Leoben/Stmk: Das „kleine Museum“ im Wohnzimmer
Ein Hitler-Porträt an der Wand, Hakenkreuz-Anstecker, SA-Dolche, acht Mutterkreuze, „Mein Kampf“, ein Bierkrug mit Hakenkreuzen und ein Badetuch mit Reichsadler: Am 7. September musste sich ein bislang unbescholtener Pensionist am Landesgericht Leoben wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Aufgefallen war die Sammlung im August 2025 bei einer waffenrechtlichen Überprüfung. In einem versperrten Kasten fanden Polizisten zudem Wehrmachts- und SA-Uniformen, auf dem Computer des Mannes lagen ausländerfeindliche Memes mit NS-Bezug.
Der Angeklagte bestritt einen nationalsozialistischen Vorsatz. Er sammle historische Gegenstände, vieles habe er von Verwandten oder Bekannten erhalten. „Meine Wohnung ist ein kleines Museum“, erklärte er dem Gericht. Beim Hitler-Porträt habe er sich „nichts dabei gedacht“: Das Bild sei zunächst in einem Kuvert gelegen, irgendwann habe er es aufgehängt. Auch die acht Mutterkreuze stammten nicht alle aus der Familie. Bekannte hätten von seiner Sammelleidenschaft erfahren und weitere Exemplare gebracht. Die auf seinem Computer gespeicherten NS-Bilder hätten ihm Arbeitskollegen „spaßhalber“ geschickt. Sein Verteidiger sah in ihm jedenfalls „nicht den typischen Wiederbetätigungstäter“. Der Pensionist selbst betonte, er sei kein NS-Sympathisant, die Verbrechen an Jüdinnen und Juden bezeichnete er als „eine Schande, das waren arme Teufel“.
Die Schilderungen des Angeklagten über seine lang andauernde „Sammelleidenschaft“ brachten die Staatsanwältin dazu, den angeklagten Tatzeitraum während der Verhandlung bis 1986 zurück auszuweiten. In ihrem Schlussplädoyer legte sie den Geschworenen nahe, sich zu fragen, wie jemand denke, der solche Gegenstände im eigenen Wohnbereich um sich habe und täglich auf ein Hitler-Porträt blicke. Der Verteidiger forderte eine Diversion und berief sich dabei auf den Fall Leo Lugner.
Die acht Geschworenen beantworteten die Schuldfrage einstimmig mit Ja. Das Gericht verhängte zehn Monate bedingte Haft und ordnete die Einziehung der NS-Devotionalien an. Der angeklagte Leobner wollte die Stücke lieber einem Museum überlassen, weil er sehr daran hänge. Das sei, so der Richter, „kein Thema“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wiener Neustadt/NÖ: Holocaust als „Humor“
Zwei antisemitische Bilder in einer WhatsApp-Gruppe mit 17 Mitgliedern brachten einen 39-jährigen Schlosser am 8. September vor ein Geschworenengericht in Wiener Neustadt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm nach § 3h Abs. 1 und 2 Verbotsgesetz die Leugnung beziehungsweise Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords und anderer NS-Verbrechen vor.
Am 29. Juni 2025 hatte der Mann zwei Bilder gepostet: Eines zeigte Rauchwolken mit der Aufschrift „Jüdisches Familienfoto“. Das zweite stellte die Aggregatzustände dar – beim Zustand „Gas“ stand ein Davidstern. Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte im Sinn der Anklage schuldig und erklärte, er fühle sich dem Nationalsozialismus nicht zugehörig. Das Verbotsgesetz und die im NS verfolgten Gruppen seien ihm bekannt. Bis vor rund einem Jahr habe er allerdings ein „anderes Spektrum von Humor“ gehabt. Mittlerweile habe sich das geändert: Er habe eine Partnerin und werde Vater. Der Mann war bereits zweimal vorbestraft, unter anderem wegen Beteiligung an einem schweren Raub als Jugendlicher und später wegen einer Schlägerei.
Die Staatsanwaltschaft wertete die Postings als bewussten und gewollten Akt. Die Verteidigung plädierte dennoch auf Freispruch und argumentierte mit Zweifeln am subjektiven Tatbestand. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort. Die acht Geschworenen beantworteten die Schuldfrage einstimmig mit Ja. Das Gericht verhängte 18 Monate bedingte Haft sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Salzburg-Linz: Ex-Polizist scheitert mit Strafberufung
Für einen ehemaligen Salzburger Polizisten bleibt es bei 18 Monaten bedingter Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Das Oberlandesgericht Linz wies am 8. September seine Berufung gegen das Strafmaß ab. Der Schuldspruch selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits fix: Eine Nichtigkeitsbeschwerde hatte der Oberste Gerichtshof zuvor zurückgewiesen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Im Jänner sprachen die Geschworenen den Salzburger schuldig, das Gericht verhängte 18 Monate bedingt. Er hatte auf der Heckscheibe seines Autos einen großflächigen weißen Adler angebracht, der dem NS-Reichsadler entsprach. Im März 2025 tauchte er zudem in einem Fitnessstudio mit einem Shirt auf, das einen Ku-Klux-Klan-Mann mit weißer Kapuze und Henkersknoten sowie die Schriftzüge „Ku-Klux-Klan“, „Invisible Empire“ und „White Power“ zeigte. Vor dem Landesgericht Salzburg räumte der 29-Jährige den Rassismus sogar ein: „Mir ist es bewusst, dass es ein rassistischer Schriftzug ist. Ich wollte nur ein bisschen provozieren, weil es gegen Ausländer geht.“
Vor dem OLG wollte der Mann nun eine mildere Strafe erreichen. Sein Verteidiger verwies darauf, dass er seine Stelle bei der Polizei verloren habe, arbeitslos geworden sei und wirtschaftliche Nachteile erlitten habe. Das KKK-Shirt habe er lediglich „nachlässig“ zum Aufwärmen im Fitnessstudio getragen; auch Freunde hätten sich mittlerweile von ihm abgewandt. Der Ex-Polizist selbst erklärte, er sehe ein, dass er bestraft werde, fürchte aber, dauerhaft nicht mehr im Sicherheitsbereich arbeiten zu können.
Der Oberstaatsanwalt hielt dagegen, die 18 Monate seien ohnehin sehr milde und lägen nur knapp über der Mindeststrafe. Das OLG sah ebenfalls keinen Anlass für eine Reduktion: „Eine Unbesonnenheit kommt nicht in Betracht“, hielt der Senat fest und verwies dabei auch auf F.s Verhalten in der Hauptverhandlung. Die Berufung wurde abgewiesen – die 18 Monate bedingt bei dreijähriger Probezeit bleiben bestehen.
Linz: Fünf Monate bedingt für Hetze gegen Muslime
Wegen eines rassistischen Facebook-Postings musste sich ein Linzer Elektrotechniker am 8. September vor dem Landesgericht Linz verantworten. W. hatte am 24. Mai 2026 geschrieben: „Weg mit den dreckigen Moslems und ihren Einrichtungen.“ Vor Gericht bekannte er sich schuldig. Probleme an der Schule seiner Tochter hätten ihn aufgebracht, grundsätzlich habe er keine Probleme mit Menschen aus dem Ausland, auf der Baustelle kämen alle gut miteinander aus. Der Kommentar sei inzwischen gelöscht.
Weitere Beweise waren wegen des Geständnisses nicht nötig. Das Gericht verurteilte W. wegen Verhetzung zu fünf Monaten bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren und zu den Verfahrenskosten von rund 150 Euro. Zusätzlich muss er am Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ teilnehmen und dessen Abschluss innerhalb der Probezeit nachweisen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, es war jedoch zu Prozessende dennoch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Verteidigung erschienen war und ihm drei Tage Bedenkzeit zustehen.
Wien: Aufruf zur Selbstjustiz gegen Drusen – Diversion
Ein 2002 geborener syrischer Staatsbürger musste sich am 9. September am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Verhetzung und Aufforderung zu strafbaren Handlungen verantworten. Am 4. März hatte er auf seiner öffentlichen Facebook-Seite ein Video veröffentlicht, das zumindest 150 Personen zugänglich war. Darin bezeichnete er Drusen pauschal als „Hunde“ und „Schweine“ und forderte dazu auf, Angehörige der Minderheit festzuhalten, im eigenen Haus gefangen zu nehmen und zu demütigen. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Aufforderung zu Freiheitsentziehungen sowie als Verhetzung.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte zunächst, zur Verhetzung aufgerufen zu haben. Die polizeiliche Übersetzung seines Videos sei falsch, behauptete er. Der Richter ließ das Video daraufhin von der anwesenden Dolmetscherin Absatz für Absatz übersetzen – und die ursprüngliche Übersetzung bestätigte sich. Nun erklärte der Angeklagte, er habe lediglich „Verbrecher“ gemeint und das Video deshalb rasch wieder gelöscht. Mehrfach wollte er dem Richter Bilder und Videos von Gräueltaten in Syrien zeigen und schilderte, dass auch Freunde von ihm betroffen gewesen seien. Der Richter hielt ihm entgegen, Empörung über Verbrechen rechtfertige keinen Aufruf zur Selbstjustiz. Nachdem sich der Angeklagte sein eigenes Video noch einmal angehört hatte, sagte er schließlich: „Es tut mir leid.“ Auf die Frage, ob er einen solchen Aufruf wieder veröffentlichen würde, antwortete er mit Nein.
Das Verfahren wurde schließlich diversionell erledigt. Der bislang unbescholtene Mann erklärte sich bereit, eine Geldbuße von 750 Euro inklusive Verfahrenskosten zu bezahlen; die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Nach Eingang der Zahlung wird das Verfahren eingestellt, eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt damit nicht.
Wien: „Bomben rein und fertig“ – Diversion nach Hassposting
Wegen Verhetzung musste sich am 10. September ein bislang unbescholtener 36-jähriger in Wien vor Gericht. Anlass war ein Posting mit dem Wortlaut „Bomben rein und fertig“. Nähere Angaben dazu, worauf sich der Kommentar bezog, wurden in der Verhandlung nicht erwähnt. Die Verteidigerin erklärte zu Beginn, ihr Mandant übernehme die volle Verantwortung für die „unbedachte Aussage“. Noch vor der Verhandlung habe er aus eigenem Antrieb einen Entschuldigungsbrief verfasst.
Auf die Frage des Richters, wie es zu dem Posting gekommen sei und ob er Hass gegen Ausländer hege, führte der Angeklagte berufliche Gründe für seine damalige Reaktion an. Er versicherte, so etwas künftig zu unterlassen. Dem Richter genügte ein Versprechen allein nicht: Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen, schlug er eine diversionelle Erledigung samt Teilnahme am Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ vor. Dort soll sich der Mann damit auseinandersetzen, welche Folgen derartige Postings haben können.
Der Angeklagte nahm das Angebot an, die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Vereinbart wurden eine zweijährige Probezeit, die Teilnahme an „Dialog statt Hass“ sowie 150 Euro Pauschalkosten. Das Verfahren wurde damit rechtskräftig diversionell erledigt, zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam es damit nicht.
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