Wels/OÖ: Sieben NS-Vorwürfe, acht Stimmen für Freispruch
Seine ehemalige Lebensgefährtin schilderte vor Gericht wiederholte antisemitische Aussagen, zwei Hitlergrüße und eine aus ihrer Sicht gefestigte Überzeugung des Angeklagten. Die acht Geschworenen am Landesgericht Wels überzeugte davon am 5. Oktober offenbar nichts ausreichend für einen Schuldspruch: Sie sprachen Christoph S. einstimmig vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei.
Die Frau sagte aus, S. habe während ihrer Beziehung zwischen Ende 2022 und Ende 2024 immer wieder erklärt, Hitler solle zurückkommen. Im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg habe er Jüdinnen und Juden als„Drecksvolk“ bezeichnet; solche Aussagen seien „hin und wieder, oft“, schätzungsweise zehn- bis 15-mal gefallen. S. habe dabei aus ihrer Sicht seine tatsächliche Überzeugung geäußert. Zweimal soll er zudem den Hitlergruß gezeigt haben – einmal mit dem Spruch „Hebst du die Hand, regierst du das Land!“, ein weiteres Mal mit „Wie hoch springt der deutsche Schäferhund? So hoch!“. Sie berichtete außerdem von Kontakten zu rechtsextremen Freunden, wollte dazu aber keine Namen nennen.
S. bestritt sämtliche Vorwürfe und führte sie auf den Streit um das gemeinsame Kind zurück. Er habe keine nationalsozialistischen Tendenzen, interessiere sich lediglich für Geschichte und halte die NS-Verbrechen für „abartig“. Die Verteidigung stellte die Glaubwürdigkeit der Ex-Partnerin in Frage und verwies wiederholt auf den Konflikt um Besuchs- und Sorgerecht.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Aussagen der Frau hingegen für glaubwürdig: „Derart konkrete Aussagen erfindet man nicht so einfach.“ Sie verwies außerdem darauf, dass gegen S. ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs der Gewaltausübung gegen seine Ex-Partnerin anhängig ist. Die Frau selbst berichtete im Prozess von Drohungen, Beschimpfungen und davon, dass sie wegen der Situation in psychologischer Behandlung sei. Diese Vorwürfe waren nicht Gegenstand des Wiederbetätigungsprozesses und sind gesondert zu beurteilen.
Die Hauptfrage an die Geschworenen bündelte sieben vorgeworfene Teilakte – von antisemitischen Aussagen über die positive Bewertung nationalsozialistischer Menschenversuche bis zu den beiden Hitlergrüßen. Nach mehr als einer Stunde Beratung lautete das Ergebnis dennoch achtmal Nein. Damit folgte kein einziges Mitglied der Geschworenen der Anklage in einem für einen Schuldspruch ausreichenden Ausmaß. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Rechtsmittel, der Freispruch ist rechtskräftig.
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Groß Enzersdorf-Korneuburg/NÖ: Vom Hakenkreuz zum „Fenster zu meinem Herzen“
Ein Hakenkreuz über dem Bauchnabel und SS-Runen auf der Brust sollten angeblich bloß provozieren: Ein 34-Jähriger musste sich am 19. Oktober am Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung verantworten. Anlass war ein Lokalbesuch im Mai in Groß-Enzersdorf. Nachdem ihn andere Gäste ignoriert hatten, zog er sein T-Shirt hoch, präsentierte die Tätowierungen und rief laut Anklage: „Da schauts her!“
Der Angeklagte bestritt die Handlung nicht, wohl aber einen nationalsozialistischen Vorsatz. Er sei damals stark alkoholisiert gewesen und habe die anderen Gäste lediglich „schockieren“ wollen. Das Hakenkreuz habe er später selbst zu einem stilisierten Fenster überarbeitet – einem „Fenster zu meinem Herzen“. Auch die SS-Runen veränderte er nachträglich. Die ursprünglichen Tattoos habe er betrunken gestochen, die Korrekturen am nächsten Tag nüchtern vorgenommen.
Der beisitzende Richter wunderte sich, warum bei den selbst gestochenen Motiven „immer was, was mit Nazis zu tun hat“ herauskomme. Auch der Staatsanwalt fragte, welchen Zweck Hakenkreuz und SS-Symbole sonst erfüllen sollten, wenn man sie demonstrativ zur Schau stelle.
Der 34-Jährige war bereits viermal vorbestraft und erst im März unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Die acht Geschworenen bejahten den Vorwurf der Wiederbetätigung einstimmig. Das Gericht verhängte nochmals ein Jahr bedingt – rechtskräftig.
(Quelle: noen.at, 25.10.26)
Graz: Kein Wissen über Nazisprüche am LKW
Im August war ein Lkw einer südsteirischen Spedition in Graz aufgefallen: Über dem Fahrerhaus stand in Frakturschrift „Führerhaus“, auf den Seitenfenstern klebten „Klagt nicht, kämpft“ und die KZ-Parole „Arbeit macht frei“. Am 20. Oktober stand der Lkw-Lenker deswegen in Graz vor Gericht.
Der Angeklagte beteuerte, sich bei den Schriftzügen nichts gedacht zu haben. „Führerhaus“ habe er auf anderen Lastwagen gesehen, außerdem gefalle ihm die Schrift. „Arbeit macht frei“, das die Nazis etwa im KZ Auschwitz über den Eingang als Gipfel des Zynismus angebracht hatten, habe für den LKW-Chauffeur persönlich bedeutet, dass er sich durch Arbeit nach familiären und finanziellen Problemen wieder etwas leisten könne. Und „Klagt nicht, kämpft“, eine unter Rechtsextremen häufig verwendete Parole, sollte nach seiner Darstellung lediglich ausdrücken, dass man sich nach Rückschlägen wieder aufraffen müsse. „Hinterher ist man immer gescheiter“, erklärte er vor Gericht.
Als Richterin Julia Riffel Nachrichten ansprach, die auf seinem Handy gefunden worden waren, darunter Reichsadler, Hitler-Witze und ähnliche Inhalte, erklärte der Angeklagte, er habe diese Nachrichten nur bekommen und selbst nichts verschickt. Die Richter hielten ihm entgegen, dass solche Inhalte üblicherweise kaum an jemanden geschickt würden, der sie erkennbar ablehne.
Die Geschworenen glaubten der Darstellung des Mannes nicht und sprachen ihn mehrheitlich schuldig. Das Gericht verhängte 5.400 Euro Geldstrafe sowie acht Monate bedingter Freiheitsstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(Quelle: krone.at, 21.10.26)
2012 hatte das Mauthausen Komitee erstmals auf einen oberösterreichischen LKW aufmerksam gemacht, der mit der Aufschrift „Führerhaus“ unterwegs war. Seiterher tummeln sich auf Österreichs Straßen immer wieder Nazi-Trucks mit denselben braunen Parolen.
Leoben/Stmk: „War doch schön!“ zu Auschwitz
Mit „Sieg Heil“ und einem zynischen Kommentar zu Auschwitz brachte sich Obersteirer am 22. Oktober vor das Landesgericht Leoben. Martin T. musste sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verharmlosung beziehungsweise Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen nach dem Verbotsgesetz verantworten.
Am 28. Mai hatte der 44-Jährige auf Facebook einen Beitrag geteilt, in dem Deutsche von Migranten als „Kartoffeln“ bezeichnet wurden, und dazu „Abschieben! Sieg Heil!“ geschrieben. Eine Woche später kommentierte er eine Dokumentation über Auschwitz mit: „War doch schön!“ Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte er eingeräumt, gewusst zu haben, dass solche Äußerungen strafbar sind.
Vor Gericht bekannte er sich „schon schuldig“, seine Erklärungen blieben allerdings eigenwillig. Auf die Frage, wie viele Menschen in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern ermordet worden seien, antwortete er mit „ein paar Tausend“. Den Auschwitz-Kommentar habe er im Stress geschrieben; erst auf der Polizei sei ihm bewusst geworden, „was für einen Müll“ er von sich gegeben habe. Als Ursache nannte er Ärger im Beruf. Den zugrunde liegenden Facebook-Beitrag habe er gar nicht gelesen, lediglich die Überschrift. Nach seiner Einvernahme löschte er das Profil.
Die Verteidigung argumentierte mit verminderter Intelligenz, persönlichem Stress und einer von sozialen Medien aufgeheizten Stimmung. Die acht Geschworenen ließen daran bei der Schuldfrage keinen Zweifel: Beide Hauptfragen beantworteten sie einstimmig mit Ja. Das Gericht verhängte 14 Monate bedingter Freiheitsstrafe, ordnete Bewährungshilfe an und verpflichtete T. zum Ersatz der Verfahrenskosten. Als mildernd wurden unter anderem sein Geständnis, seine Unbescholtenheit, das Löschen der Beiträge und seine verminderte Intelligenz gewertet.
T. nahm das Urteil an. Ob sich die Staatsanwaltschaft geäußert hat, ist nicht bekannt.
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Linz: Aus „Black Friday“-Diversion wird Schuldspruch
Die im November 2025 gewährte Diversion nach dutzenden NS-Postings hatte Stoppt die Rechten als „Black Friday am Linzer Landesgericht“ bezeichnet. Knapp ein Jahr später endete der Fall nun doch mit einem Schuldspruch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Dem mittlerweile 27-jährigen Florian S. wurde vorgeworfen, über rund 17 Monate hinweg einschlägige Inhalte über WhatsApp verschickt zu haben. Es seien insgesamt 71 Nachrichten beziehungsweise Versandvorgänge mit NS-Propaganda gewesen, darunter Hitler-Verherrlichung, Hakenkreuze, „Sieg Heil“-Grüße sowie rassistische und antisemitische Hetze.
Ende 2025 wollte das Landesgericht Linz das Verfahren gegen eine Zahlung von 3.500 Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten diversionell erledigen. Nach Protesten unter anderem des Mauthausen Komitees und des Netzwerks gegen Rechtsextremismus legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Linz hob die Diversion schließlich auf: Angesichts der Vielzahl der Taten, des langen Tatzeitraums und der erkennbaren NS-Sympathie sei die Schuld zu schwer; auch generalpräventive Gründe sprächen gegen eine Diversion.
Am 23. Oktober wurde am Landesgericht Linz neuerlich verhandelt. Das Beweisverfahren war bereits 2025 geführt worden, diesmal wurden die seither hinzugekommenen Akteninhalte verlesen. Die Geschworenenfrage umfasste unter anderem Bilder und Videos mit Hitler, Hakenkreuzen und SS-Runen, „Sieg Heil“-Grüße sowie besonders widerliche rassistische und antisemitische Inhalte.
Die Geschworenen beantworteten die Schuldfrage einstimmig mit acht zu null. Das Urteil: sieben Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, dazu 1.000 Euro Kostenersatz. Das sichergestellte iPhone wird eingezogen und vernichtet. S. verzichtete auf ein Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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Steyr/OÖ: „Sondermüll“-Kommentar kostet 800 Euro
Wer LGBTIQ-Personen öffentlich als „Sondermüll“ bezeichnet, muss mit mehr als Gegenrede rechnen: Ein Landwirt aus dem Mühlviertel stand am 23. Oktober am Landesgericht Steyr wegen Verhetzung vor Gericht. Unter einen Facebook-Beitrag der Steyr Pride hatte er am 5. Juli geschrieben: „Dieses Gesindel ist reiner Sondermüll!!“ Das hatte ihm eine Anzeige eingebracht.
Abgehandelt war die Causa innerhalb weniger Minuten. Das Gericht sprach ihn schuldig und verhängte 40 Tagessätze zu je 20 Euro, insgesamt 800 Euro Geldstrafe. Dazu kommen 200 Euro Pauschalkosten. Die Strafe ist binnen sechs Monaten zu bezahlen.
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