80 TeilnehmerInnen beim Treffen der neonazistischen AfP

Über­wiegend ältere Teil­nehmerIn­nen, eine angemeldete Gegen­demon­stra­tion der Sozial­is­tis­chen Jugend und ein ruhig ver­laufend­es Tre­f­fen der neon­azis­tis­chen AfP, melde­ten die Nachricht­e­na­gen­turen. Let­zteres ist der eigentliche Skan­dal, dass die Behör­den das Tre­f­fen und die AfP nicht unter­sagten, verdeut­licht wieder ein­mal, das eigentliche Prob­lem in Österreich.

Denn trotz eines Gutacht­en des Ver­fas­sung­sex­perten Heinz May­er, das zu dem Schluß kam, „dass die von der AFP zu ver­ant­wor­tenden Pub­lika­tio­nen seit Jahrzehn­ten mas­siv gegen die Bes­tim­mungen des Ver­bots­ge­set­zes ver­stoßen”, ein­er Beurteilung des Ver­fas­sungss­chutz selb­st, wonach die AfP eine „aus­geprägte Affinität zum Nation­al­sozial­is­mus” besitze und trotz der Tat­sache, dass sich Ref­er­enten der neon­azis­tis­chen „Gold­e­nen Mor­gen­röte” ankündigten, wurde wed­er das Tre­f­fen nicht unter­sagt. Es wird nicht ein­mal angedacht, die AfP selb­st zu ver­bi­eten. Dabei wäre es höchst an der Zeit.

Der Behaup­tung aus dem Innen­min­is­teri­um, wonach es sich bei der AfP um eine Partei han­dle, die durch das Parteien­priv­i­leg geschützt sei, wurde bere­its 1988 vom Ver­fas­sungs­gericht­shofes wider­sprochen, dem­nach besitzen Organ­i­sa­tio­nen wegen ihrer neon­azis­tis­chen Ori­en­tierung eben keine Rechtsper­sön­lichkeit als poli­tis­che Partei.

Die Grü­nen kündi­gen eine par­la­men­tarische Anfrage zur AfP an die Innen­min­is­terin an: Welche Erken­nt­nisse hat der Ver­fas­sungss­chutz, der jet­zt schon seit Jahrzehn­ten das Neon­azi-Treiben der AfP beobachtet, zusam­menge­tra­gen und warum wurde solange nichts gegen eine neon­azis­tis­che Organ­i­sa­tion unter­nom­men. Der Ver­dacht liege nahe, dass der neon­azis­tis­che Charak­ter der AfP bewusst herun­terge­spielt wurde.