Für den Prozess gegen die beiden Rädelsführer sind neun Verhandlungstage geplant. Wegen der „Gefahrenlage“ gibt es umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Die sind offensichtlich deshalb notwendig, weil einzelne Zeugen (die auch schon als Angeklagte vor Gericht standen) massiv bedroht wurden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu „Objekt 21” km es aber nicht nur zu Einschüchterungsversuchen, sondern auch zu dem delikaten Angebot eines Anwaltsgehilfen an einen Belastungszeugen, gegen Geldleistungen eine entlastende Aussage zu machen.
Im Vorjahr ging die Justiz jedenfalls von mindestens 35 Personen im Umfeld von „Objekt 21” aus, gegen die wegen strafrechtlicher Delikte ermittelt und vorgegangen würde. Nach unseren Zählungen wurde bisher nur gegen sieben von ihnen verhandelt. Wegen NS-Wiederbetätigung wurde oder wird gegen zehn Personen ermittelt, von denen bisher sieben vor Gericht standen und nicht rechtskräftig verurteilt wurden.
Im Vorjahr gingen die Ermittlungsbehörden auch noch davon aus, dass zu den bereits ermittelten Verdächtigen noch weitere Personen dazukommen könnten, wovon mittlerweile keine Rede mehr ist. Es hat den Anschein, als ob gegen ursprünglich Verdächtige aus beiden Ermittlungskreisen (Strafrecht und NS-Wiederbetätigung) nicht mehr ermittelt würde. Besonders auffällig ist das bei jenen Personen, die als „Gastkriminelle” aus Thüringen aktiv waren. Ebenso wenig beruhigend ist, dass Teile der Stammmannschaft von „Objekt 21” nach wie vor aktiv sind und ihre Beziehungen zu den deutschen Neonazi-Kameraden weiter pflegen.