Linz/ Wels: 2 Jahre für den antisemitischen Friseur

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Am 14.9., fand am Lin­zer Lan­des­ge­richt jene Ver­hand­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung statt, die noch vor weni­gen Mona­ten von der Staats­an­walt­schaft abge­lehnt wur­de, indem das Ver­fah­ren ein­ge­stellt wur­de. Damals gab es dar­auf­hin hef­ti­gen Pro­test und die Jus­tiz­spre­cher von SPÖ (Han­nes Jaro­lim) und Grü­nen (Albert Stein­hau­ser) stell­ten par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen an den Justizminister.

In der Beant­wor­tung der Anfra­ge von Albert Stein­hau­ser gab der Jus­tiz­mi­nis­ter die Ansicht der Staats­an­walt­schaft Linz wie­der, die das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den Fri­seur aus Wels am 1. Dezem­ber 2014 ein­ge­stellt hatte.

Die Staats­an­walt­schaft ver­trat laut Jus­tiz­mi­nis­ter damals die Ansicht, dass der Beschul­dig­te „kein natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut pro­pa­gie­ren, son­dern nur sei­nen Unmut zum Aus­druck brin­gen woll­te“. Auch der Tat­be­stand der Ver­het­zung war nach ihrer dama­li­gen Ansicht nicht gegeben.

Nach­dem der Rechts­schutz­be­auf­trag­te der Repu­blik einen Fort­füh­rungs­an­trag gestellt hat­te, setz­te die Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen gegen den Wel­ser Fri­seur fort und prä­sen­tier­te dann eine Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, die am Mon­tag vor Geschwo­re­nen ver­han­delt wur­de. Der wider­li­che anti­se­mi­ti­sche Spruch des Ange­klag­ten, der den Ver­dacht auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung begrün­det hat, ist bereits aus­führ­lich zitiert wor­den. Dass er dabei auch noch Hit­ler als „König aller rich­ti­gen Män­ner“ geprie­sen und die Ver­nich­tung des Staa­tes Isra­el gefor­dert hat­te, macht den Ver­dacht noch kla­rer. Das sahen auch die Geschwo­re­nen so und spra­chen ihn im Sin­ne der Ankla­ge schul­dig. Der Urteils­spruch, zwei Jah­re beding­ter Haft, ist bereits rechskräftig.