„Wenn der Hammer mal fällt, dann aber richtig“, schrieb der Administrator „Nordglanz“ des früheren Neonazi-Forums „Nationale Revolution“ ahnungsvoll vor Jahren über die Handhabung des NS-Verbotsgesetzes durch die österreichische Justiz. Als er diese Zeilen schrieb, hatte er vermutlich nicht erwartet, dass ihn der Hammer just am gleichen Tag wie Wolfgang Fröhlich treffen würde. Drei Jahre unbedingt gab‘s für „Nordglanz“ in Korneuburg und drei Jahre wurden wieder einmal fällig für Wolfgang Fröhlich in Krems.
Den hat der Hammer der Justiz allerdings nicht zum ersten Mal getroffen. Der wievielte Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen Wolfgang Fröhlich jetzt stattgefunden hat, können wir nur ungefähr beziffern: Es dürfte der fünfte gewesen sein.
Seit rund 20 Jahren ist Fröhlich nunmehr einschlägig auffällig. 1994 war er aus der FPÖ ausgeschlossen worden, nachdem er als FPÖ-Bezirksrat einen Antrag auf versperrbare Schulspinde in der Bezirksvertretung eingebracht hatte. Der Skandal war nicht der Antrag, sondern dessen Begründung. Wir schrieben dazu:
Fröhlich machte organisierte „Banden von Ausländerkindern“ für Diebstähle an Schulen verantwortlich und forderte: “Es wäre nur gerecht, die Kosten für die Schäden, die die multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft anrichtet, von jenen beglichen werden, die sie verursacht haben.” (Kurier, 23.2.1994). – Damals wurde man wegen solcher Sätze noch aus der FPÖ ausgeschlossen!
Faksimile, Quelle: das neonazistische Online-Lexikon Metapedia, Zitat Metapedia: „Wolfgang Fröhlich, Friedrich Töben und Herbert Schaller auf der Holocaust-Konferenz 2006.” (Anm.: in Teheran, Iran)
Von da an ging’s bergab. 2003, 2005, 2008 und 2010 gab’s Wiederbetätigungsprozesse gegen Fröhlich, die jeweils mit mehrjährigen Haftstrafen endeten. 2012 drehte er dann eine Ehrenrunde vor Gericht als Beteiligter in einem Betrugsprozess. Auch in der Haftanstalt kann man betrügen – die Mithäftlinge zum Beispiel.
Weil er aber schon eine ordentliche Packung an Haftstrafen abzusitzen hatte, sprach ihn das Gericht zwar schuldig, verzichtete aber auf die Verhängung einer zusätzlichen Freiheitsstrafe. Die deutschen Neonazis, die ihn Anfang 2013 in der Haft besuchten und über den Holocaust mit ihm zu scherzen beliebten, waren daher schlecht orientiert, als sie ihm vorbildliche Führung bescheinigten. Nicht nur Holocaustleugner, sondern auch noch einer, der seine Mithäftlinge betrügt!
Er kann’s nicht lassen:: Fröhllich, „National Journal” 2014
Jetzt hat Fröhlich neuerlich der Hammer erwischt. Schuldig (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!), das befanden die Geschworenen. Die Sympathisanten des verurteilten Neonazi sind daher falsch orientiert, wenn sie – wie Silvia M. – über die neuerliche Verurteilung von Fröhlich befinden „Ein richtiger Drecksstaat eben!“. Cornelia B., die eifrige Pegida-Tante liegt auch daneben. “Ein Linker… was sonst“, postet sie auf die Frage, wer das Urteil zu verantworten hat.
Dass Helmut P., der selbst gerade wegen Verhetzung verurteilt wurde, den Mund schon wieder etwas übervoll nimmt, verwundert nicht weiter, auch wenn die Drohung markant ist: “Auch richterposten werden zur disposition stehen, wenn der bürger due schnautze (!) voll hat….“. Bei Bruno H. stellt sich die Frage, ob nicht vorher schon die Staatsanwaltschaft die Schnauze voll hat, wenn sie liest “eigene Henkerzellen für Richter“.
Und jetzt die Auflösung: Es waren nicht die Richter, die über die Schuldfrage bei Fröhlich neuerlich entschieden haben, sondern die Geschworenen, sprich: eine Auswahl aus dem Volk. Sicher eine repräsentativere Auswahl als sie die anbieten können die „Wir sind das Volk“ rufen. Es war also der Volkshammer, der wieder auf Fröhlich gefallen ist.