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Salzburg: Prozess gegen Hetzer (II)

Die rech­ten Recken von der FB ‑Grup­pe Lis­te Wir für Wer­ner Königs­ho­fer!!!!! hat­ten für ihre Ver­hält­nis­se gewal­tig mobi­li­siert und tat­säch­lich ein paar Besu­che­rIn­nen für die Gerichts­ver­hand­lung im Saal 255 des Salz­bur­ger Lan­des­ge­richts mobi­li­siert. Schließ­lich stand der Grün­der bzw. Admi­nis­tra­tor der Grup­pe wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung vor Gericht. Mar­tin P.W. (39), der auch schon Administrator […]

10. Aug 2012

Mar­tin P.W. (39), der auch schon Admi­nis­tra­tor eines „HC Strache“-Fanclubs auf FB war, hat­te unter ande­rem gepos­tet “Ami­na soll gehen –bes­ser heu­te als mor­gen. Weg mit dem Dreck!“

Anlass war die dro­hen­de Abschie­bung einer 15-jäh­ri­gen Han­dels­schü­le­rin und ihrer Mut­ter, die bei­de aus Dage­stan geflüch­tet waren und in Hal­lein Auf­ent­halt gefun­den hat­ten. Mar­tin P.W. beteu­er­te dem Gericht, dass sich sei­ne Dreck-Beschimp­fung auf „belei­di­gen­de Zwi­schen­pos­tings von Ami­na-Freun­den“ (SN, 4.8.2012) bezo­gen habe….

Das über­ra­schen­de Urteil: die Rich­te­rin sprach den Ange­klag­ten vom Vor­wurf der Ver­het­zung frei: „Soweit eine Belei­di­gung Ami­nas erfolgt sei, habe die­se kei­ne Ermäch­ti­gung zur Ver­fol­gung gege­ben. Ande­re Äuße­run­gen (gegen Tür­ken, Isla­mi­sie­rung) sei­nen ‚zu all­ge­mein‘ für einen Schuld­spruch“ (SN, 4.8.2012).

Die Staats­an­walt­schaft gab bei der Ver­hand­lung noch kei­ne Erklä­rung zu dem Urteil ab, somit war es noch nicht rechtskräftig.

Auf­hor­chen ließ die Bemer­kung, dass gegen einen ande­ren Pos­ter, der sich „Yadi Sobie­ski“ nennt, durch die Staats­an­walt­schaft ermit­telt wer­den. „Yadi Sobie­ski“, offen­bar eine Ver­ball­hor­nung aus „Jan Sobie­ski“ und „Adi“, hat­te in dem Dis­kus­si­ons­strang zu Ami­na die übels­ten Hetz­pos­tings abge­setzt, bei denen der Ange­klag­te sei­nen Gefal­len („like it“) aus­ge­drückt hatte.

Hin­wei­se zu „Yadi Sobie­ski“, die/der sich in diver­sen Foren her­um­treibt, neh­men wir ger­ne entgegen!

Aus­führ­li­cher Bericht zum Pro­zess in der Online-Ver­si­on der „SN“.

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