht. Als „geschmacklose Äußerung“, aber weder als Verhetzung (§ 283 StGB) noch als Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung (§ 282 StGB) wertete der Richter den Spruch: „Tötet die Asylanten, die sich noch im Land befinden“. Der Richter war der Ansicht, das sei „keine konkrete Aufforderung zu einer Straftat“ und sprach den Angeklagten frei. Bei dem Grazer Angeklagten handelt es sich laut APA um einen nicht näher bezeichneten FPÖ-Politiker, was das Urteil noch bedenklicher macht.
In Linz war in der Vorwoche ein Frühpensionist (58) aus dem Großraum Linz angeklagt, weil er vier hetzerische Postings auf Facebook veröffentlicht hatte. „Ja, ich geb’s zu, aber auf Facebook geht es zu wie auf einem Schlachtfeld“, versuchte er sich, so die OÖN (19.8.16), zu rechtfertigen.
In einem von ihm geteilten Beitrag ging es um ein in Berlin vermisstes Kind. In einigen Kommentaren wurden Flüchtlinge verdächtigt, worauf der Angeklagte schrieb: „Bringt doch diese Dreckschweine von Asylanten um.” Um seine Hetze irgendwie zu rechtfertigen, verwies der Angeklagte darauf, dass er vor neun Jahren von einem Tschetschenen so brutal zusammengeschlagen worden sei, dass er nicht mehr arbeitsfähig war und in die Invaliditätspension gehen musste. Für das Linzer Landesgericht war es trotzdem klare Verhetzung, der sich der Angeklagte schuldig gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu der schon erwähnten Haftstrafe von neun Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro.
Der Urteilsspruch des Grazer Richters (und ein ähnlich gelagerter Spruch in Steyr) ist umso unverständlicher.