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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Bad Ischl (OÖ): Keine Verhetzung, aber Diskriminierung

Als sich im Jänner eine Bar in Bad Ischl (OÖ) „asylantenfrei“ erklärte und „Asylanten“ Lokalverbot erteilte, erstattete Uwe Sailer, der Kriminalpolizist aus Linz, Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung gegen die Besitzerin der Bar und gegen den Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus (FPÖ). Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt.

23. Feb. 2016

Rechte und Rechtsextreme bejubeln die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wels, dabei gibt die Begründung für die Einstellung nur sehr wenig her, um sich über die Einstellung zu freuen. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nämlich klar, dass das Lokalverbot zwar keine Verhetzung im Sinne de3s § 283 StGB darstelle, aber jedenfalls „diskriminierend“ sei . Wörtlich heißt es in der Einstellungsbegründung: „Das pauschal für alle Asylwerber verhängte Lokalverbot ist diskriminierend, stellt aber keine Verhetzung im Sinne des Paragrafen 283 StGB dar.“


Originalposting von Charly’s

Die Staatsanwaltschaft Wels, die den Verdacht der Verhetzung bei der Barbetreiberin zu prüfen hatte, urteilt durchaus differenziert, wenn sie feststellt, „dass es vorangegangen offenkundig zu sexuell motivierten Übergriffen im Lokal gekommen ist und die Lokalbetreiberin diesen Umstand aber gerade nicht mit ‚Asylanten‘ verknüpfend in ihr Posting aufgenommen, sondern es gerade unterlassen hat, diesen Umstand überhaupt aufzugreifen; eine Absicht dahingehend, ‚Asylanten‘ in ihrer Menschenwürde zu verletzen, kann daher gerade nicht unterstellt werden.“

Für den Verdacht auf Verhetzung hatte sie schließlich nicht die hetzerischen Postings zu beurteilen, sondern den Kommentar „Wir sind ab jetzt wieder asylantenfrei“, zu dem sie zusammenfassend festhielt: „Eine Beschimpfung im Sinn des Abs 1 Z 2 des § 283 StGB kann der gegenständlich zu beurteilenden Äußerung ‚Wir sind wieder asylantenfrei‘ schon objektiv betrachtet nicht entnommen werden.“

Für die Staatsanwaltschaft Wels ist die „Äußerung“ der Wirtin zwar nicht verhetzend, aber jedenfalls diskriminierend. Was aber ist mit dem Gudenus-Posting? Der frischgebackene Wiener Vizebürgermeister von der FPÖ hatte schließlich gepostet: „Ischler Bar: Lokalverbot für ,Asylwerber‘. Ein guter, notwendiger Schritt. Es braucht ein Österreich-Verbot für diese illegalen Zuwanderer!“

Für den blauen Gudenus war nicht die Welser, sondern die Wiener Staatsanwaltschaft zuständig. Die hat keine Begründung für ihre Einstellung mitgliefert.

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Schlagwörter: Anzeige | Beleidigung | FPÖ | Hetze | Oberösterreich | Verhetzung | Wien

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