Der 33-jährige Poster gab sich vor Gericht einigermaßen reuig: „Ich wollte nicht alle in einen Topf werfen, ich hätte das nicht so sagen dürfen und mir die Formulierung besser überlegen müssen“ (Vorarlberger Nachrichten, 10.8.2012). Als Erklärung für seinen Hass bot er an, dass er am Bahnhof von jungen Türken angepöbelt worden sei.
Als ihn die Exekutive über seine IP-Adresse ausforschte, war er verwundert. Vor Gericht bat er dann – vergeblich – um Ausschluss der Öffentlichkeit, weil er Racheaktionen der beleidigten Türken befürchte.
Der Angeklagte, der selbst migrantischer Herkunft ist, wurde von der Richterin zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. 2.700 Euro davon wurden für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die andere Hälfte muss er bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig Die Richterin gab ihm noch zur Warnung mit: „Beim nächsten Mal schaut es anders aus“.