Wie der „Kurier“ (24.2.16 berichtet, wurde auch das Handy des Angeklagten eingezogen – als Tatwerkzeug. „Ich wollte nicht zu Massenmord aufrufen“, war seine eher dürftige Verantwortung vor Gericht, was die Richterin zu der Replik veranlasste, dass schon ein einziger Mord zuviel sei. Und daher auch ein Aufruf zum Vergasen.
Der „Kurier“ hat sich – anders als anscheinend die Ermittler – etwas genauer umgesehen und herausgefunden, dass die Behauptung des Angeklagten, wonach er seither kaum mehr auf Facebook unterwegs sei, nicht den Fakten entspricht. Weil er „in Wahrheit zumindest Zweideutiges postete“ (Kurier), könnte es noch ein gerichtliches Nachspiel geben.