NEWS berichtete 1997 (Nr 4 und 6) über die ersten Neonazi-Kontakte von A. und T.
A. hatte schon 1990 Norbert Burger, den Chef der NDP kennengelernt und sich mit ihm – unter anderem auch in den Räumen der „Olympia“ – mehrmals getroffen. Kontakte zu Herbert Schweiger, dem Altnazi, Gerd Honsik und Franz Radl folgten.
1993 absolvieren die beiden eine fünfmonatige paramilitärische Ausbildung in Südafrika bei der rassistischen AWB (Afrikaner Weerstandsbeweging), die damals in Dutzenden Bombenanschlägen mit etlichen Toten das Land terrorisierte.
Auch T. lernte Radl kennen. Den Kontakt vermittelte ihm laut NEWS damals ein FPÖ-Funktionär aus dem Burgenland. T. war damals in Wien bei der Polizei beschäftigt und besorgte Radl eine brisante EKIS-Auskunft. Die EKIS-Abfrage wurde im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Radl gefunden. 1995, nach einer Hausdurchsuchung bei A., flüchteten die beiden nach Schweden und tauchten in der militanten schwedischen Neonazi-Szene unter. A., der auch schon Radls PC repariert hatte, wurde bei den schwedischen Neonazis als Computerspezialist geführt. In dieser Zeit betreute er auch die österreichische Mailbox des konspirativ organisierten Thule-Netzwerks und wies dort unter dem Titel „Bombenbau und Anleitungen“ und seinem Nickname Arisk auf eine Internetadresse hin, unter der Bombenbau-Anleitungen veröffentlicht werden. Dem Aufenthalt in Schweden folgt noch einer in der dänischen Nazi-Szene, dann kehrten beide wieder nach Österreich zurück. Die skandinavische Neonazi-Szene war in den 1990er-Jahren extrem gewalttätig. Etliche Morde, Sprengstoff- und Briefbombenattentate gingen auf ihr Konto.
Als T. im Juli 1996 wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt und der NS ‑Wiederbetätigung verhaftet wurde, entzog sich A. seiner Verhaftung und ging neuerlich auf Reisen. Er landete schließlich wieder in Südafrika. 2002 wurde A. im Internet „gefunden“: Er betrieb eine Website unter seinem Namen.
T. wurde im Dezember 1996 von einem Geschworenengericht in Wiener Neustadt zu vier Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung und Missbrauch der Amtsgewalt verurteilt. Ein Urteil, das vor allem im Vergleich zu den drei Jahren, die A. dann 2004 bei seinem Prozess kassierte, problematisch war. Denn T. war nicht nur geständig, sondern belastete glaubhaft A. als den eigentlichen Initiator und als überzeugten Nationalsozialisten.
Im Jahr 2003 handelte der Anwalt von A. mit Justizminister Böhmdorfer (FPÖ) einen eigenartigen Deal aus. Gegen die Zusicherung von freiem Geleit und einer geringen Kaution wurde der internationale Haftbefehl gegen A. aufgehoben, und A. konnte nach Österreich zurückkehren, wo er im Juni 2004 ebenfalls in Wiener Neustadt vor einem Geschworenengericht landete. Seine Aussage vor Gericht war ausweichend: „Es war eine Dummheit, die ich wieder in Ordnung bringen will. Das ist Teil meines Lebens.” Keine Entschuldigung bei den Angehörigen der Toten bzw. der jüdischen Gemeinschaft. Vor Gericht bezeichnete er sich als „Nationalist“, der mit der Neonazi-Szene schon längst keinen Kontakt mehr habe. Obwohl ihn das Gericht als Haupttäter sah, wurde A. so wie T. zu vier Jahren Haft verurteilt, die nach einer Berufung sogar auf drei Jahre reduziert wurden. A. dürfte somit spätestens seit 2007 wieder auf freiem Fuß gewesen sein.
➡️ Alpen-Nazis: Friedhofsschänder, Freiheitlicher und Neonazi – Teil I