Die hetzerischen Schmierereien, die auf der Facebook-Seite „Ja!! Zu Österreich ohne Minarette!!“ abgegeben wurden, beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Im November 2014 verschwand die Facebook- Seite aus dem Netz, nachdem „Heimat ohne Hass“ und „Stopptdierechten“ als Betreiber der Seite den wegen NS-Wiederbetätigung verurteilten Robert Faller identifiziert hatten. Jetzt stand wieder einer der Hetzposter vor Gericht.
Mehr als 16.000 Personen gefiel die Seite „Ja !! Zu Österreich ohne Minarette !!“, bevor sie im November 2014 verschwand. Unklar ist, ob sich auch ihr Betreiber, Robert Faller, vor Gericht verantworten muss, auf der Seite war jedenfalls jede Menge Hetze und auch Postings, die an der Wiederbetätigung anstreiften, zu lesen:
„Es gehört wieder einer aus „Braunau“ her der für ordnung sorgt !!!!!!“, schrieb etwa Max S. am 31.12. 2013 und erhielt dafür immerhin 4 Likes.

Markus Ripfl, der umtriebige Jungblaue, der sich angeblich mit rechtsextremen Symbolen überhaupt nicht auskennt, fragte bei der Seite (bzw. Faller) an, ob sie nicht “unsere“ Seite „linksstoppen“ teilen und so ein bisschen Werbung dafür machen könnte.
Das Hauptgeschäft der Seite war aber Hetze zu verbreiten. Hans P.K. aus Graz stand deshalb am Dienstag vor dem Landesgericht in Ried. Er hatte am 11.3. 2014 auf der Seite gepostet:
„Immer das Gleiche, bald wird es so weit sein, dass unsere Bullen total nutzlos sind gegen die Pädomohammedanbeter! Dann wird es Zeit werden, die Lynchjustiz auszupacken. Wenn der Staat uns nicht mehr schützen will, müssen wir es selbst in die Hand nehmen. Keine Toleranz den Pädomohammedallahanbetern!“
Ripfl an Faller
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Es war nicht sein erstes Hetzposting und auch nicht sein erster Auftritt vor Gericht, wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ in ihrem Bericht zum Prozess schreiben. Bereits im September 2014 war er wegen Hetzpostings auf der FB- Seite „Österreich hat schon genug Ausländer“ zu drei Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Die Verantwortung des Steirers, dass seine „Gefühlswelt“ mit ihm durchgegangen sei, ist daher nicht besonders glaubwürdig. Das Urteil des Landesgerichtes Ried, weitere vier Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist möglicherweise zu mild – aber kein Vergleich zu den Streicheleinheiten von Justiz und Dienstbehörde für den hetzenden Klagenfurter Polizisten!