Trotz eines Gutachtens des Verfassungsexperten Heinz Mayer, das zu dem Schluß kam, „dass die von der AFP zu verantwortenden Publikationen seit Jahrzehnten massiv gegen die Bestimmungen des Verbotsgesetzes verstoßen”, einer Beurteilung des Verfassungsschutzes, wonach die AfP eine „ausgeprägte Affinität zum Nationalsozialismus” besitze und trotz der Tatsache, dass sich Referenten der neonazistischen „Goldenen Morgenröte” ankündigten, wurde das Treffen nicht untersagt. Es wird auch nicht einmal angedacht, die AfP zu verbieten. Dabei wäre es höchst an der Zeit.
Der Behauptung aus dem Innenministerium, wonach es sich bei der AfP um eine Partei handle, die durch das Parteienprivileg geschützt sei, wurde bereits 1988 vom Verfassungsgerichtshofes widersprochen. Demnach besitzen Organisationen wegen ihrer neonazistischen Orientierung eben keine Rechtspersönlichkeit als politische Partei.
Die Grünen kündigen eine parlamentarische Anfrage zur AfP an die Innenministerin an: Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz, der jetzt schon seit Jahrzehnten das Neonazi-Treiben der AfP beobachtet, zusammengetragen und warum wurde solange nichts gegen eine neonazistische Organisation unternommen? Der Verdacht liege nahe, dass der neonazistische Charakter der AfP bewusst heruntergespielt wurde.