In einem weiteren Prozess wegen NS- Wiederbetätigung gegen Mitglieder der Facebook-Gruppe „I mog Wels nimma“ wurden zwei Schuldsprüche und ein Freispruch gefällt. Bedingte Haftstrafen von 15 bzw. 12 Monaten erhielten zwei Poster, die einschlägige Sprüche von sich gegeben hatten. Verwunderlich ist die Begründung des Freispruchs für den dritten Angeklagten: sein SS-Tattoo auf der Hand stamme aus der Jugendzeit, heute habe der Angeklagte eine andere Gesinnung, so das Gericht. Und warum ist er dann in dieser Gruppe?
Wels (OÖ): Urteile wegen NS-Wiederbetätigung
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