Salzburg: Wiederbetätigung mit 14 Jahren

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„Mit Ekel“ sieht er heu­te, was er vor ein­ein­halb Jah­ren noch als „cool“ emp­fun­den hat, erklär­te der mitt­ler­wei­le 15-jäh­ri­ge Lehr­ling dem Jugend-Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg, vor dem er sich am 1. und 2. Okto­ber wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung, gefähr­li­cher Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung ver­ant­wor­ten musste.

Zwi­schen Dezem­ber 2012 und Jänner2013 – so die Ankla­ge- habe er auf sei­nem Face­book-Kon­to den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­licht, indem er aus Quen­tin Taran­ti­nos Film “Ing­lo­rious Bas­ter­ds“ Nazi-Sym­bo­le wie Haken­kreuz und Lor­beer­kranz für sein Pro­fil­fo­to gewählt, Text­zei­len aus dem „Pola­cken­tan­go“ der Nazi-Band „Land­ser“ und etli­che Nazi-Kom­men­ta­re gepos­tet habe. Außer­dem habe er sich ein Haken­kreuz-Tat­too ver­passt und sich in Nazi-Skin-Mon­tur (Sprin­ger­stie­fel mit wei­ßen Schnürsenkeln)auf Face­book präsentiert.

Dazu kommt noch, dass er im März die­ses Jah­res an der Berufs­schu­le einen Mit­schü­ler soma­li­scher Her­kunft mit einem But­ter­fly-Mes­ser bedroht habe und letzt­lich bei einer Rau­fe­rei auch ver­letzt habe.

Der Jugend­li­che gab sich voll gestän­dig – er habe sei­nen Freun­den impo­nie­ren wol­len: „Für mich war das klass, so auf­zu­tre­ten. Ich habe gewusst, dass das nicht legal ist, habe mir aber nichts dabei gedacht“ (APA,1.10.2014). Sein gro­ßes Feind­bild sei­nen Lin­ke und Migran­ten gewe­sen, heu­te kön­ne er dem nichts mehr abgewinnen.

Der Ange­klag­te, der eine schwie­ri­ge Kind­heit hat­te, lebt mitt­ler­wei­le in einer betreu­ten Wohn­ein­heit, hat ein Anti-Gewalt­trai­ning absol­viert und ver­steht sich an sei­ner Arbeits­stel­le auch mit den Arbeits­kol­le­gen aus­län­di­scher Her­kunft „sehr gut“, so der 15-jährige.

Der ORF berich­tet, dass der 15-Jäh­ri­ge am Nach­mit­tag wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­leum­dung, ver­such­ter Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung schul­dig gespro­chen wor­den. Den unbe­ding­ten Teil der Stra­fe hat er schon in der U‑Haft abge­ses­sen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.