Lesezeit: 2 Minuten

Korneuburg/Eisenstadt: Die Nazi-Mutter und der Nazi-Keller

In Kor­neu­burg wur­de in der ver­gan­ge­nen Woche eine jun­ge Frau wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung zu einer Haft­stra­fe von 14 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. In Eisen­stadt fand am Don­ners­tag der Pro­zess gegen jenen Bur­gen­län­der statt, der sei­nen Nazi-Kel­­ler für einen Auf­tritt in Ulrich Seidls Film „Im Kel­ler“ zur Ver­fü­gung stell­te. Über den Pro­zess in Eisen­stadt berich­te­ten faktisch […]

5. Jul 2015

Was läuft da in der Repu­blik, wenn ein Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung – vom Gesetz­ge­ber mit der Auf­la­ge Geschwo­re­nen­ge­richt und mas­si­ver Straf­an­dro­hung bedacht – fast unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit statt­fin­det? Aber in Eisen­stadt war doch die media­le Öffent­lich­keit ziem­lich kom­plett ver­tre­ten, könn­te der Ein­wand lau­ten. Wür­de es aber nicht die ein­präg­sa­men Bil­der von Ulrich Seidls Film geben, könn­te der Nazi-Freund aus Marz im Bur­gen­land ver­mut­lich noch vie­le brau­ne Fes­te in sei­nem Kel­ler fei­ern und dabei „Es zit­tern die mor­schen Kno­chen“ sin­gen, ohne des­we­gen vor Gericht zu lan­den. Immer­hin erfah­ren wir durch die Pro­zess­be­richt­erstat­tung, dass gegen den Ange­klag­ten schon ein­mal wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ermit­telt wur­de, weil er Hit­ler-Wein ver­kauft hat­te. Die Wein­fla­schen tru­gen die Auf­schrift „Nur für Ari­er“ und „Ein Volk, ein Reich, ein Füh­rer – Hit­ler, der Befrei­er Deutsch­lands“. Ver­ur­tei­lung gab es des­we­gen kei­ne, was jedoch nicht unbe­dingt neu ist. Auch der Vor­arl­ber­ger, den wir 2011 als Ver­trei­ber von Hit­ler-Wein und Hit­ler-Schnaps geoutet haben, blieb straflos.

Der Ange­klag­te aus Marz, der nur Samm­ler gewe­sen sein will, war also schon frü­her mehr, aller­dings straf­frei. Jetzt hat ihn die Jus­tiz in sei­nem Kel­ler qua­si live erwischt und zu zehn Mona­ten beding­ter Haft verurteilt.

Was die jun­ge Frau und zwei­fa­che Mut­ter (31) ange­trie­ben hat, die in Kor­neu­burg wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt war, geht aus dem ein­zi­gen Bericht über den Pro­zess in „Heu­te“ (1.7.15) nur unzu­rei­chend her­vor. Aber gäbe es das Gra­tis­blatt nicht, wür­den wir nicht ein­mal wis­sen, dass es in Kor­neu­burg vori­ge Woche einen Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gege­ben hat. Die Anga­ben sind dürf­tig: Bereits mit 15 Jah­ren war die Ange­klag­te mit der Nazi-Sze­ne in Kon­takt gekom­men. Seit­her ist sie ein­schlä­gig aktiv. Sie hat auch für einen Radio­sen­der, der vor allem ein­schlä­gi­ge brau­ne Musik gespielt hat, mode­riert und auf einer Web­sei­te het­ze­ri­sche Pos­tings abgesetzt.

Weil sie sich angeb­lich von der Sze­ne distan­ziert hat, „kam sie mit 14 Mona­ten beding­ter Haft davon“ („heu­te“). Bei­de Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.