Bad Ischl (OÖ): Keine Verhetzung, aber Diskriminierung

Als sich im Jän­ner eine Bar in Bad Ischl (OÖ) „asy­lanten­frei“ erk­lärte und „Asy­lanten“ Lokalver­bot erteilte, erstat­tete Uwe Sail­er, der Krim­i­nalpolizist aus Linz, Anzeige wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen die Besitzerin der Bar und gegen den Wiener Vize­bürg­er­meis­ter Johann Gude­nus (FPÖ). Jet­zt hat die Staat­san­waltschaft ihre Ermit­tlun­gen eingestellt.

Rechte und Recht­sex­treme bejubeln die Entschei­dung der Staat­san­waltschaft Wels, dabei gibt die Begrün­dung für die Ein­stel­lung nur sehr wenig her, um sich über die Ein­stel­lung zu freuen. Die Staat­san­waltschaft Wels stellte näm­lich klar, dass das Lokalver­bot zwar keine Ver­het­zung im Sinne de3s § 283 StGB darstelle, aber jeden­falls „diskri­m­inierend“ sei . Wörtlich heißt es in der Ein­stel­lungs­be­grün­dung: Das pauschal für alle Asyl­wer­ber ver­hängte Lokalver­bot ist diskri­m­inierend, stellt aber keine Ver­het­zung im Sinne des Para­grafen 283 StGB dar.”


Orig­i­nal­post­ing von Charly’s

Die Staat­san­waltschaft Wels, die den Ver­dacht der Ver­het­zung bei der Bar­be­treiberin zu prüfen hat­te, urteilt dur­chaus dif­feren­ziert, wenn sie fest­stellt, „dass es vor­ange­gan­gen offenkundig zu sex­uell motivierten Über­grif­f­en im Lokal gekom­men ist und die Lokalbe­treiberin diesen Umstand aber ger­ade nicht mit ‚Asy­lanten’ verknüpfend in ihr Post­ing aufgenom­men, son­dern es ger­ade unter­lassen hat, diesen Umstand über­haupt aufzu­greifen; eine Absicht dahinge­hend, ‚Asy­lanten’ in ihrer Men­schen­würde zu ver­let­zen, kann daher ger­ade nicht unter­stellt werden.“

Für den Ver­dacht auf Ver­het­zung hat­te sie schließlich nicht die het­zerischen Post­ings zu beurteilen, son­dern den Kom­men­tar Wir sind ab jet­zt wieder asy­lanten­frei“, zu dem sie zusam­men­fassend fes­thielt: „Eine Beschimp­fung im Sinn des Abs 1 Z 2 des § 283 StGB kann der gegen­ständlich zu beurteilen­den Äußerung ‚Wir sind wieder asy­lanten­frei’ schon objek­tiv betra­chtet nicht ent­nom­men werden.“

Für die Staat­san­waltschaft Wels ist die „Äußerung“ der Wirtin zwar nicht ver­het­zend, aber jeden­falls diskri­m­inierend. Was aber ist mit dem Gude­nus-Post­ing? Der frischge­back­ene Wiener Vize­bürg­er­meis­ter von der FPÖ hat­te schließlich gepostet: „Ischler Bar: Lokalver­bot für ‚Asyl­wer­ber‘. Ein guter, notwendi­ger Schritt. Es braucht ein Öster­re­ich-Ver­bot für diese ille­galen Zuwanderer!”

Für den blauen Gude­nus war nicht die Welser, son­dern die Wiener Staat­san­waltschaft zuständig. Die hat keine Begrün­dung für ihre Ein­stel­lung mitgliefert.