Holocaustleugner Wolfgang Fröhlich spürt den Hammer des Volkes

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Fak­tisch ohne jede Öffent­lich­keit fand am Lan­des­ge­richt Krems am 10.7. ein Geschwo­re­nen­pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den frü­he­ren FPÖ-Bezirks­rat und mehr­fa­chen Holo­caust­leug­ner Wolf­gang Fröh­lich statt. Fröh­lich wur­de aus der Haft, die er wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in der Jus­tiz­an­stalt Stein absitzt, zum Pro­zess vor­ge­führt, wo er nicht nur von den Geschwo­re­nen, son­dern auch von eini­gen Kame­ra­den erwar­tet wurde.

„Wenn der Ham­mer mal fällt, dann aber rich­tig“, schrieb der Admi­nis­tra­tor „Nord­glanz“ des frü­he­ren Neo­na­zi-Forums „Natio­na­le Revo­lu­ti­on“ ahnungs­voll vor Jah­ren über die Hand­ha­bung des NS-Ver­bots­ge­set­zes durch die öster­rei­chi­sche Jus­tiz. Als er die­se Zei­len schrieb, hat­te er ver­mut­lich nicht erwar­tet, dass ihn der Ham­mer just am glei­chen Tag wie Wolf­gang Fröh­lich tref­fen wür­de. Drei Jah­re unbe­dingt gab‘s für „Nord­glanz“ in Kor­neu­burg und drei Jah­re wur­den wie­der ein­mal fäl­lig für Wolf­gang Fröh­lich in Krems.


Nord­glanz über Hämmer

Den hat der Ham­mer der Jus­tiz aller­dings nicht zum ers­ten Mal getrof­fen. Der wie­viel­te Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Wolf­gang Fröh­lich jetzt statt­ge­fun­den hat, kön­nen wir nur unge­fähr bezif­fern: Es dürf­te der fünf­te gewe­sen sein.

Seit rund 20 Jah­ren ist Fröh­lich nun­mehr ein­schlä­gig auf­fäl­lig. 1994 war er aus der FPÖ aus­ge­schlos­sen wor­den, nach­dem er als FPÖ-Bezirks­rat einen Antrag auf ver­sperr­ba­re Schul­spin­de in der Bezirks­ver­tre­tung ein­ge­bracht hat­te. Der Skan­dal war nicht der Antrag, son­dern des­sen Begrün­dung. Wir schrie­ben dazu:

Fröh­lich mach­te orga­ni­sier­te „Ban­den von Aus­län­der­kin­dern“ für Dieb­stäh­le an Schu­len ver­ant­wort­lich und for­der­te: “Es wäre nur gerecht, die Kos­ten für die Schä­den, die die mul­ti­kul­tu­rel­le Bas­tar­di­sie­rung der Gesell­schaft anrich­tet, von jenen begli­chen wer­den, die sie ver­ur­sacht haben.” (Kurier, 23.2.1994). – Damals wur­de man wegen sol­cher Sät­ze noch aus der FPÖ ausgeschlossen!


Fak­si­mi­le, Quel­le: das neo­na­zis­ti­sche Online-Lexi­kon Metape­dia, Zitat Metape­dia: „Wolf­gang Fröh­lich, Fried­rich Töben und Her­bert Schal­ler auf der Holo­caust-Kon­fe­renz 2006.” (Anm.: in Tehe­ran, Iran)

Von da an ging’s berg­ab. 2003, 2005, 2008 und 2010 gab’s Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­se gegen Fröh­lich, die jeweils mit mehr­jäh­ri­gen Haft­stra­fen ende­ten. 2012 dreh­te er dann eine Ehren­run­de vor Gericht als Betei­lig­ter in einem Betrugs­pro­zess. Auch in der Haft­an­stalt kann man betrü­gen – die Mit­häft­lin­ge zum Beispiel.

Weil er aber schon eine ordent­li­che Packung an Haft­stra­fen abzu­sit­zen hat­te, sprach ihn das Gericht zwar schul­dig, ver­zich­te­te aber auf die Ver­hän­gung einer zusätz­li­chen Frei­heits­stra­fe. Die deut­schen Neo­na­zis, die ihn Anfang 2013 in der Haft besuch­ten und über den Holo­caust mit ihm zu scher­zen belieb­ten, waren daher schlecht ori­en­tiert, als sie ihm vor­bild­li­che Füh­rung beschei­nig­ten. Nicht nur Holo­caust­leug­ner, son­dern auch noch einer, der sei­ne Mit­häft­lin­ge betrügt!


Er kann’s nicht las­sen:: Fröhl­lich, „Natio­nal Jour­nal” 2014

Jetzt hat Fröh­lich neu­er­lich der Ham­mer erwischt. Schul­dig (das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig!), das befan­den die Geschwo­re­nen. Die Sym­pa­thi­san­ten des ver­ur­teil­ten Neo­na­zi sind daher falsch ori­en­tiert, wenn sie – wie Sil­via M. – über die neu­er­li­che Ver­ur­tei­lung von Fröh­lich befin­den „Ein rich­ti­ger Drecks­staat eben!“. Cor­ne­lia B., die eif­ri­ge Pegi­da-Tan­te liegt auch dane­ben. “Ein Lin­ker… was sonst“, pos­tet sie auf die Fra­ge, wer das Urteil zu ver­ant­wor­ten hat.

Dass Hel­mut P., der selbst gera­de wegen Ver­het­zung ver­ur­teilt wur­de, den Mund schon wie­der etwas über­voll nimmt, ver­wun­dert nicht wei­ter, auch wenn die Dro­hung mar­kant ist: “Auch rich­ter­pos­ten wer­den zur dis­po­si­ti­on ste­hen, wenn der bür­ger due schnaut­ze (!) voll hat….“. Bei Bru­no H. stellt sich die Fra­ge, ob nicht vor­her schon die Staats­an­walt­schaft die Schnau­ze voll hat, wenn sie liest “eige­ne Hen­ker­zel­len für Rich­ter“.

Und jetzt die Auf­lö­sung: Es waren nicht die Rich­ter, die über die Schuld­fra­ge bei Fröh­lich neu­er­lich ent­schie­den haben, son­dern die Geschwo­re­nen, sprich: eine Aus­wahl aus dem Volk. Sicher eine reprä­sen­ta­ti­ve­re Aus­wahl als sie die anbie­ten kön­nen die „Wir sind das Volk“ rufen. Es war also der Volks­ham­mer, der wie­der auf Fröh­lich gefal­len ist.