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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Das Kreuz mit dem Hakenkreuz

Wenn der Inns­bru­cker FPÖ-Spit­zen­kan­di­dat Rudi Feder­spiel gegen Nord­afri­ka­ner hetzt und damit an den Gemein­de­rats­wahl­kampf der FPÖ Inns­bruck 2012 erin­nert, kommt der ÖVP Tirol kein böses Wort über die Lip­pen. Wenn der ÖVP-Kri­ti­ker und Auf­de­cker Mar­kus Wil­helm aber einen Bei­trag zum „ÖVP-Par­tei­tag am rech­ten Ort“ auf sei­nem Blog dietiwag.org mit einem Haken­kreuz illus­triert, dann wird geklagt.

10. Apr. 2013

Mar­kus Wil­helm hat in sei­nem Blog-Bei­trag weder der Tiro­ler ÖVP noch der „Area 47“ im Ötz­tal, wo der Wahl­kampf­auf­takt der Tiro­ler ÖVP am 6. April statt­ge­fun­den hat, NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen. Er kri­ti­siert die Ver­qui­ckung zwi­schen einer Sub­ven­ti­on der Tiro­ler Lan­des­re­gie­rung für die Event­hal­le „Area 47“ und einem Inse­rat von „Area 47“ in der ÖVP-Mit­glie­der­zei­tung „Tiro­ler Weg“ und weist dann auf die Kon­zer­te der Böh­se Onkelz-Cover­band Stain­less Steel und Frei.Wild in der „Area 47“ im Jahr 2012 hin: „So gese­hen hat Plat­ter für sei­nen ange­streb­ten Wahl­kampf­hö­he­punkt den stim­migs­ten und zur Mar­ke ÖVP pas­sends­ten Ver­an­stal­tungs­ort gefun­den: sym­bol­haft für Vor­gest­rig­keit und tie­fen poli­ti­schen Morast. Bes­ser hät­te es die ÖVP nicht tref­fen kön­nen.“ (Quel­le: dietiwag.org)

Der zen­tra­le Vor­wurf ist der der ÖVP-„Freunderlwirtschaft“, den Wil­helm über sei­nen Blog ja nicht zum ers­ten Mal erhebt: „Es riecht ziem­lich scharf nach Filz, mit einem kräf­ti­gen Bou­quet aus Freun­derl­wirt­schaft und Klün­ge­lei, das im Abgang an Kor­rup­ti­on erinnert.“

Die ÖVP Tirol und „Area 47“ haben mit einer Kla­ge auf Kre­dit­schä­di­gung und Unter­las­sung geant­wor­tet, „zumal sie durch Anbrin­gung des Haken­kreu­zes auf der Home­page mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut in Ver­bin­dung gebracht wer­den. Dadurch ent­steht inso­fern Scha­den, als deren Kre­dit, der Erwerb und Fort­kom­men sowie deren wirt­schaft­li­cher und poli­ti­scher Ruf gefähr­det wer­den“ (Kro­nen Zei­tung, 6.4.13).

Für die Illus­tra­ti­on des Bei­trags „ÖVP-Par­tei­tag am rech­ten Ort“ hat Wil­helm das Logo von „Area 47“ deut­lich erkenn­bar über­pin­selt und zu einem Haken­kreuz umge­formt. Das Bezirks­ge­richt Silz hat über eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung laut „Kro­ne“ genau das fest­ge­stellt: „Das Emblem bzw. das Logo wur­de durch eigen­mäch­ti­gen Ein­griff bewusst der­art ver­än­dert, dass die­ses unzwei­fel­haft ein Haken­kreuz dar­stellt.“ (Kro­nen Zei­tung, 6.4.13) In die­sem Ein­griff sieht das Bezirks­ge­richt aller­dings eine Ver­let­zung des NS-Ver­bots­ge­set­zes – eine mehr als gewag­te Inter­pre­ta­ti­on! Das Ver­bots­ge­setz han­delt die Recht­fer­ti­gung, Ver­harm­lo­sung und Leug­nung von NS-Ver­bre­chen sowie die klas­si­sche NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ab und stellt sie unter Straf­an­dro­hung, nicht aber den Ein­satz gegen Neonazismus.

Die Dar­stel­lung eines Haken­kreu­zes ohne die Absicht der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wird im Abzei­chen­ge­setz gere­gelt, das zunächst die Ver­brei­tung und Dar­stel­lung, auch das Tra­gen von Abzei­chen, Uni­for­men, Sym­bo­len und Emble­men „einer in Öster­reich ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­ti­on“ (damit sind im kon­kre­ten Fall die ver­schie­dens­ten Glie­de­run­gen der NSDAP und ande­re NS-Orga­ni­sa­tio­nen gemeint) ver­bie­tet, im § 2 aber aus­drück­lich eine Aus­nah­me vom Ver­bot vor­sieht, „wenn nicht das Ideen­gut einer ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­ti­on gut­ge­hei­ßen oder pro­pa­giert wird“. Aus den letz­ten Jah­ren sind kei­ne Ent­schei­dun­gen der Jus­tiz bekannt, Aktio­nen oder Äuße­run­gen zu kri­mi­na­li­sie­ren, die gegen Rechts­extre­mis­mus oder NS- Wie­der­be­tä­ti­gung gerich­tet waren und ihre Hal­tung durch die Ver­wen­dung von NS-Sym­bo­len aus­drü­cken wollten.

Als der grü­ne Abge­ord­ne­te Andre­as Wabl 1987 im Natio­nal­rat eine Haken­kreuz-Fah­ne ent­roll­te, um damit gegen den dama­li­gen Bun­des­prä­si­den­ten Wald­heim und des­sen unsäg­li­chen Spruch, er habe nur sei­ne Pflicht als Sol­dat wäh­rend der NS-Zeit erfüllt, zu pro­tes­tie­ren, gab es zwar einen öffent­li­chen Auf­schrei über den Tabu-Bruch (die Rech­te warf Wabl in der gewohn­ten Täter-Opfer-Umkehr NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor), aber kei­nen Ver­such der Jus­tiz, die­se Demons­tra­ti­on zu kriminalisieren.

Die Begrün­dung des Bezirks­ge­richts Silz, die der­zeit nur aus der Dar­stel­lung der „Kro­ne“ bekannt ist, ist eben­so wenig nach­voll­zieh­bar wie die Argu­men­ta­ti­on des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der anti­se­mi­ti­schen Kari­ka­tur, die Stra­che auf sei­nem Face­book-Kon­to ver­öf­fent­licht hat.

Sie­he auch: „Stan­dard“: Tiro­ler ÖVP geht mit­tels NS-Ver­bots­ge­setz gegen Auf­de­cker Wil­helm vor

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | Klage | Neonazismus/Neofaschismus | ÖVP | Rechtsextremismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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