Da wäre zunächst einmal der Kommentar von Hans Rauscher, der sich in der Form eines offenen Briefes an die Staatsanwältin richtet, die für die skandalöse Einstellungsbegründung verantwortlich zeichnete. Die stärkste Passage ist wohl die:
Sehr geehrte Frau Staatsanwalt, Sie haben – ohne Experten hinzuzuziehen – eine lügnerische, geschichtswidrige und tendenziell neonazistische Darstellung der Ereignisse rund um das KZ Mauthausen übernommen. Sie haben sich die Diktion der NS-Verharmloser zu eigen gemacht. Das wird von den immer stärker werdenden extrem Rechten in diesem Land als Ermunterung verstanden. Diese Leute wollen die NS-Verbrechen relativieren, um heute ähnliche Ziele als legitim erscheinen zu lassen. (derstandard.at)
Auf internationaler Ebene ist uns ein Beitrag der „Neuen Zürcher Zeitung“ aufgefallen, der übertitelt ist mit „Unhaltbare Argumentation der Justiz: KZ-Befreite – eine Belästigung Österreichs?“
Mauthausen 1945
Ebenfalls im „Standard“ ist unter der Rubrik „Kommentar der anderen“ ein Beitrag von Werner Winterstein unter dem Titel „Der Fall „Aula”: J’Accuse …!“ erschienen, in dem der Autor, ein Architekt und Enkel des von den Nazis verhafteten und ins KZ Mauthausen deportierten letzten Generealprokurators der Ersten Republik, mit der Einstellungsbegründung durch die Staatsanwaltschaft, aber dann auch generell mit der aufgewerteten Stellung der Staatsanwaltschaft abrechnet:
Es drängt sich die Frage auf, wie es in einem der obersten Dienstaufsicht des Bundesministeriums für Justiz unterstehendem Verantwortungsbereich geschehen konnte, dass in einem Fall der Bedeutung des Anlassfalls keine Berichtspflicht und keine inhaltsorientierte Fachaufsicht gewährleistet war bzw. ist? Wie konnte es weiters geschehen, dass mit dem Rechtsschutzbeauftragten und der ihm verfahrensrechtlich eingeräumten Befugnis zur Stellung von Fortführungsanträgen zwar auf dem Papier eine gewisse Fachkontrolle gewährleistet sein soll, deren Effizienz aber selbst in krass gelagerten Konstellationen, wie sie dem Anlassfall zugrunde liegt, gegen null tendiert?“ (derstandard.at)
Der Kommentar von Winterstein ist direkt an Justizminister Brandstetter adressiert („Ein Brief an den Justizminister“), doch nicht der, sondern neuerlich Christian Pilnacek, der Leiter der Sektion Strafrecht, antwortet in einem weiteren „Kommentar der anderen“ mit „Der Fall Aula: J’avoue – ich gestehe“.
Das Geständnis des Sektionschefs ist allerdings ein untauglicher, weil schulterzuckender Versuch, die Debatte zu beenden, indem für die Zukunft Besserung versprochen wird: „Ja, ich gestehe, es ist ein unerträglicher Fehler geschehen, der sich nicht mehr aus der Welt schaffen lässt“, schreibt der Sektionschef, um dann ziemlich mit einem ziemlich vagen Gelöbnis auf Besserung zu enden:
Auch wenn ich die Systemkritik nicht teile, möchte ich Werner Winterstein danken – seine Meinung sollte Anlass genug sein, sich in den Staatsanwaltschaften und ihrer Führungsebene reflexiv, insbesondere mit dem Verhältnis Sprache und Recht und den Auswirkungen einer fehlgeleiteten Begründung, auseinanderzusetzen. (derstandard.at)
Wir gestehen: Das ist uns zu wenig! Das darf und wird nicht das Ende der Debatte sein. Spätestens Ende März wird der Justizminister eine „perfekte parlamentarische Anfrage“ (Arnulf Häfele in den Vorarlberger Nachrichten) des Abgeordneten Harald Walser beantwortet haben müssen.