Lesezeit: 1 Minute

Linz (OÖ): Der Schellenbaum des Neonazi

Es ist eine reich­lich skur­ri­le Geschich­te, die da am Lin­zer Lan­des­ge­richt ver­han­delt wur­de: schwe­rer Dieb­stahl durch Ein­bruch. Vor allem, wenn man bedenkt, dass das gestoh­le­ne Objekt ein Schel­len­baum war. Das Musik­in­stru­ment Schel­len­baum stammt eigent­lich aus der Tür­kei und der Ange­klag­te war ein Neo­na­zi. Ste­phan R. stand zuletzt im März 2012 vor dem Lin­zer Lan­des­ge­richt. Gemeinsam […]

18. Jul 2013

Ste­phan R. stand zuletzt im März 2012 vor dem Lin­zer Lan­des­ge­richt. Gemein­sam mit dem frü­he­ren „Gene­ral­se­kre­tär“ der NVP. Damals wur­de er zu 18 Mona­ten bedingt wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Das Straf­aus­maß wur­de von der Beru­fungs­in­stanz dann auf 20 Mona­te erhöht.


Nazi-Schel­len­baum mit ver­kehr­tem Halbmond
-

Jetzt stand er wie­der vor Gericht, weil er aus einem Außen­la­ger des Lin­zer Muse­ums „Nord­ico“ einen Schel­len­baum gestoh­len hat­te. Kei­nen gewöhn­li­chen Schel­len­baum, son­dern einen der „SA Musik Stan­dar­te 14 Linz“.

Die osma­ni­schen Wur­zeln und Ele­men­te des Schel­len­baums waren den Nazis offen­sicht­lich eben­so unbe­kannt wie dem Neo­na­zi. Der war offen­sicht­lich auch weni­ger ideo­lo­gisch und emo­tio­nal als kom­mer­zi­ell an dem mit Haken­kreu­zen ver­zier­ten Nazi-Schel­len­baum interessiert.


Links ein osma­ni­scher Schel­len­baum; rechts ein Schel­len­baum des 4. würt­tem­ber­gi­schen Infan­te­rie-Regi­ments (um 1850)
-

Jeden­falls ver­such­te er im Vor­jahr, den Nazi-Schel­len­baum um 75.000 Euro über ein deut­sches Auk­ti­ons­haus zu ver­kau­fen. Der Ver­kauf miss­lang, ein auf­merk­sa­mer Anti­qui­tä­ten­händ­ler konn­te sich erin­nern, dass das NS-Prunk­stück eigent­lich im „Nord­ico“ abge­stellt sein soll­te. Dort war der Dieb­stahl nicht auf­ge­fal­len, weil der Schel­len­baum in einem Außen­la­ger ver­wahrt wurde.

Ste­phan R. bekann­te sich schul­dig, bestritt aber den Einbruch:“Die Tür war unver­sperrt“ (Kurier OÖ, 18.7.2013).

Das Urteil, 15 Mona­te Haft, davon 5 Mona­te unbe­dingt, ist bereits rechtskräftig.

Wei­ter mit „Kurier“(OÖ).