Salzburg: Anklage gegen zwei Nazi-Schmierer

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Die Salz­bur­ger Staats­an­walt­schaft hat ihre Ankla­ge gegen zwei Nazi-Schmie­rer fer­tig. In der noch nicht rechts­kräf­ti­gen Ankla­ge wird den zwei im Vor­jahr aus­ge­forsch­ten Tätern NS- Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz vor­ge­wor­fen. Von der Ankla­ge erfasst sind nicht nur zahl­rei­che Stol­per­stein-Schmie­re­rei­en. Über­haupt nicht erfasst: die wei­te­ren Täter.


Bild­quel­le: FB Platt­form gegen Rechts in Salzburg
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Die Zah­len, die von der Staats­an­walt­schaft prä­sen­tiert wer­den, sind etwas ver­wir­rend: 133 natio­nal­so­zia­lis­tisch moti­vier­te Sach­be­schä­di­gun­gen wer­den den bei­den Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen. Die­se betref­fen nicht nur die Stol­per­stei­ne – 59 von ins­ge­samt knapp 250 sol­len auf das Kon­to der bei­den Ange­klag­ten gehen. Da aber ins­ge­samt 70 Stol­per­stei­ne beschmiert wur­den, feh­len noch die Täter für die rest­li­chen. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass es sich dabei um ‚Tritt­brett­fah­rer‘ handelt.

Woher die­se Gewissheit?

Als im Okto­ber 2013 der ers­te Täter (20) ver­haf­tet wur­de, war in den ers­ten Berich­ten davon die Rede, dass zwei Mäd­chen (16 und 17) sowie zwei Bur­schen (18 und 20) Schmie­re gestan­den hät­ten bei den Nazi-Pro­vo­ka­tio­nen. Der Salz­bur­ger Poli­zei­di­rek­tor Ruf erklär­te damals: „Der Umfang ihrer Betei­li­gung ist aber noch nicht ganz klar” (APA, 25.10.2013).


Schmie­re­rein in Salzburg
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In der Ankla­ge ist offen­sicht­lich von die­sen Tat­be­tei­lig­ten nicht mehr die Rede, son­dern davon, dass die bei­den Ange­klag­ten die Taten „teil­wei­se mit­ein­an­der, teil­wei­se allein ver­übt haben und gele­gent­lich ein­an­der abwech­selnd Schmie­re gestan­den sind“ — so Staats­an­walt Holz­leit­ner (Kro­ne Salz­burg, 24.10.2014).


Schmie­re­rein in Salzburg
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Die bei­den mut­maß­li­chen Täter – der zwei­te (21) wur­de im Novem­ber ver­haf­tet – saßen bis April 2014 in U‑Haft. Wäh­rend ihrer U‑Haft wur­den aber nicht nur wei­te­re Stol­per­stei­ne beschmiert, son­dern auch das Mahn­mal der „Opfer für Frei­heit und Men­schen­wür­de“ am Salz­bur­ger Kom­mu­nal­fried­hof im Dezem­ber 13 mit dem Schrift­zug „Horst Wes­sel“ und im Jän­ner mit „Horst Mahler“. Auch die Syn­ago­ge in der Las­ser­stra­ße wur­de neu­er­lich atta­ckiert. Im Mai dann die Zer­stö­rung des Eutha­na­sie-Denk­mals, Atta­cken auf das Büro der Homo­se­xu­el­len Initia­ti­ve, auf ein Not­quar­tier der Cari­tas, beglei­tet von anti­zi­ga­nis­ti­schen Hetz­ti­ra­den gegen „rumänische/bulgarische Bett­ler­ban­den“ — und das sol­len über­all „Tritt­brett­fah­rer“ gewe­sen sein?


„Neben den immer noch bestehen­den und neu­en Schmie­re­rei­en, fal­len seit kur­zem wie­der ver­mehrt rechts­ra­di­ka­le Pickerl im öffent­li­chen Raum auf”, dama­li­ges Zitat: Platt­form gegen Rechts in Salzburg
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Soweit erkenn­bar, steht hin­ter der Ankla­ge eine Hei­den­ar­beit der Ermitt­lungs­be­hör­den. Dem zur Tat­zeit 20-jäh­ri­gen wer­den 61 Fak­ten, sei­nem Kom­pli­zen (21) 128 Fak­ten zur Last gelegt. Das ist gegen­über dem Erkennt­nis­stand vom Herbst 2013 eine beträcht­li­che Aus­wei­tung der Fäl­le von Wie­der­be­tä­ti­gung, die den bei­den Ver­däch­tig­ten zuge­ord­net wer­den konnten.

Das macht aber die offe­nen Fra­gen nach den wei­te­ren Tätern und den Struk­tu­ren der Salz­bur­ger Neo­na­zis nicht über­flüs­sig oder neben­säch­lich – im Gegenteil!