KZ-Überlebende klagen „Aula“Lesezeit: 4 Minuten

Nach der skan­da­lö­sen Ein­stel­lung der Ermitt­lun­gen gegen den Autor des Bei­trags „Mau­t­hau­­sen-Befrei­­te als Mas­sen­mör­der“ in der „Aula“ und der min­des­tens eben­so skan­da­lö­sen Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft Graz für die Ein­stel­lung gibt es nun ein neu­es Ver­fah­ren gegen die „Aula“ und den Autor „Fred“ (Man­fred Wer­ner) Dus­wald. Neun KZ-Über­­­le­­ben­­de und die Toch­ter von Leon Zel­man kla­gen auf […]

8. Jul 2016

Harald Wal­ser, der die Anzei­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Dus­wald ein­ge­bracht hat­te, steht für die Grü­nen auch hin­ter der Kla­ge gegen Dus­wald und die „Aula“. Eigent­lich sind es zwei Kla­gen, eine zivil­recht­li­che, die am Don­ners­tag, 7.7. vor­ge­stellt wur­de und eine medi­en­recht­li­che gegen den „Aula“-Verlag, die in den nächs­ten Tagen ein­ge­bracht wird.

Dass es die­se Kla­gen gibt, ist eigent­lich schon eine Sen­sa­ti­on. Denn fast alle Klä­ge­rIn­nen sind sehr alt. Mit Aus­nah­me von Caro­li­ne Shkla­rek ‑Zel­man, der Toch­ter von Leon Zel­man, der jahr­zehn­te­lang in Wien das „Jewish Wel­co­me Ser­vice“ gelei­tet, sind alle Klä­ger weit über 80. Acht von ihnen waren im KZ Maut­hau­sen, einem der schlimms­ten KZ der Nazis, inhaftiert.

„Im KZ Maut­hau­sen und sei­nen Neben­la­gern wur­den zwi­schen 1938 und 1945 etwa 190.000 Men­schen aus 40 Natio­nen inter­niert und ter­ro­ri­siert. An die 100.000 Häft­lin­ge wur­den ermor­det. Das KZ Maut­hau­sen gehör­te als ein­zi­ges Lager mit Stu­fe III, dh. „Ver­nich­tung durch Arbeit“ zu den gefürch­tets­ten Lagern des NS-Regimes über­haupt“, heißt es in der Klagsschrift.

Im Bei­trag von Fred Dus­wald in der „Aula“ vom Juli/August 2015 „Maut­hau­sen-Befrei­te als Mas­sen­mör­der“ war nicht nur von einer „Land­pla­ge“ der befrei­ten Häft­lin­ge die Rede, son­dern da hieß es auch:

[A]m 7.Mai war Maut­hau­sen samt Gusen in ame­ri­ka­ni­scher Hand. Auf einen Schlag waren über 18.000 regis­trier­te Häft­lin­ge frei, dazu noch eine unbe­kann­te Anzahl nicht erfaß­ter Insas­sen. Rau­bend und plün­dernd, mor­dend und schän­dend plag­ten die Kri­mi­nel­len das unter der ‚Befrei­ung‘ lei­den­de Land.

„Per­fi­de“ und „men­schen­ver­ach­tend“ nennt die Kla­ge die For­mu­lie­run­gen in der „Aula“, durch die der Ein­druck ver­mit­telt wer­de „dass die KZ-Häft­lin­ge eine Frei­heits­stra­fe auf­grund eines rechts­staat­li­chen Gerichts­ur­teils ver­bü­ßen muss­ten“ und außer­dem, „dass sämt­li­che KZ-Über­le­ben­de nach ihrer Frei­las­sung straf­recht­lich rele­van­te Hand­lun­gen wie Raub, Mord und Schän­dung zu ver­ant­wor­ten haben“.


Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen, Sowje­ti­sche Kriegs­ge­fan­ge­ne vor der Bara­cke. Für Dus­wald „Mas­sen­mör­der”?

In den For­mu­lie­run­gen sehen die Klä­ge­rIn­nen eine „pau­scha­le Ver­un­glimp­fung von KZ-Über­le­ben­den“ und hal­ten dem­ge­gen­über fest, dass sie „nicht auf­grund von straf­recht­li­chen Hand­lun­gen, son­dern auf­grund ihrer Her­kunft, ihres Glau­bens oder ihrer poli­ti­schen Gesin­nung in den KZ inter­niert, aus­ge­beu­tet und mal­trä­tiert“ wurden.

Sie haben auch nach der Befrei­ung der Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger nie­mals straf­recht­lich rele­van­te Hand­lun­gen wie ins­be­son­de­re Raub, Plün­de­rung, Schän­dung oder Mord began­gen. Die inkri­mi­nier­ten Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen sind nicht nur unwahr und men­schen­ver­ach­tend, son­dern auf­grund des Umstands, dass die Über­leb enden der KZ bei der Befrei­ung so schwach oder krank waren, dass ein Groß­teil nicht ein­mal imstan­de war, die Lager selb­stän­dig zu ver­las­sen bzw. Nah­rung zu sich zu neh­men, gera­de­zu absurd und bösartig.

71 Jah­re nach der Befrei­ung von Maut­hau­sen müs­sen Über­le­ben­de des KZ vor öster­rei­chi­schen Gerich­ten um ihren Ruf kämp­fen, weil die „Aula“, das „frei­heit­li­che Monats­ma­ga­zin“, des­sen Medi­en­in­ha­ber die Frei­heit­li­chen Aka­de­mi­ker­ver­bän­de sind, Rechts­extre­men und Revi­sio­nis­ten eine Büh­ne bie­tet: „Die inkri­mi­nier­te Ver­öf­fent­li­chung ist nicht nur eine erneu­te Ernied­ri­gung und eine Ver­harm­lo­sung der furcht­ba­ren Gescheh­nis­se in KZ wäh­rend der Nazi-Zeit, son­dern gera­de­zu eine Leug­nung des durch das NS-Regime indus­tri­ell orga­ni­sier­ten Massenmords.“

Die Grü­nen wer­den alle recht­li­chen Mit­tel aus­schöp­fen, erklär­te Wal­ser bei der Pres­se­kon­fe­renz am Don­ners­tag, und die Medi­en­an­wäl­tin Maria Wind­ha­ger ergänz­te: „Wir gehen daher bis vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof, wenn es nötig ist.“ (derstandard.at)

Das könn­te auch nötig wer­den, denn noch ist offen, ob das Lan­des­ge­richt Graz, vor dem die Kla­ge ver­han­delt wird, den Klä­ge­rIn­nen die Legi­ti­ma­ti­on erteilt:

Rein recht­lich geht es den Grü­nen in die­sem Fall um die soge­nann­te Aktiv­le­gi­ti­ma­ti­on, also die Befug­nis des Klä­gers oder der Klä­ge­rin, den ihm oder ihr zuste­hen­den zivil­recht­li­chen Anspruch in eige­nem Namen gericht­lich gel­tend zu machen. „Wir betre­ten damit juris­ti­sches Neu­land”, beton­te Wind­ha­ger.“ (kurier.at).

Schon 2011 hetz­te Dus­wald gegen die „Kazet­ler“ von Mauthausen.
Anzei­ge gegen die „Aula“ 2015.
Die skan­da­lö­se Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft Graz.
Auch der Rechts­schutz­be­auf­trag­te for­mu­liert skan­da­lös.

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