Ein kleiner Rückblick schadet nicht: 1994 wurde Wolfgang Fröhlich vom damaligen Wiener FPÖ-Chef Rainer Pawkowicz aus der Partei ausgeschlossen, nachdem er einen Antrag auf versperrbare Schulspinde in der Bezirksvertretung Neubau eingebracht hatte. Der Skandal war die Begründung: Fröhlich machte organisierte „Banden von Ausländerkindern“ für Diebstähle an Schulen verantwortlich und forderte: „Es wäre nur gerecht, die Kosten für die Schäden, die die multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft anrichtet, von jenen beglichen werden, die sie verursacht haben.” (Kurier, 23.2.1994) – Damals wurde man wegen solcher Sätze noch aus der FPÖ ausgeschlossen!
1996 der nächste Skandal um Fröhlich vor Gericht. Diesmal war aber der Richter selbst Mittelpunkt des Skandals. Richter Hans- Peter Januschke ließ in einem Prozess wegen Wiederbetätigung gegen einen Berufsschullehrer spontan Wolfgang Fröhlich als Zeugen auftreten, der in seiner Aussage „gegen diesen politischen Schauprozess“ wetterte und behauptete, im „Altreich“ habe es keine Gaskammern gegeben, worauf sich der Richter für diesen Versuch eines Beitrags bei Fröhlich bedankte.
1996 begann Fröhlich damit, den Abgeordneten zum Nationalrat Pamphlete zum „Gaskammernschwindel“ zuzusenden. Trotz Anzeigen schaute die Justiz ziemlich lange zu. Erst als im Jahr 2000 ein Prozess wegen Wiederbetätigung unmittelbar vor der Tür stand, flüchtete Fröhlich. Er suchte am 1. Mai 2000 um politisches Asyl in der iranischen Botschaft in Wien an und dürfte sich tatsächlich etliche Zeit dort aufgehalten haben.
Faksimile, Quelle: das neonazistische Online-Lexikon Metapedia, Zitat Metapedia: „Wolfgang Fröhlich, Friedrich Töben und Herbert Schaller auf der Holocaust-Konferenz 2006” (Anm.: in Teheran, Iran)
2003 wurde Fröhlich im Juni verhaftet und erhielt im September seinen ersten Prozess wegen NS-Wiederbetätigung. Resultat 3 Jahre Haft, davon zwei Jahre bedingt. 2005 erfolgte der nächste Wiederbetätigungsprozess. Nachdem Fröhlich –diesmal mit 300 CDs – wieder seine üble Gaskammer-„Lüge“ verbreitete, wurde er zu weiteren 2 Jahren Haft verurteilt und die bedingte Haft vom ersten Prozess widerrufen. „Ich habe die Schnauze voll“, erklärte Fröhlich damals.
Die Einsicht währte nur kurz. Ende 2006 trat Fröhlich, dem der Oberste Gerichtshof das Strafausmaß reduziert hatte, bei der Holocaust-Leugner-Konferenz in Teheran auf. Mit ihm aus Österreich dabei: Herbert Schaller, Nazi-Verteidiger, Hans Gamlich, ebenfalls Revisionist und David Duke, Antisemit und ehemaliger Ku Klux Klan-Chef.
Mit einer neuerlichen Briefwelle, die als Adressaten Politiker, Journalisten, die Bischofskonferenz und den Papst umfasste, schaffte Fröhlich 2008 den dritten Wiederbetätigungsprozess: diesmal setzte es vier Jahre und die offenen 29 Monate aus der misslungenen Bewährung. Aus der Haftanstalt heraus dann die nächste Briefwelle und der nächste Prozess wegen Wiederbetätigung: zwei Jahre zur Draufgabe.
Jetzt hat sich Fröhlich gemeinsam mit Willibald K. (21 Vorstrafen) auf ein neues Betätigungsfeld verlagert: Betrug. Willibald K. hatte offensichtlich die Idee und war Hauptangeklagter. Er prahlte mit Kontakten in die Präsidentschaftskanzlei (die er nicht hatte) und einer Verwandten, die Staatsanwältin sei. Nun ja, es war bloß Namensgleichheit. Aber die Mithäftlinge vertrauten den beiden Angeklagten und kratzten Geld zusammen, um Haftverkürzung zu erreichen. Die Geldübergabe fand außerhalb der Haftanstalt statt – filmreif! Der kleine Sohn des Hauptangeklagten kam mit dem Skateboard zum Inkasso in einer U‑Bahn-Station. Der Erfolg blieb allerdings aus. Willibald K., der ähnlich wie Fröhlich in seinem Metier Haftstrafen sammelt, erhielt weitere acht Jahre, nachdem er erst im Vorjahr sieben Jahre abkassiert hatte. Fröhlich durfte diesmal pausieren – er wurde zwar verurteilt, das Gericht sah aber von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab (Kurier, 15.6.2012).