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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Diversion für Jugendlichen

Das Landesgericht Salzburg hat das Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen einen 15-jährigen Schüler aus dem Bezirk St. Johann/Pongau mit einer rechtskräftigen Diversion beendet. Das Verfahren wird für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt, dem Jugendlichen wurde die Auflage erteilt, die KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu besuchen. Für seine Betreuung wurde ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

22. Okt. 2015

Der Schüler hatte im November 2014 in der WhatsApp-Gruppe seiner Klasse Nazi-Bilder und ein Posting eingestellt, in dem die Vernichtung der Juden gutgeheißen wurde. Die drei inkriminierten Postings und Bilder entsprachen insgesamt dem Tatbild der NS-Wederbetätigung: Reichskriegsflagge, Hakenkreuz, ein Hitler-Logo und ein falsches, angebliches Hitler-Zitat: „Ich hätte eigentlich alle Juden töten können, aber ich habe einige am Leben gelassen um euch zu zeigen, dass ich alle hätte töten können.“

Auch in der direkten Auseinandersetzung mit seinen Klassenkameraden hat der angeklagte Jugendliche die systematische Ermordung von Millionen Juden verteidigt und seinen Standpunkt sehr vehement vertreten – auch nach einer Ermahnung durch den Klassenlehrer, der den Jugendlichen auf die Strafbarkeit seiner Aussagen hinwies und ihm im Wiederholungsfall mit Anzeige drohte.

Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, was für ihn das Positive am Nationalsozialismus gewesen sei, antwortete der Schüler: „Dass Hitler nur die deutsche Rasse akzeptiert hat. Er hat nur die umgebracht, die nicht deutschrassig waren. Ich habe mich so gefühlt, als ob Hitler ein Vorbild wäre.“

Sein Verfahrenshelfer erklärte, dass sich der Jugendliche mittlerweile total geändert habe und bezeichnete die Straftaten als „eine kurze Episode in seinem jungen strafmündigen Leben“. Um diesen Prozess zu festigen, schlug er eine Diversion mit Mauthausen-Besuch vor. Dass das Gericht diesem Vorschlag entsprach, ist nicht zu kritisieren. Es zeigt allerdings auch die absolute Armut an Angeboten vor allem für Jugendliche, die aus einer rechtsextremen Laufbahn aussteigen wollen.

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