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Feldkirch (Vbg): Geldstrafe für Hetze

Er hat­te auf der Publi­kums­sei­te eines Nach­rich­ten­por­tals unter einem Nick­na­me ein­deu­tig ras­sis­ti­sche und het­ze­ri­sche Pos­tings abge­setzt. Die Ziel­grup­pe sei­ner Hetz­pos­tings waren Tür­ken, die er als „Nean­der­ta­ler­volk“, „Scheiß­hau­fen“, „dum­me Bau­ern und Affen“, die man zum Teu­fel jagen soll­te, bezeich­ne­te. Vori­gen Frei­tag stand er wegen Ver­het­zung vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch. Der 33-jäh­ri­­ge Pos­ter gab sich vor Gericht […]

14. Aug 2012

Der 33-jäh­ri­ge Pos­ter gab sich vor Gericht eini­ger­ma­ßen reu­ig: „Ich woll­te nicht alle in einen Topf wer­fen, ich hät­te das nicht so sagen dür­fen und mir die For­mu­lie­rung bes­ser über­le­gen müs­sen“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 10.8.2012). Als Erklä­rung für sei­nen Hass bot er an, dass er am Bahn­hof von jun­gen Tür­ken ange­pö­belt wor­den sei.

Als ihn die Exe­ku­ti­ve über sei­ne IP-Adres­se aus­forsch­te, war er ver­wun­dert. Vor Gericht bat er dann – ver­geb­lich – um Aus­schluss der Öffent­lich­keit, weil er Rache­ak­tio­nen der belei­dig­ten Tür­ken befürchte.

Der Ange­klag­te, der selbst migran­ti­scher Her­kunft ist, wur­de von der Rich­te­rin zu einer teil­be­ding­ten Geld­stra­fe von 5.400 Euro ver­ur­teilt. 2.700 Euro davon wur­den für 3 Jah­re zur Bewäh­rung aus­ge­setzt, die ande­re Hälf­te muss er bezah­len. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig Die Rich­te­rin gab ihm noch zur War­nung mit: „Beim nächs­ten Mal schaut es anders aus“.

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