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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Objekt 21: War’s das dann?

Ab 4. August müs­sen sich die bei­den mut­maß­li­chen Chefs der kri­mi­nel­len Neo­na­zi-Trup­pe „Objekt 21” aus Des­sel­brunn (OÖ) wegen ihrer zahl­rei­chen kri­mi­nel­len Delik­te und ihrer Akti­vi­tät in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den sie bereits (nicht rechts­kräf­tig) zu Haft­stra­fen von vier bzw. sechs Jah­ren ver­ur­teilt. War’s das dann bereits mit der gericht­li­chen Auf­klä­rung von „Objekt 21”?

29. Juli 2014

Für den Pro­zess gegen die bei­den Rädels­füh­rer sind neun Ver­hand­lungs­ta­ge geplant. Wegen der „Gefah­ren­la­ge“ gibt es umfang­rei­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen. Die sind offen­sicht­lich des­halb not­wen­dig, weil ein­zel­ne Zeu­gen (die auch schon als Ange­klag­te vor Gericht stan­den) mas­siv bedroht wur­den. Im Zusam­men­hang mit den Ermitt­lun­gen zu „Objekt 21” km es aber nicht nur zu Ein­schüch­te­rungs­ver­su­chen, son­dern auch zu dem deli­ka­ten Ange­bot eines Anwalts­ge­hil­fen an einen Belas­tungs­zeu­gen, gegen Geld­leis­tun­gen eine ent­las­ten­de Aus­sa­ge zu machen.

Im Vor­jahr ging die Jus­tiz jeden­falls von min­des­tens 35 Per­so­nen im Umfeld von „Objekt 21” aus, gegen die wegen straf­recht­li­cher Delik­te ermit­telt und vor­ge­gan­gen wür­de. Nach unse­ren Zäh­lun­gen wur­de bis­her nur gegen sie­ben von ihnen ver­han­delt. Wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de oder wird gegen zehn Per­so­nen ermit­telt, von denen bis­her sie­ben vor Gericht stan­den und nicht rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wurden.

Im Vor­jahr gin­gen die Ermitt­lungs­be­hör­den auch noch davon aus, dass zu den bereits ermit­tel­ten Ver­däch­ti­gen noch wei­te­re Per­so­nen dazu­kom­men könn­ten, wovon mitt­ler­wei­le kei­ne Rede mehr ist. Es hat den Anschein, als ob gegen ursprüng­lich Ver­däch­ti­ge aus bei­den Ermitt­lungs­krei­sen (Straf­recht und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung) nicht mehr ermit­telt wür­de. Beson­ders auf­fäl­lig ist das bei jenen Per­so­nen, die als „Gast­kri­mi­nel­le” aus Thü­rin­gen aktiv waren. Eben­so wenig beru­hi­gend ist, dass Tei­le der Stamm­mann­schaft von „Objekt 21” nach wie vor aktiv sind und ihre Bezie­hun­gen zu den deut­schen Neo­na­zi-Kame­ra­den wei­ter pflegen.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Verbotsgesetz | Weite Welt | Wiederbetätigung

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