Linz/Graz: Hetze bleibt Hetze, oder?Lesezeit: 2 Minuten

Der Ver­gleich macht mehr als unsi­cher: Het­ze, die in Graz straf­frei blieb, wur­de in einem sehr ähn­lich gela­ger­ten Fall in Linz mit neun Mona­ten beding­ter Haft und einer Geld­stra­fe von 720 Euro bedacht. Das unver­ständ­li­che Gra­zer Urteil, bei dem in der Vor­wo­che noch unklar war, ob es von der Staats­an­walt­schaft beein­sprucht wür­de, hat zu einem […]

23. Aug 2016

Graz und Linz im Vergleich:
Eigent­lich waren es zwei Frei­sprü­che in zwei Ver­hand­lun­gen wegen Ver­het­zung, die am 12.8.2016 in Graz abge­wi­ckelt wur­den. Wäh­rend der Frei­spruch in der ers­ten Ver­hand­lung – recht­lich gese­hen – ver­tret­bar war, war er das in der zwei­ten Ver­hand­lung nicht. Als „geschmack­lo­se Äuße­rung“, aber weder als Ver­het­zung (§ 283 StGB) noch als Auf­for­de­rung zu einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung (§ 282 StGB) wer­te­te der Rich­ter den Spruch: „Tötet die Asy­lan­ten, die sich noch im Land befin­den“. Der Rich­ter war der Ansicht, das sei „kei­ne kon­kre­te Auf­for­de­rung zu einer Straf­tat“ und sprach den Ange­klag­ten frei. Bei dem Gra­zer Ange­klag­ten han­delt es sich laut APA um einen nicht näher bezeich­ne­ten FPÖ-Poli­ti­ker, was das Urteil noch bedenk­li­cher macht.

In Linz war in der Vor­wo­che ein Früh­pen­sio­nist (58) aus dem Groß­raum Linz ange­klagt, weil er vier het­ze­ri­sche Pos­tings auf Face­book ver­öf­fent­licht hat­te. „Ja, ich geb’s zu, aber auf Face­book geht es zu wie auf einem Schlacht­feld“, ver­such­te er sich – so die OÖN – zu rechtfertigen.
In einem von ihm geteil­ten Bei­trag ging es um ein in Ber­lin ver­miss­tes Kind. In eini­gen Kom­men­ta­ren wur­den Flücht­lin­ge ver­däch­tigt, wor­auf der Ange­klag­te schrieb: „Bringt doch die­se Dreck­schwei­ne von Asy­lan­ten um“. Um sei­ne Het­ze irgend­wie zu recht­fer­ti­gen, ver­wies der Ange­klag­te dar­auf, dass er vor neun Jah­ren von einem Tsche­tsche­nen so bru­tal zusam­men­ge­schla­gen wor­den sei, dass er nicht mehr arbeits­fä­hig war und in die Inva­li­di­täts­pen­si­on gehen muss­te. Für das Lin­zer Lan­des­ge­richt war es trotz­dem klar Ver­het­zung, der sich der Ange­klag­te schul­dig gemacht hat­te und ver­ur­teil­te ihn zu der schon erwähn­ten Haft­stra­fe von neun Mona­ten bedingt und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 720 Euro.

Der Urteils­spruch des Gra­zer Rich­ters (und ein ähn­lich gela­ger­ter in Steyr) ist umso unverständlicher.

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