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Lesezeit: 4 Minuten

KZ-Überlebende klagen „Aula“

Nach der skandalösen Einstellung der Ermittlungen gegen den Autor des Beitrags „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ in der „Aula“ und der mindestens ebenso skandalösen Begründung der Staatsanwaltschaft Graz für die Einstellung gibt es nun ein neues Verfahren gegen die „Aula“ und den Autor „Fred“ (Manfred Werner) Duswald. Neun KZ-Überlebende und die Tochter von Leon Zelman klagen auf Widerruf, Unterlassung, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

8. Juli 2016

Harald Walser, der die Anzeige wegen Wiederbetätigung gegen Duswald eingebracht hatte, steht für die Grünen auch hinter der Klage gegen Duswald und die „Aula“. Eigentlich sind es zwei Klagen, eine zivilrechtliche, die am Donnerstag, 7.7. vorgestellt wurde und eine medienrechtliche gegen den „Aula“-Verlag, die in den nächsten Tagen eingebracht wird.

Dass es diese Klagen gibt, ist eigentlich schon eine Sensation. Denn fast alle KlägerInnen sind sehr alt. Mit Ausnahme von Caroline Shklarek -Zelman, der Tochter von Leon Zelman, der jahrzehntelang in Wien das „Jewish Welcome Service“ geleitet, sind alle Kläger weit über 80. Acht von ihnen waren im KZ Mauthausen, einem der schlimmsten KZ der Nazis, inhaftiert.

„Im KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern wurden zwischen 1938 und 1945 etwa 190.000 Menschen aus 40 Nationen interniert und terrorisiert. An die 100.000 Häftlinge wurden ermordet. Das KZ Mauthausen gehörte als einziges Lager mit Stufe III, dh. „Vernichtung durch Arbeit“ zu den gefürchtetsten Lagern des NS-Regimes überhaupt“, heißt es in der Klagsschrift.

Im Beitrag von Fred Duswald in der „Aula“ vom Juli/August 2015 „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ war nicht nur von einer „Landplage“ der befreiten Häftlinge die Rede, sondern da hieß es auch:

[A]m 7.Mai war Mauthausen samt Gusen in amerikanischer Hand. Auf einen Schlag waren über 18.000 registrierte Häftlinge frei, dazu noch eine unbekannte Anzahl nicht erfaßter Insassen. Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land.

„Perfide“ und „menschenverachtend“ nennt die Klage die Formulierungen in der „Aula“, durch die der Eindruck vermittelt werde „dass die KZ-Häftlinge eine Freiheitsstrafe aufgrund eines rechtsstaatlichen Gerichtsurteils verbüßen mussten“ und außerdem, „dass sämtliche KZ-Überlebende nach ihrer Freilassung strafrechtlich relevante Handlungen wie Raub, Mord und Schändung zu verantworten haben“.


Konzentrationslager Mauthausen, Sowjetische Kriegsgefangene vor der Baracke. Für Duswald „Massenmörder“?

In den Formulierungen sehen die KlägerInnen eine „pauschale Verunglimpfung von KZ-Überlebenden“ und halten demgegenüber fest, dass sie „nicht aufgrund von strafrechtlichen Handlungen, sondern aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer politischen Gesinnung in den KZ interniert, ausgebeutet und malträtiert“ wurden.

Sie haben auch nach der Befreiung der Konzentrationslager niemals strafrechtlich relevante Handlungen wie insbesondere Raub, Plünderung, Schändung oder Mord begangen. Die inkriminierten Tatsachenbehauptungen sind nicht nur unwahr und menschenverachtend, sondern aufgrund des Umstands, dass die Überleb enden der KZ bei der Befreiung so schwach oder krank waren, dass ein Großteil nicht einmal imstande war, die Lager selbständig zu verlassen bzw. Nahrung zu sich zu nehmen, geradezu absurd und bösartig.

71 Jahre nach der Befreiung von Mauthausen müssen Überlebende des KZ vor österreichischen Gerichten um ihren Ruf kämpfen, weil die „Aula“, das „freiheitliche Monatsmagazin“, dessen Medieninhaber die Freiheitlichen Akademikerverbände sind, Rechtsextremen und Revisionisten eine Bühne bietet: „Die inkriminierte Veröffentlichung ist nicht nur eine erneute Erniedrigung und eine Verharmlosung der furchtbaren Geschehnisse in KZ während der Nazi-Zeit, sondern geradezu eine Leugnung des durch das NS-Regime industriell organisierten Massenmords.“

Die Grünen werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, erklärte Walser bei der Pressekonferenz am Donnerstag, und die Medienanwältin Maria Windhager ergänzte: „Wir gehen daher bis vor den Europäischen Gerichtshof, wenn es nötig ist.“ (derstandard.at)

Das könnte auch nötig werden, denn noch ist offen, ob das Landesgericht Graz, vor dem die Klage verhandelt wird, den KlägerInnen die Legitimation erteilt:

Rein rechtlich geht es den Grünen in diesem Fall um die sogenannte Aktivlegitimation, also die Befugnis des Klägers oder der Klägerin, den ihm oder ihr zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen. „Wir betreten damit juristisches Neuland“, betonte Windhager.“ (kurier.at).

⇒ Schon 2011 hetzte Duswald gegen die „Kazetler“ von Mauthausen.
⇒ Anzeige gegen die „Aula“ 2015.
⇒ Die skandalöse Begründung der Staatsanwaltschaft Graz.
⇒ Auch der Rechtsschutzbeauftragte formuliert skandalös.

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Schlagwörter: Beleidigung | Freilich/AULA | Klage | Steiermark | Wiederbetätigung | Wien

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