Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Diversion für Jugendlichen

Das Lan­des­ge­richt Salz­burg hat das Ver­fah­ren wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung gegen einen 15-jäh­ri­­gen Schü­ler aus dem Bezirk St.Johann/Pongau mit einer rechts­kräf­ti­gen Diver­si­on been­det. Das Ver­fah­ren wird für eine Pro­be­zeit von zwei Jah­ren vor­läu­fig ein­ge­stellt, dem Jugend­li­chen wur­de die Auf­la­ge erteilt, die KZ-Geden­k­­stä­t­­te Maut­hau­sen zu besu­chen. Für sei­ne Betreu­ung wur­de ihm ein Bewäh­rungs­hel­fer zur Sei­te gestellt. Der Schüler […]

22. Okt 2015

Der Schü­ler hat­te im Novem­ber 2014 in der What’s App-Grup­pe sei­ner Klas­se Nazi-Bil­der und ein Pos­ting ein­ge­stellt, in dem die Ver­nich­tung der Juden gut­ge­hei­ßen wur­de. Die drei inkri­mi­nier­ten Pos­tings und Bil­der ent­spra­chen ins­ge­samt dem Tat­bild der NS-Weder­be­tä­ti­gung : Reichs­kriegs­flag­ge, Haken­kreuz, ein Hit­ler-Logo und ein fal­sches, angeb­li­ches Hit­ler-Zitat: „Ich hät­te eigent­lich alle Juden töten kön­nen, aber ich habe eini­ge am Leben gelas­sen um euch zu zei­gen, dass ich alle hät­te töten kön­nen”.


Bril­len der Ermor­de­ten — KZ-Gedenk­stät­te Auschwitz
-

Auch in der direk­ten Aus­ein­an­der­set­zung mit sei­nen Klas­sen­ka­me­ra­den hat der ange­klag­te Jugend­li­che die sys­te­ma­ti­sche Ermor­dung von Mil­lio­nen Juden ver­tei­digt und sei­nen Stand­punkt sehr vehe­ment ver­tre­ten – auch nach einer Ermah­nung durch den Klas­sen­leh­rer, der den Jugend­li­chen auf die Straf­bar­keit sei­ner Aus­sa­gen hin­wies und ihm im Wie­der­ho­lungs­fall mit Anzei­ge drohte.

Auf die Fra­ge der vor­sit­zen­den Rich­te­rin, was für ihn das Posi­ti­ve am Natio­nal­so­zia­lis­mus gewe­sen sei, ant­wor­te­te der Schü­ler: „Dass Hit­ler nur die deut­sche Ras­se akzep­tiert hat. Er hat nur die umge­bracht, die nicht deutsch­ras­sig waren. Ich habe mich so gefühlt, als ob Hit­ler ein Vor­bild wäre“.


Nur ein klei­ner Teil der Schu­he — KZ-Gedenk­stät­te Auschwitz
-

Sein Ver­fah­rens­hel­fer erklär­te, dass sich der Jugend­li­che mitt­ler­wei­le total geän­dert habe und bezeich­ne­te die Straf­ta­ten als „eine kur­ze Epi­so­de in sei­nem jun­gen straf­mün­di­gen Leben“. Um die­sen Pro­zess zu fes­ti­gen, schlug er eine Diver­si­on mit Maut­hau­sen-Besuch vor.

Dass das Gericht die­sem Vor­schlag ent­sprach, ist nicht zu kri­ti­sie­ren. Es zeigt aller­dings auch die abso­lu­te Armut an Ange­bo­ten vor allem für Jugend­li­che, die aus einer rechts­extre­men Lauf­bahn aus­stei­gen wollen.

Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation