Wolfgang L. zu Breivik
„Ingeborg Asmus“, „Andi Gewehre“, „Ali Mente“, „Olga Blosmanova“, „Doris Kli“ usw., seine zahlreichen ungustiösen Nicknames auf Facebook haben ihn dennoch nicht unsichtbar gemacht. Bei den „Freien Freunden“, wo er sich als „Sowilo“mit dem Rang eines „Generalleutnants“ ausgestattet hatte, wollte er zwar als Administrator dafür sorgen, dass sich keine Unbefugten in den geheimen Subforen tummeln, versagte aber komplett.
In Wien ist Wolfgang L. in allen rechtsextremen bzw. neonazistischen Gruppen zuhause. Früher waren das die Leute um Alpen-Donau. Seit es denen nicht mehr so gut geht, nimmt er auch mit den braunidentitären Schwurblern vom „Funken“ vorlieb: Wahre Freundschaft soll nicht wanken!
Bis vor kurzem war er auf Facebook als „Dörte Denzing“ unterwegs. Unter seinen 330 FreundInnen fanden sich einige, die wohl keinen besonderen Wert darauf legen würden, hier genannt zu werden: Mitarbeiter der FPÖ, zumeist Burschenschafter. Sie alle können auch die Statusmeldungen von Dörte Denzing bzw. Wolfgang L. lesen. Wolfgang L. postet auch fleißig bei ihnen mit. Als Walter G., ein Facebook-Freund und FPÖ-Funktionär, die Forderung der Freiheitlichen Arbeitnehmer Niederösterreich nach einem „Rückführungsminister“ vorstellt, postet L.: „Ausgezeichnete Idee! Ausländerrückführung statt Integration!”
Manchmal reicht ihm auch ein Foto, um seine politische Einstellung auszudrücken.
Zum Prozess gegen Anders Behring Breivik fällt ihm aber noch Widerlicheres ein: „Breivik bekennt sich ’nicht schuldig’. Mal ehrlich; es gibt auch nicht den geringsten Beweis für seine Schuld“
Über eine ungläubige Nachfrage („Meinst aber nicht ernst?“) macht er sich zunächst lustig: „Das ist evtl. mehrdeutig-intellektuell, oder so“, um dann noch eines draufzusetzen: „Gut ja. Alle paar 100 Jahre darf man schon mal ein paar norwegische Kinder perforieren. Der Handvoll Regierungsbeamt_*Innen weint ja ohnehin niemand eine Träne nach, Hand aufs Herz .-.-„.
Seit kurzem ist Wolfgang L. alias Dörte Denzing von Facebook emigriert. Vermutlich eine Phase der Neuorientierung. Aber wir kennen ja seinen richtigen Namen, und wir haben seine Postings gesichert. Einmal abgesehen davon, dass er schon mehrmals am Strafrecht angestreift hat, bietet sich diesmal der Paragraf 282 StGB (Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen), im Besonderen der Absatz 2, an:
(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.