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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Wels (OÖ): Ein Jahr bedingt für Nazispruch

Angekündigt waren eigentlich zwei Geschworenenprozesse am Landesgericht Wels für den 23.2.Warum gegen den Mann, der seinen „Führer“ wieder zurückhaben wollte, nicht verhandelt wurde, ist uns derzeit nicht bekannt. Der Prozess am Nachmittag fand aber statt. Ein junger Mann (23) mit afghanischer Herkunft stand wegen antisemitischer und nazistischer Postings auf Facebook vor Gericht und wurde auch verurteilt.

24. Feb. 2016

Die Anklage legte dem jungen Mann zwei Postings zur Last. Das eine, vom Juli 2014, zeigt ein Bild von Hitler mit dem Text „Ich könnte alle Juden töten aber ich habe einige am Leben gelassen um euch zu zeigen wieso ich sie getötet habe – Adolf HITLER“, und das andere aus dem Juni 2015 zeigt einen Totenkopf mit zwei gekreuzten Knochen darunter und der antiisraelischen Parole „Keep calm and fuck Israel“


FB-Posting vom Sommer 2014

Das Posting vom Juli 2014 ist eindeutig. Nach anfänglichem, sehr ärgerlichen Zögern ist auch die Justiz bzw. die Staatsanwaltschaft in die Gänge gekommen und hat in mehreren Fällen wegen dieses Postings, das im Sommer 2014 auf Facebook kursierte, Anklage erhoben und auch jenen Welser Friseur, bei dem zunächst die Ermittlungen eingestellt wurden, zu einer durchaus saftigen bedingten Haftstrafe (zwei Jahre) verurteilt.

Zu seiner Verteidigung führte der Angeklagte aus, dass er die Bilder nur hochgeladen habe, um möglichst viele Likes zu bekommen. Sein Verteidiger hatte bessere Argumente und wies darauf hin, dass der Angeklagte im Alter von 16 Jahren alleine nach Österreich kam und sich seine Mutter nach wie vor auf der Flucht befinde.

Möglicherweise hat sich deshalb das Gericht nach dem (knappen) Schuldspruch der Geschworenen dazu entschlossen, eine noch offene Bewährung wegen eines Drogendelikts nicht zu widerrufen, sondern auf fünf Jahre zu verlängern. Für den Verstoß gegen das Verbotsgesetz und – wegen eines illegalen Pfeffersprays – gegen das Waffengesetz setzte es ein Jahr bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro.

Bericht (22.2.16): ORF OÖ

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Schlagwörter: Antisemitismus | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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