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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Graz: Rechter Schlägertrupp verurteilt

Nach­dem die Ver­hand­lung gegen die acht mut­maß­li­chen Neo­na­zi-Schlä­ger zuletzt wegen der Ladung wei­te­rer Zeu­gen auf den 10. April ver­tagt wor­den war, kam es bei der gest­ri­gen Ver­hand­lung auch gleich zum Urteils­spruch. Sechs der Ange­klag­ten, dar­un­ter zwei frü­he­re RFJ-Akti­vis­ten, wur­den ver­ur­teilt, zwei freigesprochen.

11. Apr. 2012

Für den Ring Frei­heit­li­cher Jugend (RFJ) Stei­er­mark schaut es auch nach die­sem Pro­zess nicht gut aus. Von den acht Ange­klag­ten waren drei beim RFJ tätig. Aus­ge­schlos­sen wur­de offen­sicht­lich nur Richard P., der sich im Pro­zess als der Rädels­füh­rer bei bei­den Schlä­ge­rei­en her­aus­stell­te. Was den Mit­glieds­sta­tus der Brü­der J. betrifft, so weiß man nichts Genau­es. FPÖ-Lan­des­ob­mann Ger­hard Kurz­mann hat­te im Febru­ar 2011, also rund ein Jahr nach der Schlä­ge­rei im „Zep­pe­lin“ ange­kün­digt, dass sie im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung aus­ge­schlos­sen würden.

Jetzt gibt es zwar Urtei­le, aber sie sind noch nicht rechts­kräf­tig, denn sowohl die Staats­an­walt­schaft als auch die Ange­klag­ten haben gegen die Urtei­le Ein­spruch erho­ben. Ste­fan J., der noch im Febru­ar 2011 Funk­tio­när des RFJ war, wur­de so wie Mar­kus L. frei­ge­spro­chen. Der Ein­spruch der Staats­an­walt­schaft bezieht sich auf die Frei­sprü­che von Ste­fan J. und Mar­kus L. sowie auf die Straf­hö­he bei den rest­li­chen Angeklagten.

Drei Jah­re Haft setz­te es für drei Ange­klag­te wegen schwe­rer gemein­schaft­lich began­ge­ner Kör­per­ver­let­zung und wegen schwe­rer absicht­li­cher Kör­per­ver­let­zung, die rest­li­chen drei Ver­ur­teil­ten erhiel­ten 18 Mona­te Haft. Die Unter­schie­de in der Straf­hö­he resul­tie­ren aus den teils ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen der Angeklagten.

Für eini­ge der Ange­klag­ten ist das aber noch nicht das Ende, denn im Mai 2012 dür­fen sie eine wei­te­re Run­de vor Gericht absol­vie­ren – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Es wird ziem­lich sicher kei­ne Ehren­run­de! Die Ver­hand­lung vor dem Gra­zer Ein­zel­rich­ter Rai­mund Frei, der das Ver­fah­ren nach über­ein­stim­men­den Berich­ten von Pro­zess­be­ob­ach­te­rIn­nen sou­ve­rän geführt hat, lie­fer­te näm­lich schon genü­gend Indi­zi­en, dass die Schlä­ge­rei ein Resul­tat der poli­ti­schen Gesin­nung der Ange­klag­ten war. Der Staats­an­walt sprach davon, dass sie „geziel­te Gewalt gegen Wehr­lo­se aus Aus­druck einer poli­ti­schen Gesin­nung“ gewe­sen sei, der Rich­ter urteil­te: „Das ist ein Schlä­ger­trupp natio­na­ler Gesin­nung.“ (Klei­ne Zeitung)


Chris­ti­an J: „Weiß” oder doch Braun?

Die Ver­tei­di­gung hat­te für sie­ben der Ange­klag­ten Frei­sprü­che gefor­dert, für den Schlä­ger Hans Peter A. vom Public Vie­w­ing am Kar­me­li­ter­platz ein mil­des Urteil.

Wird die FPÖ jetzt Kon­se­quen­zen zie­hen und zumin­dest Chris­ti­an J. aus­schlie­ßen, wie Kurz­mann im Vor­jahr ange­kün­digt hat? Oder wird sie wei­ter abwar­ten? Bis der Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung abge­schlos­sen und das Urteil wegen der Kör­per­ver­let­zung rechts­kräf­tig ist? Das Brü­der­paar hat jeden­falls noch gute Freun­de in der FPÖ. Ein Spit­zen­funk­tio­när der Gra­zer FPÖ, der sich als Mot­to den sin­ni­gen Spruch „Auch wenn ich ihre Mei­nung wider­lich fin­de, ich wer­de mich dafür tot­schla­gen las­sen, dass sie sie sagen dür­fen“ gege­ben hat, führt die bei­den Brü­der jeden­falls noch als Face­book-Freun­de. Zumin­dest einer der Brü­der J. dürf­te die­ses Mot­to kom­plett falsch ver­stan­den haben. Ob die Auf­fas­sungs­un­ter­schie­de der Bur­schen­schaf­ter beim Ger­ma­nen­kel­ler­fest Mit­te März aus­dis­ku­tiert wer­den konnten?

Wie wird die stei­ri­sche Lan­des­po­li­tik auf den Pro­zess reagie­ren? Schließ­lich woll­te man dort ja die För­de­run­gen für den RFJ neu­er­lich unter die Lupe neh­men. Nach dem, was zuletzt der Pro­zess in Graz und die Vor­fäl­le im Bezirk Lie­zen offen­bart haben, soll­te da eigent­lich rasches Han­deln ange­sagt sein!

↳ Graz: Prü­gel­na­zi beim RFS aktiv?
↳ Stei­er­mark: Strei­chung der För­de­run­gen für den RFJ

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | RFJ | RFS | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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