Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass es sich um den Tatbestand der Verhetzung handle und klagte den Maurer aus Sierning an. Am Dienstag, 16.8.2016 fand am Landesgericht Steyr die Verhandlung statt. Der Richter schloss sich allerdings der Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht an und sprach den Angeklagten frei. Mit seinem Posting habe der Angeklagte nicht Flüchtlinge im Allgemeinen gemeint, so der Richter.
Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (17.8.2016) berichten über die Verhandlung. Demnach hat der Angeklagte auf Facebook vor wenigen Monaten ein Video, das angeblich rabiate Asylwerber zeigt, die Steine auf Grenzpolizisten werfen, mit dem Kommentar versehen: „Wie in Amerika. Sofort erschießen”. “Auch den Begriff ‚Ratten’ habe der Beschuldigte in Zusammenhang mit Asylwerbern gebraucht“ (OÖN, 17.8.16).
Mit seinem Kommentar habe er nicht Flüchtlinge im Allgemeinen treffen wollen, so der Angeklagte zum Richter: „Ich habe diese Aggressiven gemeint, nicht die, die wirklich Hilfe brauchen“. Das reichte für einen Freispruch. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft meldete Bedenkzeit an.