
Während in Vorarlberg ein „geschichtsinteressierter“ Sammler von NS-Propagandamaterial neben einer bedingten Haftstrafe auch noch eine empfindliche Geldstrafe erhielt, kamen ein Niederösterreicher und ein Salzburger glimpflicher davon. Wirklich in die Haft könnte jedoch ein Wiener wandern, der es lustig fand, sein WLAN-Netzwerk mit Namen wie „Gestapo-88“ zu betiteln. Der OGH bestätige nun den Schuldspruch aus der ersten Instanz. Gleich zwei Gedenkstätten-Schändungen gab’s gestern in Wien. In einem Fall ist klar, wer die Täter waren. Weiter…