KZ-Überlebende klagen „Aula“

Nach der skan­dalösen Ein­stel­lung der Ermit­tlun­gen gegen den Autor des Beitrags „Mau­thausen-Befre­ite als Massen­mörder“ in der „Aula“ und der min­destens eben­so skan­dalösen Begrün­dung der Staat­san­waltschaft Graz für die Ein­stel­lung gibt es nun ein neues Ver­fahren gegen die „Aula“ und den Autor „Fred“ (Man­fred Wern­er) Duswald. Neun KZ-Über­lebende und die Tochter von Leon Zel­man kla­gen auf Wider­ruf, Unter­las­sung, Ehren­belei­di­gung und Kreditschädigung.

Har­ald Walser, der die Anzeige wegen Wieder­betä­ti­gung gegen Duswald einge­bracht hat­te, ste­ht für die Grü­nen auch hin­ter der Klage gegen Duswald und die „Aula“. Eigentlich sind es zwei Kla­gen, eine zivil­rechtliche, die am Don­ner­stag, 7.7. vorgestellt wurde und eine medi­en­rechtliche gegen den „Aula“-Verlag , die in den näch­sten Tagen einge­bracht wird.

Dass es diese Kla­gen gibt, ist eigentlich schon eine Sen­sa­tion. Denn fast alle KlägerIn­nen sind sehr alt. Mit Aus­nahme von Car­o­line Shk­larek ‑Zel­man, der Tochter von Leon Zel­man, der jahrzehn­te­lang in Wien das „Jew­ish Wel­come Ser­vice“ geleit­et, sind alle Kläger weit über 80. Acht von ihnen waren im KZ Mau­thausen, einem der schlimm­sten KZs der Nazis, inhaftiert.


Bildquelle: doew.at
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„Im KZ Mau­thausen und seinen Neben­lagern wur­den zwis­chen 1938 und 1945 etwa 190.000 Men­schen aus 40 Natio­nen interniert und ter­ror­isiert. An die 100.000 Häftlinge wur­den ermordet. Das KZ Mau­thausen gehörte als einziges Lager mit Stufe III, dh. „Ver­nich­tung durch Arbeit“ zu den gefürchtet­sten Lagern des NS-Regimes über­haupt“, heißt es in der Klagsschrift.

Im Beitrag von Fred Duswald in der „Aula“ vom Juli/August 2015 „Mau­thausen-Befre­ite als Massen­mörder“ war nicht nur von ein­er „Land­plage“ der befre­it­en Häftlinge die Rede, son­dern da hieß es auch:

„…..am 7.Mai war Mau­thausen samt Gusen in amerikanis­ch­er Hand. Auf einen Schlag waren über 18.000 reg­istri­erte Häftlinge frei, dazu noch eine unbekan­nte Anzahl nicht erfaßter Insassen. Raubend und plün­dernd, mor­dend und schän­dend plagten die Krim­inellen das unter der ‚Befreiung‘ lei­dende Land“.

„Per­fide“ und „men­schen­ver­ach­t­end“ nen­nt die Klage die For­mulierun­gen in der „Aula“, durch die der Ein­druck ver­mit­telt wird „dass die KZ-Häftlinge eine Frei­heitsstrafe auf­grund eines rechtsstaatlichen Gericht­surteils ver­büßen mussten“ und außer­dem, „dass sämtliche KZ-Über­lebende nach ihrer Freilas­sung strafrechtlich rel­e­vante Hand­lun­gen wie Raub, Mord und Schän­dung zu ver­ant­worten haben“.


Konzen­tra­tionslager Mau­thausen, Sow­jetis­che Kriegs­ge­fan­gene vor der Baracke. Für Duswald „Massen­mörder”?
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In den For­mulierun­gen sehen die KlägerIn­nen eine „pauschale Verunglimp­fung von KZ-Über­leben­den“ und hal­ten demge­genüber fest, dass sie „nicht auf­grund von strafrechtlichen Hand­lun­gen, son­dern auf­grund ihrer Herkun­ft, ihres Glaubens oder ihrer poli­tis­chen Gesin­nung in den KZ interniert, aus­ge­beutet und mal­trätiert“ wurden.

„Sie haben auch nach der Befreiung der Konzen­tra­tionslager niemals strafrechtlich rel­e­vante Hand­lun­gen wie ins­beson­dere Raub, Plün­derung, Schän­dung oder Mord began­gen. Die inkri­m­inierten Tat­sachen­be­haup­tun­gen sind nicht nur unwahr und men­schen­ver­ach­t­end, son­dern auf­grund des Umstands, dass die Über­leb enden der KZ bei der Befreiung so schwach oder krank waren, dass ein Großteil nicht ein­mal imstande war, die Lager selb­ständig zu ver­lassen bzw. Nahrung zu sich zu nehmen, ger­adezu absurd und bösar­tig“.


Gedenkstein für die Opfer der „Müh­lviertler Hasen­jagd” und deren Helfer in Ried in der Ried­mark. In der Müh­lviertler Hasen­jagd gelang es 419 Häftlin­gen, das Lager­areal zu ver­lassen. Viele der aus­ge­hungerten Flüchtlinge brachen jedoch bere­its kurz nach der Mauer erschöpft im Schnee zusam­men oder star­ben im Kugel­hagel der Maschi­nengewehre. Alle, die nicht in die Wälder entkom­men kon­nten, und 75 im Block zurück­ge­bliebene Kranke wur­den noch in der­sel­ben Nacht exeku­tiert. Nur von elf sow­jetis­chen Offizieren ist bekan­nt, dass sie die Men­schen­jagd über­lebten. ; Bil­drechte: Andreas Maislinger
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71 Jahre nach der Befreiung von Mau­thausen müssen Über­lebende des KZ vor öster­re­ichis­chen Gericht­en um ihren Ruf kämpfen, weil die „Aula“, das „frei­heitliche Monats­magazin“, dessen Medi­en­in­hab­er die Frei­heitlichen Akademik­erver­bände sind, Recht­sex­tremen und Revi­sion­is­ten eine Bühne bietet:

„Die inkri­m­inierte Veröf­fentlichung ist nicht nur eine erneute Erniedri­gung und eine Ver­harm­lo­sung der furcht­baren Geschehnisse in KZ während der Nazi-Zeit, son­dern ger­adezu eine Leug­nung des durch das NS-Regime indus­triell organ­isierten Massen­mords“.

Die Grü­nen wer­den alle rechtlichen Mit­tel auss­chöpfen, erk­lärte Walser bei der Pressekon­ferenz am Don­ner­stag, und die Medi­en­an­wältin Maria Wind­hager ergänzte: „Wir gehen daher bis vor den Europäis­chen Gericht­shof, wenn es nötig ist“ (derstandard.at).

Das kön­nte auch nötig wer­den, denn noch ist offen, ob das Lan­des­gericht Graz, vor dem die Klage ver­han­delt wird, den KlägerIn­nen die Legit­i­ma­tion erteilt:

„Rein rechtlich geht es den Grü­nen in diesem Fall um die soge­nan­nte Aktivle­git­i­ma­tion, also die Befug­nis des Klägers oder der Klägerin, den ihm oder ihr zuste­hen­den zivil­rechtlichen Anspruch in eigen­em Namen gerichtlich gel­tend zu machen. „Wir betreten damit juris­tis­ches Neu­land”, betonte Wind­hager…“ (kurier.at).

Schon 2011 het­zte Duswald gegen die „Kazetler“ von Mauthausen.
Anzeige gegen die „Aula“ 2015.
Die skan­dalöse Begrün­dung der Staat­san­waltschaft Graz.
Auch der Rechtss­chutzbeauf­tragte for­muliert skan­dalös.