Vor seiner Heirat 2024 mit Jacqueline Lugner, der Tochter des Wiener Baumeisters Richard Lugner, hieß Leo noch Kohlbauer – und war durch zahlreiche rechtsextreme Aktivitäten und Äußerungen bereits öffentlich bekannt. In der Wiener FPÖ ist Leo Lugner schon weit über ein Jahrzehnt aktiv, war von 2017 bis 2020 im Wiener Gemeinderat (und Landtag), verfehlte 2020 ein Mandat und ist seit 2025 wieder Abgeordneter.

Im Zuge der Recherchen des „Standard“ zu den rechtsextremen Aktivitäten bei der Freiheitlichen Jugend hatte ein Whistleblower auch Ermittlungen gegen Leo Lugner erwähnt, was zu einer „Standard“-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien führte. Die StA bestätigte dem „Standard“, dass sie Ermittlungen wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung gegen Lugner geführt und ihm schließlich ein Diversionsangebot unterbreitet habe. Die Ermittlungen konnten trotz der aktuell für Lugner geltenden Immunität geführt werden, weil sich die Vorfälle vor der Annahme seines Mandats ereignet hätten.
In der Meldung des „Standard“ waren „mehrere Jahre“ Ermittlungen erwähnt, in seinem darauffolgenden Tweet auf X schrieb Leo Lugner: „Vor neun Jahren habe ich in einem privaten Chat unüberlegte Aussagen gemacht – etwa die Anspielung auf Eiernockerl am 20. April.“ Das ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Lugner bezeichnet seine Nachricht lediglich als „Anspielung“ und nennt es mit „etwa“ nur als Beispiel. Zugleich datiert er die Nachricht auf vor neun Jahren.

Da stellen sich mehrere Fragen: War das Eiernockerl-Posting zum 20. April das einzige, was Lugner vorgeworfen wurde? Das wäre schon deshalb ungewöhnlich, weil in den uns bekannten Fällen, in denen „Eiernockerl“-Postings zu Ehren von Hitler strafrechtlich verfolgt wurden, nicht mit einer Hausdurchsuchung vorgegangen wurde. Und ab wann genau ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Lugner, wann fand die Hausdurchsuchung statt? Laut „Standard“ „sollen die Ermittlungen begonnen haben, als Lugner kein Mandat hatte, sondern Sprecher der FPÖ Wien war“ – also nach dem November 2020.
Fest steht: 2025 hat Lugner mit dem Wissen kandidiert, dass gegen ihn wegen NS-Wiederbetätigung ermittelt wird. Ein Kandidat, der das verschweigt, ist inakzeptabel! Ein Kandidat, der möglicherweise mehr als nur ein Eiernockerl-Posting zu Hitlers Geburtstag verfasst hat, ebenso.
Leo Lugner betont in seinem Tweet zwar seine Distanzierung vom Nationalsozialismus, hat sich aber für das Verschweigen nicht entschuldigt. Was ihm die Staatsanwaltschaft konkret vorgeworfen und mit dem Diversionsangebot aus der (Strafrechts-)Welt geschafft hat, bleibt im Unklaren. Auch das ist bei einem Politiker untragbar!
Bei Kinderspielen bezeichnet das „Leo“ einen geschützten Ort, an dem man nicht abgeschlagen oder gefangen werden kann. Leo Lugner ist aber kein Kind und NS-Wiederbetätigung ist kein Kinderspiel! Ein Leo für Leo Lugner, ohne gerichtliche Erörterung der schweren Vorwürfe gegen ihn (die NS-Wiederbetätigung wird als „Verbrechen“ und nicht als „Vergehen“ eingestuft), das ist inakzeptabel – zumal vergleichbare Fälle wegen Eiernockerl-Postings immer wieder vor Geschworenengerichten landen, obwohl die Beschuldigten keine Abgeordneten sind.
Das juristische „Leo“ für Lugner irritiert auch vor dem Hintergrund seiner politischen Vorgeschichte. In den vergangenen Jahren fiel er wiederholt durch seine Identitären-Nähe, mit homophoben und queerfeindlichen Äußerungen, rassistischen Positionen und rechtsextremen Begriffen und Kampagnen auf – von der „Globohomo-Ideologie“ bis zur Forderung nach „Remigration“.

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