Stunden später kann die haltungslose Vizebürgermeisterin der APA aber schon erklären, dass Hitler im ganzen Bezirk Braunau nicht als Ehrenbürger geführt werde. Ihre Recherchen hätten das ergeben. Freiheitliche Recherchen sind eben nicht die besten! Hitler war im Bezirk Braunau jedenfalls Ehrenbürger in Schalchen (das 1998 aberkannt hat), in Maria Schmolln und in Braunau. „Jetzt gilt es, seriös zu recherchieren statt hysterisch zu reagieren”, erklärt der Historiker Florian Schwanninger den OÖN (22.6.2011) In Maria Schmolln hat der Amtsleiter recherchiert und ein Dokument vom 7. September 1945 gefunden, mit dem der Gemeinderat Hitler die Ehrenbürgerschaft aberkannt hat.
Zurück zur Braunauer FPÖ-Vizebürgermeisterin. Stunden nach ihren Recherchen haben neue Recherchen offensichtlich so etwas wie eine Haltung ergeben, und sie ist für eine rasche Aberkennung mit der Begründung: „Österreich und insbesondere die Stadt Braunau waren und sind stets vorbildhaft in der Aufarbeitung der Geschichte.“ (APA-OTS, 22.6.2011) Lassen wir diesen gewichtigen Satz aus dem Mund einer FPÖ-Mandatarin einfach einmal so stehen und nachwirken!
Es gibt nämlich noch anderes zu berichten und zu recherchieren, etwa die juristischen Aspekte. Eine der bequemsten Antworten zu den Ehrenbürgerschaften Hitlers in den letzten Wochen war nämlich: Hitler ist schon seit seinem Selbstmord vor 66 Jahren kein Ehrenbürger mehr. Die Gemeindeordnungen würden ohnehin vorsehen, dass die Ehrenbürgerschaften mit dem Tod erlöschen. Dem ist nicht so! Der „Standard“ zitiert Univ.Prof. Heinz Mayer, und der zitiert wieder die aktuelle oö. Gemeindeordnung als Beleg.
Oberösterreich hat sich 2007 dafür entschieden, eine mit dem Tod befristete Wirkung der Ehrenbürgerschaft in das Gesetz aufzunehmen. 2007 ist aber nicht 1938: Nach der Machtübernahme durch die Nazis in Österreich wurde am 13.3.1938 verfügt, dass die austrofaschistische Gemeindeordnung aus 1936 weiter gelte.
Geändert wurde die Bezeichnung des Landes, das jetzt als „Oberdonau“ bezeichnet werden musste. Mit Oktober 1938 trat dann die deutsche Gemeindeordnung 1935 in Kraft, die ebenfalls keine Beschränkung der Ehrenbürgerschaft mit dem Tod vorsah.
Der Staatsrechtler Andreas Janko (Uni Linz) ist der Auffassung, dass es nach Kriegsende zu einem entscheidenden Bruch in der Gesetzgebung kam, durch die alle juristischen Normen mit direktem NS-Bezug außer Kraft gesetzt wurden. (OÖN, 25.6.2011) Einmal abgesehen davon, dass manche NS-Gesetze und Einzelbestimmungen noch sehr lange in der österreichischen Rechtsordnung nachwirkten: Bei den im Frühjahr 1938 geltenden Bestimmungen über die Ehrenbürgerschaften handelt es sich um solche aus dem Jahr 1936, die nicht vom Rechtsüberleitungsgesetz 1945 und den folgenden Rechtsbereinigungen wegen nationalsozialistischen Gedankenguts erfasst waren.
Es ist daher bis auf Weiteres davon auszugehen, dass die Ehrenbürgerschaften für Hitler und Co. in den verschiedenen Gemeinden rechtsgültige Beschlüsse darstellen: Einen gewählten Gemeinderat brauchten die Bürgermeister dazu auch nach der Gemeindeordnung des Ständestaates nicht, weil ihn die Gemeindeordnung von 1936 nicht mehr vorsah. Die Verfassungs- und Verwaltungsjuristen sind sich jedenfalls darin einig, dass eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft aus symbolischen Gründen jedenfalls anzuraten sei.
In Maria Anzbach, einer Gemeinde des Bezirkes Neulengbach, wo die Gemeindeverwalter im Jahr 1938 in einer „Amtlichen Verlautbarung“ die Ehrenbürgerschaft für Hitler in allen Gemeinden des Bezirkes bekanntgaben, sieht die Mehrheit des Gemeinderates auch das anders.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.6. wurde ein Dringlichkeitsantrag der Grünen auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft durch die Mehrheit der ÖVP nicht in die Tagesordnung aufgenommen. In Purkersdorf, das nicht zum Bezirk Neulengbach gehört, hat man in die Stadtarchive geblickt und dabei wilde Arisierungen, aber keine Ehrenbürgerschaft für Hitler gefunden (NÖN, 16.6.2011).
Es wäre den Gemeinden jedenfalls dringend anzuraten, ihre Archive (sofern vorhanden) aufzuarbeiten – nicht nur wegen der Ehrenbürgerschaften für Hitler.
Siehe auch: Die Ehrenbürgerschaften der Nazis; Teil I, II und III