Nachdem die Verhandlung gegen die acht mutmaßlichen Neonazi-Schläger zuletzt wegen der Ladung weiterer Zeugen auf den 10. April vertagt worden war, kam es bei der gestrigen Verhandlung auch gleich zum Urteilsspruch. Sechs der Angeklagten, darunter zwei frühere RFJ-Aktivisten, wurden verurteilt, zwei freigesprochen.
Für den Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) Steiermark schaut es auch nach diesem Prozess nicht gut aus. Von den acht Angeklagten waren drei beim RFJ tätig. Ausgeschlossen wurde offensichtlich nur Richard P., der sich im Prozess als der Rädelsführer bei beiden Schlägereien herausstellte. Was den Mitgliedsstatus der Brüder J. betrifft, so weiß man nichts Genaues. FPÖ-Landesobmann Gerhard Kurzmann hatte im Februar 2011, also rund ein Jahr nach der Schlägerei im „Zeppelin“ angekündigt, dass sie im Falle einer Verurteilung ausgeschlossen würden.

Jetzt gibt es zwar Urteile, aber sie sind noch nicht rechtskräftig, denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben gegen die Urteile Einspruch erhoben. Stefan J., der noch im Februar 2011 Funktionär des RFJ war, wurde so wie Markus L. freigesprochen. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Freisprüche von Stefan J. und Markus L. sowie auf die Strafhöhe bei den restlichen Angeklagten.
Drei Jahre Haft setzte es für drei Angeklagte wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung und wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung, die restlichen drei Verurteilten erhielten 18 Monate Haft. Die Unterschiede in der Strafhöhe resultieren aus den teils einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten.
Für einige der Angeklagten ist das aber noch nicht das Ende, denn im Mai 2012 dürfen sie eine weitere Runde vor Gericht absolvieren – wegen NS-Wiederbetätigung. Es wird ziemlich sicher keine Ehrenrunde! Die Verhandlung vor dem Grazer Einzelrichter Raimund Frei, der das Verfahren nach übereinstimmenden Berichten von ProzessbeobachterInnen souverän geführt hat, lieferte nämlich schon genügend Indizien, dass die Schlägerei ein Resultat der politischen Gesinnung der Angeklagten war. Der Staatsanwalt sprach davon, dass sie „gezielte Gewalt gegen Wehrlose aus Ausdruck einer politischen Gesinnung“ gewesen sei, der Richter urteilte: „Das ist ein Schlägertrupp nationaler Gesinnung.“ (Kleine Zeitung)
Christian J: „Weiß” oder doch Braun?
Die Verteidigung hatte für sieben der Angeklagten Freisprüche gefordert, für den Schläger Hans Peter A. vom Public Viewing am Karmeliterplatz ein mildes Urteil.
Wird die FPÖ jetzt Konsequenzen ziehen und zumindest Christian J. ausschließen, wie Kurzmann im Vorjahr angekündigt hat? Oder wird sie weiter abwarten? Bis der Prozess wegen NS-Wiederbetätigung abgeschlossen und das Urteil wegen der Körperverletzung rechtskräftig ist? Das Brüderpaar hat jedenfalls noch gute Freunde in der FPÖ. Ein Spitzenfunktionär der Grazer FPÖ, der sich als Motto den sinnigen Spruch „Auch wenn ich ihre Meinung widerlich finde, ich werde mich dafür totschlagen lassen, dass sie sie sagen dürfen“ gegeben hat, führt die beiden Brüder jedenfalls noch als Facebook-Freunde. Zumindest einer der Brüder J. dürfte dieses Motto komplett falsch verstanden haben. Ob die Auffassungsunterschiede der Burschenschafter beim Germanenkellerfest Mitte März ausdiskutiert werden konnten?
Wie wird die steirische Landespolitik auf den Prozess reagieren? Schließlich wollte man dort ja die Förderungen für den RFJ neuerlich unter die Lupe nehmen. Nach dem, was zuletzt der Prozess in Graz und die Vorfälle im Bezirk Liezen offenbart haben, sollte da eigentlich rasches Handeln angesagt sein!
↳ Graz: Prügelnazi beim RFS aktiv?
↳ Steiermark: Streichung der Förderungen für den RFJ