Die freiheitliche Wahlhelferin und ihre Wiederbetätigung

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Es blei­ben zahl­rei­che Wider­sprü­che offen, aber die Geschwo­re­nen des NS-Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­ses gegen Mela­nie G. und Dani­el B. haben in der Haupt­sa­che ein Urteil gefällt: Bei­de Ange­klag­ten wur­den der Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem NS-Ver­bots­ge­setz schul­dig gespro­chen. Die FPÖ hat gera­de noch recht­zei­tig die Kur­ve gekratzt.

Es ist auch eine tra­gi­sche Geschich­te, die vor dem Wie­ner Straf­lan­des­ge­richt einen vor­läu­fi­gen Abschluss fand. Mela­nie G., zeit­wei­se als „Meli Goschi“ in der Sze­ne bekannt, war eine eif­ri­ge Wahl­hel­fe­rin der FPÖ, gemein­sam mit ihrem Lebens­ge­fähr­ten Jür­gen D., der im Novem­ber 2010 ver­mut­lich an Sucht­mit­tel­miss­brauch starb. Bei­de waren nicht nur Frei­heit­li­che, son­dern auch über­zeug­te Neo­na­zis. Als „News“ im Herbst 2010 (Nr. 37/2010) über die bei­den berich­te­te, waren etli­che Fotos zu sehen, auf denen sie ein­zeln oder gemein­sam bzw. mit Drit­ten den Hit­ler­gruß zeig­ten. „Meli Goschi“ hat­te auch ihr Face­book-Pro­fil gesin­nungs­mä­ßig aus­ge­rich­tet: Als poli­ti­sche Ein­stel­lung gab sie „natio­nal­so­zia­lis­tisch“ an und als ihren Geburts­tag – Absicht oder Tat­sa­che? – den 20. April.


Mehr­fa­che Wiederbetätigung

Die Ange­klag­ten gaben an, nur bis 2009 „Teil der rech­ten Sze­ne“ gewe­sen zu sein. Jedoch war „Meli Goschi“ auch noch im Jahr 2011 „Teil der rech­ten Sze­ne“, als sie etwa an der Neo­na­zi-Demo in Dres­den teil­nahm. „Meli Goschi“ hat sich im Pro­zess am 3.11.2011 vor dem Wie­ner Straf­lan­des­ge­richt so ver­ant­wor­tet: „Es war dumm und unüber­legt. Ich woll­te die ande­ren beein­dru­cken.“ Die ande­ren waren neben den Neo­na­zis im Kel­ler­lo­kal der AFP, wo sie ver­kehr­te, offen­bar auch die Wäh­le­rIn­nen der FPÖ. Denn „Meli Goschi“ war so wie Jür­gen D. eine eif­ri­ge Wahl­kampf­hel­fe­rin der FPÖ. Als „News“ die ein­schlä­gi­gen Fotos von ihr und Jür­gen D. ver­öf­fent­lich­te, reagier­te die FPÖ empört. „News“ wur­de eine Kla­ge ange­kün­digt, die Gene­ral­se­kre­tä­re Vilims­ky und Kickl wie­sen jede Ver­bin­dung mit den bei­den ent­rüs­tet von sich. Auch jetzt beim Pro­zess erklär­te die FPÖ gegen­über dem „Kurier“ (5.11.2011): „Mit die­ser Frau haben wir nichts zu tun.” Aller­dings sind die Foto-Doku­men­te beein­dru­ckend: „Meli Goschi“ mit Heinz-Chris­ti­an Stra­che, Bar­ba­ra Rosen­kranz und Susan­ne Win­ter. „Meli Goschi“ mit ihrem Lebens­ab­schnitts­part­ner Jür­gen D. im FPÖ-T-Shirt mit Pickerln der neo­na­zis­ti­schen AFP usw..

Der Zweit­an­ge­klag­te Dani­el B. , der schon eine 27-mona­ti­ge Haft­stra­fe erhal­ten hat, ver­ant­wor­te­te sich mit sei­ner schwe­ren Kind­heit und auch mit dem vie­len Alko­hol, der in der Sze­ne geflos­sen sei.

Ermitt­lun­gen wur­den gegen ins­ge­samt 25 Per­so­nen geführt, vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt stan­den dann aber nur Mela­nie und Dani­el. Dani­el B. fass­te wei­te­re drei Mona­te unbe­dingt, Mela­nie G. 14 Mona­te bedingt aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.