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Die Ehrenbürgerschaften des Herrn H.

Haben wir irgend­et­was falsch gedeu­tet oder über­se­hen? Im „Kurier“ vom 21.6.2011 wird die FPÖ-Vize­bür­ger­meis­te­rin von Brau­nau, Bri­git­te Zeil­lin­ger, zu Adolf Hit­lers Ehren­bür­ger­schaft in Brau­nau befragt und weiß dazu nur, dass Hit­lers Ehren­bür­ger­schaft noch nicht auf der Tages­ord­nung ist: „Wenn es nicht auf der Tages­ord­nung ist, wie­so soll ich eine Hal­tung dazu haben?”

25. Juni 2011

Stun­den spä­ter kann die hal­tungs­lo­se Vize­bür­ger­meis­te­rin der APA aber schon erklä­ren, dass Hit­ler im gan­zen Bezirk Brau­nau nicht als Ehren­bür­ger geführt wer­de. Ihre Recher­chen hät­ten das erge­ben. Frei­heit­li­che Recher­chen sind eben nicht die bes­ten! Hit­ler war im Bezirk Brau­nau jeden­falls Ehren­bür­ger in Schal­chen (das 1998 aberkannt hat), in Maria Schmolln und in Brau­nau. „Jetzt gilt es, seri­ös zu recher­chie­ren statt hys­te­risch zu reagie­ren”, erklärt der His­to­ri­ker Flo­ri­an Schwan­nin­ger den OÖN (22.6.2011) In Maria Schmolln hat der Amts­lei­ter recher­chiert und ein Doku­ment vom 7. Sep­tem­ber 1945 gefun­den, mit dem der Gemein­de­rat Hit­ler die Ehren­bür­ger­schaft aberkannt hat.

Zurück zur Brau­nau­er FPÖ-Vize­bür­ger­meis­te­rin. Stun­den nach ihren Recher­chen haben neue Recher­chen offen­sicht­lich so etwas wie eine Hal­tung erge­ben, und sie ist für eine rasche Aberken­nung mit der Begrün­dung: „Öster­reich und ins­be­son­de­re die Stadt Brau­nau waren und sind stets vor­bild­haft in der Auf­ar­bei­tung der Geschich­te.“ (APA-OTS, 22.6.2011) Las­sen wir die­sen gewich­ti­gen Satz aus dem Mund einer FPÖ-Man­da­ta­rin ein­fach ein­mal so ste­hen und nachwirken!

Es gibt näm­lich noch ande­res zu berich­ten und zu recher­chie­ren, etwa die juris­ti­schen Aspek­te. Eine der bequems­ten Ant­wor­ten zu den Ehren­bür­ger­schaf­ten Hit­lers in den letz­ten Wochen war näm­lich: Hit­ler ist schon seit sei­nem Selbst­mord vor 66 Jah­ren kein Ehren­bür­ger mehr. Die Gemein­de­ord­nun­gen wür­den ohne­hin vor­se­hen, dass die Ehren­bür­ger­schaf­ten mit dem Tod erlö­schen. Dem ist nicht so! Der „Stan­dard“ zitiert Univ.Prof. Heinz May­er, und der zitiert wie­der die aktu­el­le oö. Gemein­de­ord­nung als Beleg.

Ober­ös­ter­reich hat sich 2007 dafür ent­schie­den, eine mit dem Tod befris­te­te Wir­kung der Ehren­bür­ger­schaft in das Gesetz auf­zu­neh­men. 2007 ist aber nicht 1938: Nach der Macht­über­nah­me durch die Nazis in Öster­reich wur­de am 13.3.1938 ver­fügt, dass die aus­tro­fa­schis­ti­sche Gemein­de­ord­nung aus 1936 wei­ter gelte.

Geän­dert wur­de die Bezeich­nung des Lan­des, das jetzt als „Ober­do­nau“ bezeich­net wer­den muss­te. Mit Okto­ber 1938 trat dann die deut­sche Gemein­de­ord­nung 1935 in Kraft, die eben­falls kei­ne Beschrän­kung der Ehren­bür­ger­schaft mit dem Tod vorsah.

Der Staats­recht­ler Andre­as Jan­ko (Uni Linz) ist der Auf­fas­sung, dass es nach Kriegs­en­de zu einem ent­schei­den­den Bruch in der Gesetz­ge­bung kam, durch die alle juris­ti­schen Nor­men mit direk­tem NS-Bezug außer Kraft gesetzt wur­den. (OÖN, 25.6.2011) Ein­mal abge­se­hen davon, dass man­che NS-Geset­ze und Ein­zel­be­stim­mun­gen noch sehr lan­ge in der öster­rei­chi­schen Rechts­ord­nung nach­wirk­ten: Bei den im Früh­jahr 1938 gel­ten­den Bestim­mun­gen über die Ehren­bür­ger­schaf­ten han­delt es sich um sol­che aus dem Jahr 1936, die nicht vom Rechts­über­lei­tungs­ge­setz 1945 und den fol­gen­den Rechts­be­rei­ni­gun­gen wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gedan­ken­guts erfasst waren.

Es ist daher bis auf Wei­te­res davon aus­zu­ge­hen, dass die Ehren­bür­ger­schaf­ten für Hit­ler und Co. in den ver­schie­de­nen Gemein­den rechts­gül­ti­ge Beschlüs­se dar­stel­len: Einen gewähl­ten Gemein­de­rat brauch­ten die Bür­ger­meis­ter dazu auch nach der Gemein­de­ord­nung des Stän­de­staa­tes nicht, weil ihn die Gemein­de­ord­nung von 1936 nicht mehr vor­sah. Die Ver­fas­sungs- und Ver­wal­tungs­ju­ris­ten sind sich jeden­falls dar­in einig, dass eine Aberken­nung der Ehren­bür­ger­schaft aus sym­bo­li­schen Grün­den jeden­falls anzu­ra­ten sei.

In Maria Anz­bach, einer Gemein­de des Bezir­kes Neu­leng­bach, wo die Gemein­de­ver­wal­ter im Jahr 1938 in einer „Amt­li­chen Ver­laut­ba­rung“ die Ehren­bür­ger­schaft für Hit­ler in allen Gemein­den des Bezir­kes bekannt­ga­ben, sieht die Mehr­heit des Gemein­de­ra­tes auch das anders.

In der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes vom 20.6. wur­de ein Dring­lich­keits­an­trag der Grü­nen auf Aberken­nung der Ehren­bür­ger­schaft durch die Mehr­heit der ÖVP nicht in die Tages­ord­nung auf­ge­nom­men. In Pur­kers­dorf, das nicht zum Bezirk Neu­leng­bach gehört, hat man in die Stadt­ar­chi­ve geblickt und dabei wil­de Ari­sie­run­gen, aber kei­ne Ehren­bür­ger­schaft für Hit­ler gefun­den (NÖN, 16.6.2011).

Es wäre den Gemein­den jeden­falls drin­gend anzu­ra­ten, ihre Archi­ve (sofern vor­han­den) auf­zu­ar­bei­ten – nicht nur wegen der Ehren­bür­ger­schaf­ten für Hitler.

Sie­he auch: Die Ehren­bür­ger­schaf­ten der Nazis; Teil I, II und III

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Schlagwörter: FPÖ | Nationalsozialismus | Niederösterreich | Oberösterreich

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