Salzburg: Diversion für Jugendlichen

Das Lan­des­gericht Salzburg hat das Ver­fahren wegen NS-Wieder­betä­ti­gung gegen einen 15-jähri­gen Schüler aus dem Bezirk St.Johann/Pongau mit ein­er recht­skräfti­gen Diver­sion been­det. Das Ver­fahren wird für eine Probezeit von zwei Jahren vor­läu­fig eingestellt, dem Jugendlichen wurde die Auflage erteilt, die KZ-Gedenkstätte Mau­thausen zu besuchen. Für seine Betreu­ung wurde ihm ein Bewährung­shelfer zur Seite gestellt.

Der Schüler hat­te im Novem­ber 2014 in der What’s App-Gruppe sein­er Klasse Nazi-Bilder und ein Post­ing eingestellt, in dem die Ver­nich­tung der Juden gut­ge­heißen wurde. Die drei inkri­m­inierten Post­ings und Bilder entsprachen ins­ge­samt dem Tat­bild der NS-Weder­betä­ti­gung : Reich­skriegs­flagge, Hak­enkreuz, ein Hitler-Logo und ein falsches, ange­blich­es Hitler-Zitat: „Ich hätte eigentlich alle Juden töten kön­nen, aber ich habe einige am Leben gelassen um euch zu zeigen, dass ich alle hätte töten kön­nen”.


Brillen der Ermorde­ten — KZ-Gedenkstätte Auschwitz
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Auch in der direk­ten Auseinan­der­set­zung mit seinen Klassenkam­er­aden hat der angeklagte Jugendliche die sys­tem­a­tis­che Ermor­dung von Mil­lio­nen Juden vertei­digt und seinen Stand­punkt sehr vehe­ment vertreten – auch nach ein­er Ermah­nung durch den Klassen­lehrer, der den Jugendlichen auf die Straf­barkeit sein­er Aus­sagen hin­wies und ihm im Wieder­hol­ungs­fall mit Anzeige drohte.

Auf die Frage der vor­sitzen­den Rich­terin, was für ihn das Pos­i­tive am Nation­al­sozial­is­mus gewe­sen sei, antwortete der Schüler: „Dass Hitler nur die deutsche Rasse akzep­tiert hat. Er hat nur die umge­bracht, die nicht deutschras­sig waren. Ich habe mich so gefühlt, als ob Hitler ein Vor­bild wäre“.


Nur ein klein­er Teil der Schuhe — KZ-Gedenkstätte Auschwitz
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Sein Ver­fahren­shelfer erk­lärte, dass sich der Jugendliche mit­tler­weile total geän­dert habe und beze­ich­nete die Straftat­en als „eine kurze Episode in seinem jun­gen strafmündi­gen Leben“. Um diesen Prozess zu fes­ti­gen, schlug er eine Diver­sion mit Mau­thausen-Besuch vor.

Dass das Gericht diesem Vorschlag entsprach, ist nicht zu kri­tisieren. Es zeigt allerd­ings auch die absolute Armut an Ange­boten vor allem für Jugendliche, die aus ein­er recht­sex­tremen Lauf­bahn aussteigen wollen.