Jetzt hat es mit Verspätung doch geklappt. Michael Stürzenberger, der deutsche Pegida-Gastredner und Chef der Kleinstpartei „Die Freiheit“, der von den Grazer Grünen wegen seiner Hetzrede in Graz Ende März angezeigt worden war, ist am 18. November zum vertagten Verhandlungstermin erschienen und wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 29. März war Stürzenberger Gastredner bei der Grazer Pegida-Kundgebung, hetzte dort, dass jeder Muslim ein potenzieller Terrorist sei und bezeichnete den Koran als das schlimmste Buch der Welt. Deshalb wurde er von den Grazer Grünen angezeigt.
Szene mit Hitlergruß auf der Kundgebung, Quelle:Youtube
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Vor dem Landesgericht Graz versuchte es Stürzenberger zunächst mit der unverschämten Variante und bezeichnete sich als unschuldig, weil er nur Tatsachen vermittle. Das ließ der Staatsanwalt nicht gelten:
„Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze. Wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen“ (derstandard.at).
Er habe durchaus differenziert, versuchte der Angeklagte noch einmal die Fakten zu verdrehen, aber die Richterin konterte: “‘Jeder‘ ist keine Differenzierung, ‚jeder‘ ist jeder“ (APA).
Der Verteidiger von Stürzenberger versuchte es mit einer Spezialverteidigung, indem er die Frage aufwarf, ob überhaupt 150 Personen – das ist die noch vom Strafgesetzbuch verlangte breite Öffentlichkeit – am Platz versammelt waren. Nach Angaben von Pegida seien es nämlich nur 107–110 gewesen…..!
Interessant, wann und wie die Pegidisten das Zählen lernen! Damals brüsteten sie sich noch mit einer größeren Teilnehmerzahl. Die Medien berichteten im Frühjahr übereinstimmend von 150 TeilnehmerInnen und mindestens 1.000 GegendemonstrantInnen, die natürlich auch zu der „breiten Öffentlichkeit“ zählen.
Die Richterin ließ sich von der versuchten Erbsenzählerei auch nicht beeindrucken und verurteilte Stürzenberger zu den schon erwähnten vier Monaten bedingt und der Geldstrafe, die deshalb so gering ausfiel, weil Stürzenberger angab, kaum Einkommen zu beziehen.