Wels (OÖ): Ein Jahr bedingt für Nazispruch

Lesezeit: 2 Minuten

Ange­kün­digt waren eigent­lich zwei Geschwo­re­nen­pro­zes­se am Lan­des­ge­richt Wels für Diens­tag, 23.2.Warum gegen den Mann, der sei­nen „Füh­rer“ wie­der zurück­ha­ben woll­te, nicht ver­han­delt wur­de, ist uns der­zeit nicht bekannt. Der Pro­zess am Nach­mit­tag fand aber statt. Ein jun­ger Mann (23) mit afgha­ni­scher Her­kunft stand wegen anti­se­mi­ti­scher und nazis­ti­scher Pos­tings auf Face­book vor Gericht und wur­de auch verurteilt.

Die Ankla­ge leg­te dem jun­gen Mann zwei Pos­tings zur Last. Das eine, vom Juli 2014, zeigt ein Bild von Hit­ler mit dem Text „Ich könn­te alle Juden töten aber ich habe eini­ge am Leben gelas­sen um euch zu zei­gen wie­so ich sie getö­tet habe — Adolf HITLER“, und das ande­re aus dem Juni 2015 zeigt einen Toten­kopf mit zwei gekreuz­ten Kno­chen dar­un­ter und der anti­is­rae­li­schen Paro­le „Keep calm and fuck Isra­el“.


FB-Pos­ting vom Som­mer 2014
-

Das Pos­ting vom Juli 2014 ist ein­deu­tig. Nach anfäng­li­chem, sehr ärger­li­chen Zögern ist auch die Jus­tiz bzw. die Staats­an­walt­schaft in die Gän­ge gekom­men und hat in meh­re­ren Fäl­len wegen die­ses Pos­tings, das im Som­mer 2014 auf Face­book kur­sier­te, Ankla­ge erho­ben und auch jenen Wel­ser Fri­seur, bei dem zunächst die Ermitt­lun­gen ein­ge­stellt wur­den, zu einer durch­aus saf­ti­gen beding­ten Haft­stra­fe (zwei Jah­re) verurteilt.

Zu sei­ner Ver­tei­di­gung führ­te der Ange­klag­te aus, dass er die Bil­der nur hoch­ge­la­den habe, um mög­lichst vie­le Likes zu bekom­men. Sein Ver­tei­di­ger hat­te bes­se­re Argu­men­te und wies dar­auf hin, dass der Ange­klag­te im Alter von 16 Jah­ren allei­ne nach Öster­reich kam und sich sei­ne Mut­ter nach wie vor auf der Flucht befinde.

Mög­li­cher­wei­se hat sich des­halb das Gericht nach dem (knap­pen) Schuld­spruch der Geschwo­re­nen dazu ent­schlos­sen, eine noch offe­ne Bewäh­rung wegen eines Dro­gen­de­likts nicht zu wider­ru­fen, son­dern auf fünf Jah­re zu ver­län­gern. Für den Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz und – wegen eines ille­ga­len Pfef­fer­sprays – gegen das Waf­fen­ge­setz setz­te es ein Jahr bedingt und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 720 Euro.

Bericht: ORF OÖ.