„Ich hatte einen Filmriss, ich kann mich nicht mehr erinnern”, erklärte er laut OÖN dem Richter. Nachdem auch der Staatsanwalt vom „Zustand voller Berauschung“ beim Angeklagten ausgegangen war, die Polizei bei einer freiwilligen Nachschau in seiner Wohnung nichts Verdächtiges finden konnte und der Angeklagte auf eine Frage seines Verteidigers zur Asylkrise antwortete, dass den Flüchtlingen viel mehr geholfen werden sollte, entschieden die Geschworenen auf Freispruch. Der ist noch nicht rechtskräftig.