Der Hetzer hatte seine Postings bei einem Nachrichtenportal abgesetzt und war über die IP-Adresse seines Computers ausgeforscht worden. Der Angeklagte sei bislang geständig gewesen, heißt es in dem Strafantrag. Die Postings waren am 31.1., 26. 2. und 3 Mai dieses Jahres erschienen. Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Anklage wegen Verhetzung ausdrücklich auch andere Hassschreiber warnen, wurde gegenüber der Neuen Vorarlberger Tageszeitung erklärt: „Wer andere Volksgruppen beleidigt, läuft Gefahr, deswegen angeklagt und gerichtlich bestraft zu werden“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 7.8.2012).