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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: Wiederbetätigung mit 14 Jahren

„Mit Ekel“ sieht er heu­te, was er vor ein­ein­halb Jah­ren noch als „cool“ emp­fun­den hat, erklär­te der mitt­ler­wei­le 15-jäh­ri­ge Lehr­ling dem Jugend-Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg, vor dem er sich am 1. und 2. Okto­ber wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, gefähr­li­cher Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung ver­ant­wor­ten musste.

2. Okt. 2014

Zwi­schen Dezem­ber 2012 und Jän­ner 2013, so die Ankla­ge, habe er auf sei­nem Face­book-Account den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­licht, indem er aus Quen­tin Taran­ti­nos Film „Ing­lo­rious Bas­ter­ds” Nazi-Sym­bo­le wie Haken­kreuz und Lor­beer­kranz für sein Pro­fil­fo­to gewählt, Text­zei­len aus dem „Pola­cken­tan­go“ der Nazi-Band „Land­ser“ und etli­che Nazi-Kom­men­ta­re gepos­tet habe. Außer­dem habe er sich ein Haken­kreuz-Tat­too ver­passt und sich in Nazi-Skin-Mon­tur (Sprin­ger­stie­fel mit wei­ßen Schnür­sen­keln) auf Face­book prä­sen­tiert. Dazu kommt noch, dass er im März die­ses Jah­res an der Berufs­schu­le einen Mit­schü­ler soma­li­scher Her­kunft mit einem But­ter­fly-Mes­ser bedroht und bei einer Rau­fe­rei auch ver­letzt habe.

Der Jugend­li­che gab sich gestän­dig – er habe sei­nen Freun­den impo­nie­ren wol­len: „Für mich war das klass, so auf­zu­tre­ten. Ich habe gewusst, dass das nicht legal ist, habe mir aber nichts dabei gedacht.“ (APA,1.10.14) Sein gro­ßes Feind­bild sei­en Lin­ke und Migran­ten gewe­sen, heu­te kön­ne er dem nichts mehr abgewinnen.

Der Ange­klag­te, der eine schwie­ri­ge Kind­heit hat­te, lebt mitt­ler­wei­le in einer betreu­ten Wohn­ein­heit, hat ein Anti-Gewalt­trai­ning absol­viert und ver­steht sich an sei­ner Arbeits­stel­le auch mit den Arbeits­kol­le­gen aus­län­di­scher Her­kunft „sehr gut“, so der 15-jährige.

Der ORF (2.10.14) berich­tet, dass der 15-Jäh­ri­ge am Nach­mit­tag wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­leum­dung, ver­such­ter Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung schul­dig gespro­chen wur­de, nicht aber über das ver­häng­te Straf­maß. Den unbe­ding­ten Teil der Stra­fe habe er schon in der U‑Haft abge­ses­sen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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