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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Das neue DÖW-Handbuch: Österreichs Rechtsextremismus als Netzwerk. Teil 1: Verschiebungen & Grundlagen

Mehr als drei Jahr­zehn­te nach dem ers­ten DÖW-Hand­buch liegt wie­der ein gro­ßes Nach­schla­ge­werk zum Rechts­extre­mis­mus in Öster­reich vor. Es ord­net Neo­na­zis­mus, deutsch­na­tio­na­les Ver­eins­we­sen, Iden­ti­tä­re, migran­ti­schen Rechts­extre­mis­mus, FPÖ, Medi­en, digi­ta­le Räu­me und inter­na­tio­na­le Ver­bin­dun­gen in einem gemein­sa­men Rah­men ein und macht ihre Schnitt­stel­len sichtbar.

13. Mai 2026
Handbuch Rechtsextremismus in Österreich (Falter Verlag 2026)
Handbuch Rechtsextremismus in Österreich (Falter Verlag 2026)

Warum das Handbuch ein Einschnitt ist

Bun­des­prä­si­dent Alex­an­der Van der Bel­len hebt in sei­nem Geleit­wort die Rele­vanz der nun vom DÖW vor­ge­leg­ten Neu­auf­la­ge sei­nes Hand­buchs hervor:

Über vie­le Jah­re schon dient das vom Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des her­aus­ge­ge­be­ne „Hand­buch des öster­rei­chi­schen Rechts­extre­mis­mus“ als Kom­pass. Es zeigt klar auf, wann und wie gefähr­li­che Gren­zen über­schrit­ten wer­den. Was demo­kra­tisch ver­kraft­bar ist – und was nicht mehr. Ich wün­sche mir, dass die nun vor­lie­gen­de Neu­auf­la­ge die­se Auf­ga­be aber­mals erfüllt.

Wobei von einer Neu­auf­la­ge nur bedingt gespro­chen wer­den kann. Das DÖW knüpft zwar aus­drück­lich an das „Hand­buch des öster­rei­chi­schen Rechts­extre­mis­mus“ von 1993 an. Der neue Titel – „Hand­buch Rechts­extre­mis­mus in Öster­reich“ – ist aber kei­ne zufäl­li­ge sprach­li­che Ände­rung: Das Werk will alle For­men des Rechts­extre­mis­mus in Öster­reich erfas­sen, also auch deutsch­na­tio­na­le und post­mi­gran­ti­sche Ausprägungen.

Der deut­lich geän­der­te Auf­bau des neu­en Hand­buchs ist auch ande­ren gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen geschul­det. Wäh­rend 1993 vor allem das natio­na­le Lager in Öster­reich im Zen­trum stand, geht es 2026 um ein brei­te­res, plu­ra­le­res und trans­na­tio­na­le­res Feld rechts­extre­mer Ideo­lo­gien und Pra­xen in Öster­reich. 1993 ist das Hand­buch noch maß­geb­lich vom öster­rei­chi­schen Nach­kriegs­kon­text, der FPÖ-Hai­de­ri­sie­rung, Neo­na­zi-Orga­ni­sa­tio­nen, Revi­sio­nis­mus und von dem Brief­bom­ben­ter­ror geprägt. 2026 ist Rechts­extre­mis­mus nicht mehr nur als „öster­rei­chi­sches“ Milieu mit inter­na­tio­na­len Kon­tak­ten gefasst, son­dern als in Öster­reich wirk­sa­mes, trans­na­tio­nal ver­netz­tes, digi­ta­li­sier­tes und auch post­mi­gran­ti­sches Phänomen.

Die Aus­ga­be aus 1993 ist stär­ker ein Nach­schla­ge­werk der Namen, Orga­ni­sa­tio­nen und Fäl­le. 2026 ist mehr eine ana­ly­ti­sche Kar­to­gra­fie von Milieus, Dis­kur­sen, Prak­ti­ken und Infra­struk­tu­ren, ohne aller­dings auf eine Lis­tung von Orga­ni­sa­tio­nen und Medi­en sowie deren Ein­ord­nung zu verzichten.

Der Kern der Definition

Der begriff­li­che Kern bleibt an Wil­li­bald Hol­zer ori­en­tiert. Rechts­extre­mis­mus wird als antie­ga­li­tä­re, eth­no­zen­tri­sche und auto­ri­tä­re Ideo­lo­gie bestimmt. Erst wenn die­se drei Merk­ma­le zusam­men­kom­men, ist die Ein­stu­fung als rechts­extrem gerecht­fer­tigt. Dar­aus fol­gen wei­te­re Ele­men­te: Nati­vis­mus, natio­na­li­sie­ren­de Geschichts­deu­tung, Anti­plu­ra­lis­mus, grup­pen­be­zo­ge­ne Men­schen­feind­lich­keit, Anti­fe­mi­nis­mus, Anti­se­mi­tis­mus, Ver­schwö­rungs­den­ken und Gewaltlatenz.

Wich­tig ist dabei die Dif­fe­renz zwi­schen sozi­al­wis­sen­schaft­li­cher Ein­ord­nung und Straf­recht. Das Hand­buch betont, dass die Erwäh­nung einer Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on kei­ne straf­recht­li­che Vor­hal­tung bedeu­tet. Auch die Ein­stu­fung als neo­na­zis­tisch sei eine sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Beur­tei­lung. Für jour­na­lis­ti­sche Arbeit ist die­se Tren­nung zen­tral: Sie erlaubt kla­re Ana­ly­se, ohne juris­tisch zu kategorisieren.

Ein wesent­li­cher Unter­schied, der gesell­schaft­li­che Ände­run­gen wider­spie­gelt, zeigt das Ver­zeich­nis der Autor:innen im Hand­buch 1993 und 2026: Wäh­rend 1993 mit Bri­git­te Bai­ler nur eine ein­zi­ge Frau und 14 Män­ner am dama­li­gen Hand­buch mit­ge­wirkt haben, sind es dies­mal zehn Autorin­nen (von ins­ge­samt 22 Beitragenden).

Symbole, Codes und Inszenierungen

Sym­bo­le, Codes, Klei­dung, Ritua­le, Bil­der, Kör­per­in­sze­nie­run­gen und digi­ta­le Stil­mit­tel die­nen dazu, Zuge­hö­rig­keit her­zu­stel­len, Abgren­zung zu mar­kie­ren, Ideo­lo­gie sinn­lich erfahr­bar zu machen und Mobi­li­sie­rung zu erleich­tern. Rechts­extre­me Ästhe­tik ist damit kei­ne blo­ße Erschei­nungs­form, son­dern Teil der poli­ti­schen Stra­te­gie: Sie stif­tet Sinn, orga­ni­siert Gemein­schaft, codiert Bot­schaf­ten und wirkt zugleich als Normalisierungsmittel.

Durch Ver­bots­ge­setz und Abzei­chen­ge­setz ver­schwan­den NS-Sym­bo­le nicht, son­dern wur­den ver­la­gert, codiert und sti­lis­tisch trans­for­miert. Aus dem offen mar­tia­li­schen Erschei­nungs­bild der 1990er-Jah­re – „Bom­ber­ja­cken-Nazi“, Sprin­ger­stie­fel, wei­ße Schnür­sen­kel, Glat­ze, VAPO, Blood & Honour, Skin­head- und Hoo­li­gan­mi­lieu – ent­wi­ckel­te sich ein deut­lich brei­te­res Reper­toire. Die neue Rech­te und iden­ti­tä­re Akteur:innen set­zen stär­ker auf Pop­kul­tur, Mode, Jugend- und Digi­tal­kul­tur, um Anschluss­fä­hig­keit zu erzeu­gen und sich nach außen von der „alten“ Rech­ten abzu­set­zen, ohne die ideo­lo­gi­schen Grund­mo­ti­ve aufzugeben.

Das Kapi­tel zeigt auch, wie rechts­extre­me Ästhe­tik mit Kör­per­po­li­tik ver­bun­den ist. Vor­stel­lun­gen von Dis­zi­plin, Stär­ke, heroi­scher oder sol­da­ti­scher Männ­lich­keit wer­den über Kör­per, Klei­dung, Tat­toos und Mar­ken sicht­bar gemacht. Ästhe­tik ist hier nicht Deko, son­dern Bekennt­nis: ein „way of life“, der Zuge­hö­rig­keit, Här­te, Ein­satz­be­reit­schaft und Feind­bild­ori­en­tie­rung aus­drückt. Zugleich erzeugt die gemein­sa­me Bild- und Zei­chen­spra­che eine Bin­nen­kom­mu­ni­ka­ti­on für „Ein­ge­weih­te“.

Das Hand­buch führt eine Aus­wahl von nach dem Abzei­chen­ge­setz ver­bo­te­ner Emble­me und in 39 Abbil­dun­gen Runen, ger­ma­nisch-nor­di­sche Mytho­lo­gie, Irm­in­sul, Kel­ten­kreuz, Schwar­ze Son­ne sowie Zah­len- und Buch­sta­ben­codes als Mit­tel an, mit denen rechts­extre­me Akteur:innen Ver­bo­te umge­hen und den­noch erkenn­ba­re Refe­ren­zen schaf­fen. Die „Schwar­ze Son­ne” wird als eines der popu­lärs­ten und mitt­ler­wei­le straf­ba­ren Ersatz­sym­bo­le beschrie­ben; Zah­len wie 14, 18, 88, 28/B&H, C18 oder ZOG die­nen als ver­schlüs­sel­te Selbst­ver­or­tung, Pro­pa­gan­da oder anti­se­mi­ti­sche Dogwhistle.

Zahlen: Rechtsextremismus als dominierendes Extremismusphänomen und die FPÖ als Scharnier

 

Rechts­extre­mis­mus stellt in Öster­reich damit schon in rei­nen Zah­len, anders als der poli­ti­sche und media­le Dis­kurs manch­mal ver­mu­ten las­sen wür­de, das quan­ti­ta­tiv größ­te Extre­mis­mus­phä­no­men dar.

Die sta­tis­ti­schen Kapi­tel ori­en­tie­ren sich größ­ten­teils an jenen Zah­len, die bereits mit den Rechts­extre­mis­mus­be­rich­ten 2023 und 2024 ver­öf­fent­licht wur­den. Das DÖW hält ein­mal mehr fest, dass der Anstieg von regis­trier­ten rechts­extre­men Tat­hand­lun­gen bzw. Anzei­gen zu einem erheb­li­chen Teil tat­säch­li­che Zunah­men rechts­extre­mer Akti­vi­tä­ten wider­spie­gelt. Das Hand­buch mahnt zugleich zur Vor­sicht: Aus der Dif­fe­renz zwi­schen Anzei­gen, Ermitt­lun­gen und Ver­ur­tei­lun­gen lässt sich weder Ent­war­nung noch pau­scha­le Dra­ma­ti­sie­rung ablei­ten. Die Zah­len zei­gen aber, dass Radi­ka­li­sie­rung in Jugend­mi­lieus, digi­ta­len Räu­men und Gewalt­kul­tu­ren ein zen­tra­les Beob­ach­tungs­feld darstellt.

Beim Ein­stel­lungs­po­ten­zi­al ver­weist das Hand­buch auf sei­nen eben­falls bereits prä­sen­tier­ten Rechts­extre­mis­mus­ba­ro­me­ter. Dem­nach liegt das ideo­lo­gisch aus­ge­präg­te rechts­extre­me Poten­zi­al in Öster­reich bei knapp zehn Pro­zent. Unter jenen mit aus­ge­präg­ten rechts­extre­men Ein­stel­lun­gen geben 58 Pro­zent an, die FPÖ wäh­len zu wol­len. Dar­aus folgt eine kla­re poli­ti­sche Schar­nier­funk­ti­on: Die FPÖ ist für einen erheb­li­chen Teil die­ses Poten­zi­als der par­tei­po­li­ti­sche Bezugspunkt.

Neu sind detail­lier­te Zah­len zu den Ver­botsg­ge­setz-Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen nach Staats­an­walt­schaf­ten und Gerich­ten im Jahr 2024: Dem­nach weist der Lan­des­ge­richts­be­zirk Krems mit nur 1,3 % die gerings­te Ver­ur­tei­lungs­ra­te auf, die höchs­te liegt in Feld­kirch bei 14,9 %. Die höchs­te Frei­spruchs­ra­te (5,5 %) liegt in Wels, kei­ne Frei­sprü­che gab es in Eisen­stadt, Kor­neu­burg, Krems (aller­dings mit nur zwei Ver­hand­lun­gen), Linz und Salzburg.

Beschuldigte in Strafverfahren nach dem VerbotsG nach Verfahrenserledigung 2024
Beschul­dig­te in Straf­ver­fah­ren nach dem Ver­botsG nach Ver­fah­rens­er­le­di­gung 2024

➡️ Teil 2: Rechts­extre­me Akteure
➡️ Teil 3: Milieus, Medi­en, Macht

➡️ Andre­as Kra­ne­bit­ter, Isol­de Vogel, Bern­hard Wei­din­ger (Hg.): Hand­buch Rechts­extre­mis­mus in Öster­reich. Wien 2026, 512 Sei­ten. Fal­ter Ver­lag, 39,40 €.

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz

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