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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Bad Goisern/Wels: Odins seltsame Neigungen

Bei vielen seiner alten Neonazi-Freunden ist er kaum mehr aufzufinden. Möglicherweise ist ihnen ein wenig peinlich, dass Roland S. aus Bad Goisern vor wenigen Tagen in Wels nicht nur wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht stand, sondern auch wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material.

19. Juli 2013

Roland S. (30) ist schon seit Jahren einschlägig unterwegs. In der Facebook-Gruppe „Besseres Europa“ hatte er sich zeitweise sogar zum Administrator hochgearbeitet. Jetzt stand er vor Gericht: wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung und des Besitzes von kinderpornografischem Material.

Auf seiner Facebook-Seite war er jahrelang mit dem Motto: „Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid“ vertreten. Das allein reicht eigentlich schon. Der zuletzt als Türsteher tätige Neonazi aus Bad Goisern hatte aber auch noch den leicht abgewandelten Wahlspruch der SS „Deine Ehre heißt Treue“ öffentlich gemacht.

Im August 2010 schrieb er auf Facebook: „Was für unsere Großeltern war der Jud ist für uns die Moslembrut.“ Das ist der Spruch, der in leicht abgeänderter Form 2009 auch auf die Außenmauer des KZ Mauthausen geschmiert worden war.

Das NS-Konzentrationslager Mauthausen ist ihm jedenfalls bekannt. Eine Meldung über radikalen Islamismus kommentiert er mit: „Ich sag nur eines, Mauthausen. Stelle mich auch gerne als Aufseher zur Verfügung.“

2011 erregte er sich über die Meldung eines rechtsextremen Portals, wonach Türken in der „Unrechtsrepublik Österreich“ Kinder vergewaltigen dürften: „Das pack gehört ausgerottet in Europa“ und setzt dann nach: „Unsere Politiker sind überbezahlte schwachköpfe die dort hin gehören wo man bis 1945 eine gewisse Volksgruppe eingesperrt hat.“

Die Staatsanwaltschaft lastete dem Angeklagten nicht nur Verhetzung und NS-Wiederbetätigung an, sondern auch den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos. Rund 8.000 dieser Dateien wurden bei ihm sichergestellt und dazu noch circa 150 Musikdateien mit NS-Bezug.

Mittlerweile gibt es S., der sich auch „Odin“ nannte, etwas billiger. Keine NS-Postings mehr, sondern viel rotweißroter Patriotismus und viel FPÖ: „Ich bin nicht perfekt, aber ich bin Österreicher“ oder „Mein Herz schlägt rot-weiss-rot“. „Das Buch Hitler“ gefällt im noch immer.

„Roland Odin“ ist etwas vorsichtiger geworden. Seine Facebook-Postings sind nur noch für seinen handverlesenen Freundeskreis zugänglich. Eine FPÖ-Abgeordnete ist noch immer mit ihm befreundet – „durchgerutscht“ wird das in der Regel genannt.

Vor dem Geschworenengericht in Wels gab der Angeklagte das Unschuldslamm. Obwohl er sich sogar einen Bildschirmschoner mit kinderpornografischem Material eingerichtet hatte, bestritt er jegliche pädophile Neigung ebenso wie die NS-Wiederbetätigung. Die Geschworenen sprachen ihn dennoch schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: 18 Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: Kurier OÖ, 17.7.13

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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