In den diversen einschlägig ausländerfeindlichen Facebook-Foren kochen seit dem am Wochenende veröffentlichten Posting von Thomas B. die Gewalt- und Vernichtungsphantasien hoch. RFJ-Watch dokumentiert einige dieser Postings, in denen Prügel ‚Kopftritte, Gaskammer und „Ofen“ herbeigewünscht werden.
Johann Gudenus scheint der Hass, der da hochgekocht wird, nicht zu stören – im Gegenteil, er beflügelt ihn. Nachdem er kurzfristig das Hetz-Posting von Thomas B. von seiner Facebook-Seite zurückgezogen hat, prangt es jetzt wieder in der Titelmeldung, in der Gudenus die „linke Jagdgesellschaft“ und ihre „manipulativen Lügen“ angreift: „Das lasse ich mir jedoch nicht gefallen, denn ich lasse mich weder denunzieren noch mir den Mund verbieten. Wir sind der Sache nochmals auf den Grund gegangen, haben Nikolo und Ortsbewohner befragt und können nun mit Sicherheit bestätigen: JEDES WORT IST WAHR!“
Seiner Aufforderung, dieses Posting zu teilen, haben bislang 410 UserInnen entsprochen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Gudenus seiner Behauptung, irgendein „wir“ sei der Sache nachgegangen, durch keinerlei Fakten bzw. Aussagen der „Befragten“ abgestützt wird. Gudenus behauptet es einfach und der Braune von Wels, Ludwig Reinthaler, folgt ihm gerne in diesem Glauben.
Reinthaler glaubt Gudenus
Für die Richtigstellung von Interspar finden die gläubigen Rassisten natürlich auch Erklärungen, die in ihr borniertes Weltbild passen: Interspar beuge sich aus kommerziellen Gründen dem Druck der „Islamisten“, die Verwendung des Begriffs „ein paar Jugendliche“ sei schon ein klarer Hinweis auf „ausländische Täter“.
Ein Augenzeuge
Da nützen auch die Postings von Augenzeugen, die Berichte in Lokalmedien oder im „Kurier“ nichts. Der „Kurier“ wird zum linken Klopapier erklärt: „Dort wird alles gedreht und gewendet wie es den Journalisten (an der Berufsbezeichnung darf gezweifelt werden) gerade gefällt!“
Die Gruppe „Heimat ohne Hass“, die die Kufsteiner Nikolo-Hetze ausführlich dokumentiert hat und deshalb von Gudenus als „manipulativ agierende Seite“ bezeichnet wird, hat jetzt angekündigt, gegen Gudenus eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Verhetzung einzubringen: „Sie haben mit dem neuerlichen Posting und der Angabe, dass Sie alle Angaben geprüft hätten, aus unserer Sicht mutmaßlich gegen § 283 StGB Verhetzung verstoßen.“