In der Beantwortung der Anfrage von Albert Steinhauser gab der Justizminister die Ansicht der Staatsanwaltschaft Linz wieder, die das Ermittlungsverfahren gegen den Friseur aus Wels am 1. Dezember 2014 eingestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft vertrat laut Justizminister damals die Ansicht, dass der Beschuldigte „kein nationalsozialistisches Gedankengut propagieren, sondern nur seinen Unmut zum Ausdruck bringen wollte“. Auch der Tatbestand der Verhetzung war nach ihrer damaligen Ansicht nicht gegeben.
Nachdem der Rechtsschutzbeauftragte der Republik einen Fortführungsantrag gestellt hatte, setzte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Welser Friseur fort und präsentierte dann eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung, die am Montag vor Geschworenen verhandelt wurde. Der widerliche antisemitische Spruch des Angeklagten, der den Verdacht auf NS-Wiederbetätigung begründet hat, ist bereits ausführlich zitiert worden. Dass er dabei auch noch Hitler als „König aller richtigen Männer“ gepriesen und die Vernichtung des Staates Israel gefordert hatte, macht den Verdacht noch klarer. Das sahen auch die Geschworenen so und sprachen ihn im Sinne der Anklage schuldig. Der Urteilsspruch, zwei Jahre bedingter Haft, ist bereits rechskräftig.