Was läuft da in der Republik, wenn ein Prozess wegen NS-Wiederbetätigung – vom Gesetzgeber mit der Auflage Geschworenengericht und massiver Strafandrohung bedacht – fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet? Aber in Eisenstadt war doch die mediale Öffentlichkeit ziemlich komplett vertreten, könnte der Einwand lauten. Würde es aber nicht die einprägsamen Bilder von Ulrich Seidls Film geben, könnte der Nazi-Freund aus Marz im Burgenland vermutlich noch viele braune Feste in seinem Keller feiern und dabei „Es zittern die morschen Knochen“ singen, ohne deswegen vor Gericht zu landen. Immerhin erfahren wir durch die Prozessberichterstattung, dass gegen den Angeklagten schon einmal wegen Wiederbetätigung ermittelt wurde, weil er Hitler-Wein verkauft hatte. Die Weinflaschen trugen die Aufschrift „Nur für Arier“ und „Ein Volk, ein Reich, ein Führer – Hitler, der Befreier Deutschlands“. Verurteilung gab es deswegen keine, was jedoch nicht unbedingt neu ist. Auch der Vorarlberger, den wir 2011 als Vertreiber von Hitler-Wein und Hitler-Schnaps geoutet haben, blieb straflos.
Der Angeklagte aus Marz, der nur Sammler gewesen sein will, war also schon früher mehr, allerdings straffrei. Jetzt hat ihn die Justiz in seinem Keller quasi live erwischt und zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Was die junge Frau und zweifache Mutter (31) angetrieben hat, die in Korneuburg wegen NS-Wiederbetätigung angeklagt war, geht aus dem einzigen Bericht über den Prozess in „Heute“ (1.7.15) nur unzureichend hervor. Aber gäbe es das Gratisblatt nicht, würden wir nicht einmal wissen, dass es in Korneuburg vorige Woche einen Wiederbetätigungsprozess gegeben hat. Die Angaben sind dürftig: Bereits mit 15 Jahren war die Angeklagte mit der Nazi-Szene in Kontakt gekommen. Seither ist sie einschlägig aktiv. Sie hat auch für einen Radiosender, der vor allem einschlägige braune Musik gespielt hat, moderiert und auf einer Webseite hetzerische Postings abgesetzt.
Weil sie sich angeblich von der Szene distanziert hat, „kam sie mit 14 Monaten bedingter Haft davon“ („heute“). Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.